Förderaufrufe Archiv

21. April 2021

Förderaufruf des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft vom 05.05.2021 (Stand 25.06.2021).

Um Ressourceneffizienzpotenziale in Unternehmen auszuschöpfen, unterstützt das Umweltministerium mit dem neuen EFRE-Förderprogramm die Einrichtung regionaler Kompetenzstellen für Ressourceneffizienz (KEFF+) in allen 12 Regionen Baden-Württembergs. Diese regionalen Kompetenzstellen sollen künftig unter dem Oberbegriff Ressourceneffizienz die beiden Teilaspekte Material- und Energieeffizienz bearbeiten. Mit der Einrichtung der KEFF+ soll Unternehmen flächendeckend eine neutrale und kostenlose Anlaufstelle geboten werden, die zum Themenkomplex Ressourceneffizienz und die daraus resultierenden CO2-Einsparungen informiert und sensibilisiert. Außerdem unterstützen die KEFF+ die Unternehmen unabhängig bei der Vermittlung vertiefter Beratungen zur Ressourceneffizienz, bei der Einbindung in Unternehmensnetzwerke und bei der Umsetzung von Effizienzmaßnahmen. Um ein effizientes Arbeiten der KEFF+ zu gewährleisten, sollen die Kompetenzstellen miteinander in ein landesweites Netzwerk eingebunden werden.

Das landesweite Netzwerk soll bei der Einrichtung und Aufgabenerledigung durch eine zentrale Koordinierungsstelle unterstützt werden.

Die Gelder für das geplante Förderprogramm kommen aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und vom Land Baden-Württemberg. Die Förderverwaltungsvorschrift VwV EFRE Ressourceneffizienz in Unternehmen 2021-2027 kann von dieser Internetseite heruntergeladen werden.

Die Zuwendung beträgt 40 Prozent der zuwendungsfähigen, zur Kofinanzierung vorgesehenen Ausgaben aus EFRE-Mitteln. Außerdem werden Landesmittel in Höhe von 50 Prozent der zuwendungsfähigen, zur Kofinanzierung vorgesehenen Ausgaben ausgereicht. Für Hochschulen und Universitäten kann eine Kofinanzierung in Höhe von bis zu 60 Prozent ausgereicht werden.

Das Wettbewerbsverfahren wird durch einen öffentlichen Förderaufruf gestartet (Ausschreibung). Die Auswahl der Förderanträge erfolgt in einem einstufigen Verfahren:

  • Der Förderantrag ist schriftlich und zusätzlich in elektronischer Form als Word-Datei bei der Landeskreditbank (L-Bank) Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe und an efre(at)l-bank.de als bewilligende Stelle einzureichen. Zusätzlich ist der Antrag ausschließlich in elektronsicher Form an das Umweltministerium an efre-ressourceneffizienz(at)um.bwl.de zu senden.
  • Die Antragsfrist – neu: Sonntag, 11. Juli 2021 – gilt auch als gewahrt, wenn der persönlich unterzeichnete, als Pdf eingescannte, vollständige Antrag per E-Mail fristgerecht bei der L-Bank eingeht. Die Anlagen können im originären elektronischen Format der E-Mail beigefügt werden. Das Originaldokument des Antrags einschließlich Anlagen (mit Ausnahme des ausgefüllten Zielbeitragsformulars) ist in diesem Fall unverzüglich nachzureichen. Hinweis: E-Mails mit Anhängen dürfen aus technischen Gründen eine Dateigröße von max. 100 MB nicht überschreiten.
  • Auf der Basis einer Juryentscheidung wählt das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft die Projekte aus, die gefördert werden.
  • Die Bewilligung der Fördermittel erfolgt in 2021.
  • Ein Projektbeginn ist zwischen dem 1. Januar und dem 1. September 2022 möglich.

 

Hinweis: Die Frist zur Einreichung von Anträgen für den Förderaufruf „Regionale Kompetenzstellen für Ressourceneffizienz“ wurde auf den 11.07.2021 verlängert. Sollten Sie bereits einen Antrag gestellt haben, können Sie diesen bis zum 11.07.2021 nacharbeiten und eine neue Version einreichen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Förderaufruf.

Alle Informationen zum Förderprogramm „Ressourceneffizienz in Unternehmen“ und zum Teilnahmewettbewerb enthält der Förderaufruf und dessen Anlagen.

Hinweis: Der Start für den Förderbaustein 2 (geförderte Ressourceneffizienzberatung) ist nach derzeitigem Planungsstand für September 2022 vorgesehen. Hierfür wird ein separater, dauerhafter Förderaufruf veröffentlicht.

Interessenten haben die Möglichkeit bis zum 31. Mai 2021 unter efre(at)l-bank.de sowie efre-ressourceneffizienz(at)um.bwl.de schriftlich Fragen einzureichen. Diese Fragen werden gesammelt. Die Fragen und die dazu gehörigen Antworten werden auf der Internetseite des Umweltministeriums anonymisiert veröffentlicht.

Förderantrag stellen – so geht’s

 

18. März 2021

 

 

© Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

Förderaufruf des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft vom 19.03.2021.

Das Umweltministerium unterstützt mit dem neuen Förderprogramm den Aufbau einer Modellregion Grüner Wasserstoff. Die Modellregion soll „grünen Wasserstoff“ produzieren, speichern und transportieren und Industrie und Verbraucher in der Modellregion versorgen. Daneben soll „grüner“ Wasserstoff zur Energieerzeugung mit Brennstoffzellen und als Rohstoff in wesentlichen Energieverbrauchssektoren – von der Mobilität über die industrielle Nutzung bis hin zur Wärme- und Stromerzeugung für Gebäude – als treibhausgasfreier Energieträger genutzt werden.

Als Modellregion Grüner Wasserstoff versteht sich ein räumlich begrenztes Gebiet mit gemeinsamen ökonomischen Strukturen und Perspektiven. Diese soll die wirtschaftliche Umsetzung einer Wasserstoffwirtschaft in der Realität erproben und helfen, die gesellschaftliche Akzeptanz für Wasserstoff als Energieträger zu erhöhen. Das Projekt muss wissenschaftlich begleitet werden.

Ziel ist es, in dieser Modellregion Wasserstoff als Energieträger zu verwenden und die damit verbundenen technologischen, wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Gesichtspunkte zu beleuchten.

Wasserstoff soll mit Hilfe von erneuerbaren Energien klimafreundlich produziert und anschließend in der Modellregion zum Einsatz kommen. Die Modellregion soll in einem Demonstrationsprojekt das Zusammenspiel von der Produktion, dem Transport, der Speicherung und der Anwendung von „grünem“ Wasserstoff erproben und helfen, die Gesellschaft für den Energieträger Wasserstoff zu sensibilisieren. Nachhaltiges Ziel ist es, die Modellregion auf Dauer wirtschaftlich auszurichten, damit sie auch nach Abschluss der Projektlaufzeit weiterbestehen kann.

Darüber hinaus soll das Demonstrationsvorhaben der Modellregion in einem separaten Forschungsprojekt parallel unter übergeordneten technologischen, wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Fragestellungen wissenschaftlich begleiten werden.

Die Gelder für den Förderaufruf stammen aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) ­­und vom Land Baden-Württemberg.

Für beide Projekte („Modellregion Grüner Wasserstoff“ und Begleitforschung) gilt: 40 Prozent Förderung durch EU-Mittel plus variabler Förderanteil durch Landesmittel, abhängig von der beihilferechtlichen Einordnung und verfügbaren Mitteln.

Es ist ein zweistufiges Verfahren vorgesehen:

  • Die Antragsteller müssen die Projektskizzen bis zum 17. Mai 2021 einreichen.
  • In der ersten Stufe sind die Projektskizzen der Förderinteressenten bei der L-Bank als antragsannehmende Stelle einzureichen. Vor Einreichung einer Projektskizze wird den Antragstellenden empfohlen, mit dem Projektträger Karlsruhe (PTKA) Kontakt aufzunehmen und gegebenenfalls ein Beratungsgespräch zu vereinbaren.
  • Die Auswahl der erfolgreichen Skizzen des Demonstrationsvorhabens und des Begleitforschungsprojekts erfolgt durch eine Jury gemeinsam mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft.
  • Der komplette Förderantrag muss anschließend nach aktuellem Planungsstand von der Gewinnerregion bereits im Spätsommer 2021 eingereicht werden.

 

Hier finden Sie die wichtigsten Fragen zum neuen EFRE-Förderprogramm „Modellregion Grüner Wasserstoff“. Gerne beantworten wir auch Ihre Fragen zum Förderprogramm. Wenden Sie sich dazu direkt an unsere Ansprechpartner oder schreiben Sie eine E-Mail an wasserstoff(at)um.bwl.de

Förderantrag stellen – so geht‘s

© Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

 

19. Januar 2021

 

 

© Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

Förderaufruf des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft vom 19.01.2021.

Im Rahmen des neuen EFRE-Förderprogramms „Bioökonomie“ unterstützt das Umweltministerium den Bau und die Umsetzung von modularen „Bioraffinerien“ mit Umwelttechnologien und biointelligenten Lösungen unter wissenschaftlicher Begleitung.

In den Bioraffinieren („Bio“) sollen Abfälle oder Abwasser („Ab“) als Rohstoffquellen herangezogen werden und die darin enthaltenen Rohstoffe durch verschiedene aufeinander abgestimmte Technologien zurückgewonnen werden. Die Rohstoffe werden so effizient und nachhaltig in den Wirtschaftskreislauf zurückgeführt („Cycling“).

Der Schwerpunkt soll nicht auf dem Einsatz einzelner Technologien zur Rückgewinnung der Rohstoffe, sondern auf den Schnittstellen und Wechselwirkungen der miteinander verbundenen Technologien (Module) liegen. Dabei bezieht sich die Förderfähigkeit dieser Bioraffinerien zum einen auf biomassehaltige Rohstoffquellen wie Bioabfälle oder kommunale Abwässer und/oder (bei anderen Rohstoffquellen) auf den Einsatz biologischer Verfahren wie Biomining von Metallen oder Fermentation von Organik. Ziel soll sein, aus der jeweiligen sekundären Rohstoffquelle – also Abfall oder Abwasser – möglichst viele Sekundärrohstoffe oder Produkte zu gewinnen. Dabei können biologische Ressourcen wie Pflanzen, Tiere und Mikroorganismen und/oder biotechnische Verfahren und biologisches Wissen eingesetzt werden.

Die Förderung dient der Umsetzung der Landesstrategie Nachhaltige Bioökonomie.

Die Mittel stammen aus dem Europäischen Fond für Regionale Entwicklung (EFRE) und vom Land Baden-Württemberg.

Es gilt: 40 Prozent Förderung durch EU-Mittel plus variabler (0 bis 60 Prozent) Förderanteil durch Landesmittel, abhängig von der beihilferechtlichen Einordnung. Die Landesmittel stehen nur bis 2024 zur Verfügung. Dies bedeutet, dass Projekte, die mit Landesmitteln kofinanziert werden, bereits Mitte 2024 abgeschlossen und abgerechnet werden müssen.

Die Auswahl der Förderanträge erfolgt in einem einstufigen Verfahren:

  • Der komplette Förderantrag muss bis 1. März 2021 eingereicht werden.
    Hinweis: Verlängerung der Abgabefrist auf Freitag, 26. März 2021
  • Gemeinsam mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft wählt eine Jury die Projekte, die gefördert werden, aus.
  • Die Bewilligung erfolgt in 2021.

 

Hier finden Sie die wichtigsten Fragen zum neuen EFRE-Förderprogramm „Bioökonomie – Bioraffinerien zur Gewinnung von Rohstoffen aus Abfall und Abwasser – Bio-Ab-Cycling“. Gerne beantworten wir auch Ihre Fragen zum Förderprogramm. Wenden Sie sich dazu direkt an unsere Ansprechpartner oder schreiben Sie eine E-Mail an efre-biooekonomie(at)um.bwl.de

Antragsteller können eine Beratung in Anspruch nehmen. Dies wird dringend empfohlen.

Förderantrag stellen – so geht‘s

© Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

12. Februar 2020

Förderaufruf vom 07.02.2020

Anknüpfend an den Erfolg des Landeswettbewerbs RegioWIN – Regionale Wettbewerbsfähigkeit durch Innovation und Nachhaltigkeit lobt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus in Kooperation mit dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst und dem Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unter der Bezeichnung „RegioWIN 2030“ auch in der Förderperiode 2021-2027 einen Wettbewerb um Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) aus.

Alle Regionen sind aufgefordert, – gemeinsam mit den relevanten Akteuren aus Wirtschaft, Wissenschaft, Gesellschaft und Verwaltung – eine Zukunftsstrategie für ihren selbstdefinierten funktionalen Raum zu erarbeiten oder fortzuschreiben, und hierfür Innovations- und Nachhaltigkeitsprojekte zu identifizieren.

Der Wettbewerb startet mit der Auftaktveranstaltung am 13. Februar 2020.

Der Wettbewerbsaufruf wurde im April 2022 hinsichtlich der Abgabemodalitäten aktualisiert.

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