Innovation und Energiewende

             Tage der            offenen Tür 2023

  • Förderung der Infrastruktur für Gründungsprozesse in Start-up-Acceleratoren

    Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus unterstützt Vorhaben zur Errichtung und für den Ausbau von Infrastrukturen für Start-up-Acceleratoren. Diese sollen mangelnder Professionalität bei der Entwicklung von marktorientierten Geschäftsmodellen aus Technik- und Dienstleistungsinnovationen sowie dem schwierigen Zugang zu Kapital in Baden-Württemberg entgegenwirken. Vor diesem Hintergrund sollen mit dem aktuellen Förderaufruf technologie- oder branchenspezifische Zentren für Gründungsvorhaben mit hohem Potential gefördert werden. Dort werden die Entwicklungsprozesse von innovativen Start-ups konzentriert, professionalisiert und beschleunigt. Start-up-Acceleratoren sind damit eine spezielle Form von Gründerzentren für die unternehmerische Frühphase. Sie dienen der intensiven und umfassenden Betreuung von Hightech-Gründungsvorhaben, insbesondere von Spin-offs aus Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen. Im Rahmen einer intensiven Betreuungsphase sollen vor allem marktfähige Prototypen und Dienstleistungskonzepte sowie darauf aufbauende Geschäftsmodelle realisiert werden.

    Wer wird gefördert?

    Antragsberechtigt sind Landesgesellschaften, Kommunen, kommunale Gesellschaften, Technologietransfergesellschaften, Wirtschaftsfördereinrichtungen, regionale Verbände sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Baden-Württemberg.

    Was wird gefördert?

    Gefördert werden Vorhaben zur Errichtung und für den Ausbau von Infrastrukturen für Start-up-Acceleratoren. Darunter können Ausgaben für Bauvorhaben, Grunderwerb, Investitionen in das Anlagevermögen (z. B. Geräte, Labore) sowie für Büroausstattung, Einrichtung von Seminarräumen und Informations- und Kommunikationsausstattung fallen.

    Wie wird gefördert?

    Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Dieser beträgt 40 Prozent der zuwendungsfähigen, zur Kofinanzierung vorgesehenen Ausgaben, maximal jedoch 2 Mio. Euro.

    Bis wann ist der Antrag einzureichen?

    Anträge sind bis spätestens Freitag, 1. September 2023 bei der L-Bank einzureichen.

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  • Programm für Angewandte Nachhaltigkeitsforschung an baden-württembergischen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften „PAN HAW BW“

    Mit dem Programm für angewandte Nachhaltigkeitsforschung an baden-württembergischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften (PAN HAW BW) verfolgt das Wissenschaftsministerium das Ziel, innovative Forschungsfelder an den staatlichen Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) zu erschließen oder zu stärken. Die Förderung ist grundsätzlich offen für alle Forschungsgegenstände und Disziplinen. Die Themen des europäischen Green Deal sollen dabei entweder direkt erforscht oder aber auf den jeweiligen Forschungsgegenstand der Projekte angewendet und im Forschungsdesign aufgenommen werden. Hierbei sollen vor allem die Nachhaltigkeitsforschung und die Kreislaufwirtschaft im Mittelpunkt stehen, um einen Beitrag zum europäischen Green Deal, sowie zur Innovationsstrategie des Landes Baden-Württemberg zu leisten.

    Der Förderaufruf besteht aus einem Teilbereich A, welcher das zweistufige Wettbewerbsverfahren der von HAWen koordinierten Verbundvorhaben beschreibt, sowie einem Teilbereich B, welcher das einstufige Wettbewerbsverfahren des wissenschaftlichen Begleitvorhabens an einer Universität bzw. außeruniversitären Forschungseinrichtung beschreibt. Der Rahmenaufruf legt grundsätzliche Regelungen für beide Teilbereiche fest.

    Die Frist für die Einreichung der ausgewählten Projektanträge für den Teilbereich A ist bereits verstrichen.

    Die Frist für die Einreichung von EFRE-Anträgen für den Teilbereich B (Wissenschaftliches Begleitvorhaben) ist Montag, der 31. Juli 2023.

    Am 10. November 2022 fand eine Online-Informationsveranstaltung für Interessierte beider Teilbereiche statt. Die in diesem Rahmen präsentierten Folien können Sie hier herunterladen.

     

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  • Forschungsgroßgeräte an Universitäten

    Im Rahmen des Programms des EFRE in Baden-Württemberg 2021 – 2027 unterstützt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst den Erwerb von Forschungsgroßgeräten an baden-württembergischen Universitäten und leistet damit einen Beitrag zum Ausbau der Forschungsinfrastruktur. Das zentrale Ziel dieser Förderung ist der Erhalt der Attraktivität des Forschungs- und Entwicklungsstandorts Baden-Württemberg. Universitäten sollen im Bereich der Spitzenforschung international wettbewerbsfähig bleiben und in ihrer Profilbildung in den baden-württembergischen Spezialisierungsfeldern unterstützt werden.

    Der Förderaufruf richtet sich ausschließlich an staatliche Universitäten mit Sitz in Baden-Württemberg.

    Die Zuwendung ist eine Projektförderung durch Anteilsfinanzierung in Form eines EFRE-Zuschusses zum Erwerb eines Forschungsgroßgeräts, welcher im Verfahren gemäß Art. 91b GG der Deutschen Forschungsgesellschaft (DFG) erfolgen muss. Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben eines Vorhabens (brutto) müssen zwischen 500.000 Euro und 5 Mio. Euro liegen. 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben können als Kofinanzierung durch EFRE-Mittel getragen werden. Hierfür stehen dem Wissenschaftsministerium 10,4 Mio. Euro zur Verfügung. Die Finanzierung durch EFRE-Mittel ersetzt dabei nicht den üblichen Landesanteil in der Bund-Länder-Finanzierung im 91b-Verfahren, sondern wird hier vom zuwendungsfähigen Gesamtbetrag abgezogen. Für den Restbetrag (60%) gilt die Kosteneinteilung zwischen Bund und Land bzw. Universität. Die antragstellende Universität muss also 30% der zuwendungsfähigen Gesamtkosten aus Eigenmitteln bereitstellen.

    Die EU-Förderung folgt in Verbindung mit einer erfolgreichen Antragstellung bei der DFG. Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.  In der ersten Stufe wird der EFRE-Antrag bei der L-Bank eingereicht. Anträge können bis zum 02.06.2023 bei der L-Bank eingereicht werden. Im Falle einer Auswahl durch das MWK erfolgt eine Inaussichtstellung der EFRE-Mittel. In der zweiten Stufe erfolgt die Antragstellung im Forschungsgroßgeräte-Programm nach Art. 91b GG bei der DFG, unter Beifügung der EFRE-Inaussichtstellung. Die EFRE-Förderung erfolgt nach der DFG-Antragsauswahl.

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  • Holz Innovativ Programm – Innovationstransfer

    Förderaufruf des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vom 31. März 2022

    Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) unterstützt in der Holzbauoffensive des Landes Vorhaben mit Fördermitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Landesmitteln, deren Gegenstand die Bereitstellung, Verarbeitung, Bearbeitung und Verwendung von Holz ist. Dadurch sollen Innovationen in der Nutzung von Holz forciert, neue Anwendungsfelder für den Rohstoff Holz erschlossen und deren Einführung beschleunigt werden. Mit dem Förderschwerpunkt „Innovationstransfer“ werden Projekte zur Beratung, zum Innovations- und Technologietransfer sowie zur Wissensvermittlung (Nr. 4.1 VwV HIP) und Forschungs- und Entwicklungsprojekte sowie Innovationstransferprojekte (Nr. 4.2 VwV HIP) finanziell unterstützt.

    Die Auswahl der Projekte und die Förderung erfolgen in einem zweistufigen Verfahren. Damit soll der Aufwand für Bewerbungen möglichst gering und überschaubar gehalten werden.

    Im ersten Schritt ist eine Vorhabensskizze zur Vorauswahl der Projekte einzureichen (Details entnehmen Sie bitte dem Förderaufruf). Die Projektauswahl aus den fristgerecht eingereichten Vorhabensskizzen erfolgt durch das MLR nach Abschluss der begleitenden Beratungen durch den vom MLR berufenen Clusterbeirat Forst und Holz. Die Entscheidung der Projektauswahl wird schriftlich durch das MLR bekannt gegeben. Insofern das Vorhaben durch das MLR zur Förderung ausgewählt wurde, liegt eine Berechtigung zum Stellen eines Förderantrags vor.

    Im zweiten Schritt ist dann ein formaler Förderantrag mit zusätzlich erforderlichen Unterlagen bei der L-Bank zu stellen. Diese nimmt den Antrag entgegen, bearbeitet ihn und erteilt bei positiver Prüfung der Antragsunterlagen einen Bewilligungsbescheid.

    Damit die Vorhabensskizzen durch den Clusterbeirat beraten werden können, sind diese bis zum 15. März und 15. September eines Jahres einzureichen. Fristgerecht zu den jeweiligen Stichtagen vorliegende Vorhabensskizzen werden gemeinsam in einer Sitzung beraten.

    Weitere Informationen finden Sie unter: www.cluster-forstholz-bw.de

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  • Förderaufruf im Förderprogramm „Ressourceneffizienz in Unternehmen“ Förderbaustein 2 Beratungsförderung im Bereich der Ressourceneffizienz

    Förderaufruf des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft vom 13.12.2021.

    Um Ressourceneffizienzpotenziale in Unternehmen auszuschöpfen, unterstützt das Umweltministerium mit dem neuen EFRE-Förderprogramm ab Januar 2022 die Einrichtung regionaler Kompetenzstellen für Ressourceneffizienz (KEFF+; Förderbaustein 1) in allen 12 Regionen Baden-Württembergs.

    Neben der neutralen und kostenlosen Sensibilisierung und Information der Unternehmen durch die KEFF+ ist die verstärkte Umsetzung von Maßnahmen im Bereich der Ressourceneffizienz ein weiteres Ziel des neuen EFRE-Förderprogramms. Angesichts der hohen Komplexität des Themas Ressourceneffizienz können branchenspezifische Beratungen (Ressourceneffizienzberatung) durch qualifizierte externe Beraterinnen oder qualifizierte externe Berater konkrete Ressourceneffizienzpotenziale in Unternehmen aufdecken und maßgeschneiderte Lösungen aufzeigen. Damit können sowohl die Leistungsfähigkeit der Unternehmen im regionalen wie im globalen Wettbewerb unterstützt als auch ein wesentlicher Beitrag zu den Nachhaltigkeitszielen geleistet werden.

    Das Umweltministerium wird im Rahmen dieses Förderprogramms (Förderbaustein 2) Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in Baden-Württemberg durch geförderte Ressourceneffizienzberatungen dabei unterstützen, Ressourceneffizienzpotenziale sowie mögliche konkrete Umsetzungsmaßnahmen und Lösungen in Zusammenarbeit mit externen Beraterinnen und Beratern zu identifizieren.

    Die Gelder für das geplante Förderprogramm kommen aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und vom Land Baden-Württemberg. Die Förderverwaltungsvorschrift VwV EFRE Ressourceneffizienz in Unternehmen 2021-2027 kann von dieser Internetseite heruntergeladen werden.

    Voraussetzung für die Beratungsförderung im Bereich der Ressourceneffizienz ist ein vorangegangenes individuelles Sensibilisierungsgespräch (KEFF+Check) mit dem interessierten Unternehmen durch die zuständige regionale Kompetenzstelle für Ressourceneffizienz. Eine Übersicht über alle regionalen Kompetenzstellen und die jeweiligen Kontaktdaten sind abrufbar unter www.keffplus-bw.de.

    Der Zuschuss zu Beratungen beträgt 550 Euro pro Personentag mit 8 Zeitstunden. Abrechenbar sind nur vollständig geleistete halbe oder volle Personentage. Pro Beratung werden bis zu 10 Personentage gefördert. Der maximale Zuschuss je Beratung liegt demnach bei 5.500 Euro (10 Personentage à 550 Euro). Die Beratungsförderung kann hierbei nur einmalig je Unternehmen in Anspruch genommen werden.

    Die Auswahl der Förderanträge erfolgt in einem einstufigen Verfahren:

    • Eine Antragsstellung bei der Landeskreditbank (L-Bank BW) ist längstens bis 30.11.2026 möglich.
    • Dieser Förderaufruf ist ein laufender Förderaufruf, das heißt Anträge auf Förderung können laufend eingereicht werden. Anträge, die den Anforderungen entsprechen, werden nach ihrem Eingang bei der L-Bank bearbeitet. Sie können solange bewilligt werden wie Fördermittel zur Verfügung stehen. Wenn die Fördermittel erschöpft sind, wird eine entsprechende Mitteilung auf 2021-27.efre-bw.de veröffentlicht.
    • Ein Unternehmen, das eine geförderte Ressourceneffizienzberatung in Anspruch nehmen möchte, muss seinen Antrag sowohl schriftlich als auch in elektronischer Form als Word-Datei bei der Landeskreditbank (L-Bank), 76113 Karlsruhe, an efre(at)l-bank.de als bewilligender Stelle einreichen.

     

    Weiterführende Informationen zur “Beratungsförderung im Bereich Ressourceneffizienz“ finden Sie im Förderaufruf.

    Teilnahme am Förderbaustein 2 – so geht’s

     

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  • Holz Innovativ Programm – Innovation im Holzbau

    Förderaufruf des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vom 16. März 2021

    Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) unterstützt in der Holzbauoffensive des Landes Vorhaben mit Fördermitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Landesmitteln, deren Gegenstand die Bereitstellung, Verarbeitung, Bearbeitung und Verwendung von Holz ist. Dadurch sollen Innovationen in der Nutzung von Holz forciert, neue Anwendungsfelder für den Rohstoff Holz erschlossen und deren Einführung beschleunigt werden. Mit dem Förderschwerpunkt „Innovation im Holzbau“ werden modellhafte Vorhaben zur Demonstration der innovativen Verwendung von Holz in Bauvorhaben (Nr. 4.3 VwV HIP) finanziell unterstützt.

    Die Auswahl der Projekte und die Förderung erfolgen in einem zweistufigen Verfahren. Damit soll der Aufwand für Bewerbungen möglichst gering und überschaubar gehalten werden.

    Im ersten Schritt ist eine Vorhabensskizze zur Vorauswahl der Projekte einzureichen (Details entnehmen Sie bitte dem Förderaufruf). Die Projektauswahl aus den fristgerecht eingereichten Vorhabensskizzen erfolgt durch das MLR nach Abschluss der begleitenden Beratungen durch die vom MLR berufene Jury. Die Entscheidung der Projektauswahl wird schriftlich durch das MLR bekannt gegeben. Insofern das Vorhaben durch das MLR zur Förderung ausgewählt wurde, liegt eine Berechtigung zum Stellen eines Förderantrags vor.

    Im zweiten Schritt ist dann ein formaler Förderantrag mit zusätzlich erforderlichen Unterlagen bei der L-Bank zu stellen. Diese nimmt den Antrag entgegen, bearbeitet ihn und erteilt bei positiver Prüfung der Antragsunterlagen einen Bewilligungsbescheid.

    Damit die Vorhabensskizzen durch die Jury beraten werden können, sind diese bis zum 15. März, 15. Juni, 15. September oder 31. Dezember eines Jahres einzureichen. Fristgerecht zum jeweiligen Stichtagen vorliegenden Vorhabensskizzen werden gemeinsam in einer Sitzung beraten.

    Weitere Informationen finden Sie unter: www.cluster-forstholz-bw.de

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  • Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg

    Förderaufruf des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vom 28.07.2020

    Mit der Ausschreibung „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum mit Kofinanzierung aus dem EFRE-Programm soll die Spitzenstellung des Landes weiter ausgebaut werden.

    Das Förderangebot spricht kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten im ländlichen Raum an, die aufgrund ihrer Innovationsfähigkeit und ihrer ausgeprägten Technologiekompetenz in der Umsetzung und Anwendung innovativer Produktionsprozesse und Produkte das Potenzial zur Technologieführerschaft erkennen lassen. Ein besonderer Schwerpunkt der Förderung liegt auf Unternehmen, die Baden-Württemberg in den Bereichen Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie voranbringen.

    Die Bewertung der Bewerbungen erfolgt durch einen Ausschuss. Maßgebliche Kriterien sind Qualität und Aussagekraft der Bewerbung, Beurteilung der eigenen Produkte/Dienstleitungen hinsichtlich Marktpotential, Technologie- und Innovationspotential des Unternehmens sowie der Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie.

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Die neue Förderperiode 2021-2027

Baden-Württemberg geht mit einem neuen Programm in die Förderperiode 2021-2027. Nach der Genehmigung am 24. Mai 2022 durch die Europäische Kommission bildet es die Grundlage für die Förderung durch den EFRE im Zeitraum 2021-2027. In der Umsetzung soll das Programm sichtbare Beiträge zu zentralen Zielen der Europäischen Union und des Landes leisten. Daher setzt Baden-Württemberg weiterhin auf die Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation sowie Energieeffizienz und Minderung der Treibhausgasemissionen, Kreislaufwirtschaft und Nachhaltige Bioökonomie. Das Programm knüpft unmittelbar an das EFRE-Programm 2014-2020 „Innovation und Energiewende“ an.

Pressemitteilungen

7. Juni 2023

Hoffmeister-Kraut: „Mit dem Förderaufruf möchten wir die Gründungsdynamik durch die Errichtung und den Ausbau von Start-up-Acceleratoren in Baden-Württemberg weiter stärken.“

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg fördert die Errichtung und den Ausbau von Start-up-Acceleratoren. Landesgesellschaften, Kommunen, kommunale Gesellschaften, Technologietransfergesellschaften, Wirtschaftsfördereinrichtungen, regionale Verbände und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen können ab sofort eine 40-prozentige Förderung für entsprechende Infrastrukturmaßnahmen beantragen. Die Mittel stammen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) der Europäischen Union.„Mit dem Förderaufruf möchten wir die Gründungsdynamik durch die Errichtung und den Ausbau von Start-up-Acceleratoren in Baden-Württemberg weiter stärken“, erklärte Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, heute (7. Juni) in Stuttgart. „Aus diesem Grund freut es mich sehr,
dass wir diesen wichtigen Baustein der Gründungsoffensive ´Start-up BW´ mit bis zu 6,4 Millionen Euro an EFRE-Mitteln unterstützen können“, so HoffmeisterKraut weiter.

Die Acceleratoren wirken mangelnder Professionalität bei der Entwicklung von marktorientierten Geschäftsmodellen aus Technik- und Dienstleistungsinnovationen sowie dem schwierigen Zugang zu Kapital in Baden-Württemberg entgegen. Vor diesem Hintergrund sollen mit dem aktuellen Förderaufruf technologieoder branchenspezifische Zentren für Gründungsvorhaben mit hohem Potential gefördert werden. Dort werden die Entwicklungsprozesse von innovativen Startups konzentriert, professionalisiert und beschleunigt. Start-up-Acceleratoren sind damit eine spezielle Form von Gründerzentren für die unternehmerische Frühphase. Sie dienen der intensiven und umfassenden Betreuung von Hightech-Gründungsvorhaben, insbesondere von Spin-offs aus Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen. Im Rahmen einer intensiven Betreuungsphase sollen vor allem marktfähige Prototypen und Dienstleistungskonzepte sowie darauf aufbauende Geschäftsmodelle realisiert werden.

Die Förderung von Infrastrukturmaßnahmen für Start-up-Acceleratoren ist ein
Bestandteil des EFRE-Programms Baden-Württemberg 2021-2027. Um regionale Strukturförderung zu betreiben, erhält Baden-Württemberg in der Förderperiode 2021-2027 rund 279 Millionen Euro von der Europäischen Union aus dem EFRE. Das EFRE-Programm Baden-Württemberg 2021-2027 ist an der Innovationsstrategie Baden-Württemberg ausgerichtet und unterstützt die Schwerpunkte Zukunftstechnologien und Kompetenzen sowie Ressourcen- und Klimaschutz.

Alle Informationen zum Förderaufruf und zum EFRE finden Sie unter
https://2021-27.efre-bw.de/

6. Juni 2023

Ministerin Hoffmeister-Kraut: „Neubau ist wichtige Voraussetzung für den weiteren Ausbau der exzellenten wirtschaftsnahen Forschung im Land.“

Mit rund 41 Millionen Euro fördert das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus einen Institutsneubau des Hahn-Schickard-Instituts für Mikroanalysesysteme in Freiburg. Rund 19 Millionen Euro der Mittel stammen dabei aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie rund 22 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt. Die Gesamtbaukosten werden mit insgesamt rund 47,1 Millionen Euro kalkuliert. In dem Neubau werden die Forschungsaktivitäten von Hahn-Schickard am Standort Freiburg, die bisher auf fünf Gebäude verteilt sind, zusammengeführt. Voraussichtlich bis Ende 2025 soll das zweistöckige Büro- und Laborgebäude mit Büroflächen, Laboren, Reinraum und Werkstätten fertiggestellt sein. „Der Neubau ist eine wichtige Voraussetzung für den weiteren Ausbau der exzellenten wirtschaftsnahen Forschung im Land. Mit der Förderung dieses Projekts leisten wir einen Beitrag zur Stärkung der heimischen Gesundheitswirtschaft und dabei insbesondere der in dieser wichtigen Branche tätigen kleinen und mittleren Unternehmen“ erklärte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut heute (2. Juni) in Stuttgart.

Das Hahn-Schickard-Institut für Mikroanalysesysteme in Freiburg gehört zur Innovationsallianz Baden-Württemberg (InnBW) und hat seinen Forschungsschwerpunkt im Bereich der Mikrosystemtechnik mit Fokus auf die Gesundheitswirtschaft. Wesentliche Arbeitsgebiete des Instituts sind Lab-on-a-Chip-Systeme, Mikroanalysesysteme, Bioanalytische Testverfahren sowie Mikrofluidik und Mikrodosierung. Die Entwicklung des im Jahr 2016 aus einer Hahn-SchickardAußenstelle ausgegründeten Instituts ist seither sehr dynamisch verlaufen. Durchschnittliche jährliche Wachstumsraten im zweistelligen Prozentbereich haben das teilweise in Räumen der Universität untergebrachte Institut in den letzten Jahren an seine räumlichen Grenzen gebracht und die weitere Entwicklung des Instituts gehemmt.

Aktuelles Beispiel ist die erfolgreiche Teilnahme an der Clusters4Future-Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Der von Hahn-Schickard koordinierte Zukunftscluster nanodiag BW ist einer von bundesweit sieben Gewinnern mit einer Förderzusage in Höhe von 45 Millionen Euro für die nächsten neun Jahre. Mit dem Projekt sollen Forschungsergebnisse in der Nanoporentechnologie der Universität Freiburg in innovative Produkte und Dienstleistungen
für die personalisierte Medizin transferiert werden.

Ministerin Hoffmeister-Kraut: „Mit dem Neubau eröffnen wir dem Institut die Möglichkeit, seine Forschungsaktivitäten in den angestammten Bereichen zu intensivieren und neue Forschungsthemen zu erschließen. Wir zahlen damit aktiv auf
die Umsetzung der Innovationsstrategie des Landes ein.“ Der Neubau sei die bisher größte Einzelinvestition des Landes in ein Institut der InnBW seit deren Bestehen, so die Ministerin.Mit dem Neubau wird das Institut auch die notwendigen räumlichen Voraussetzungen zur Verfügung haben, um seine erfolgreiche Ausgründungsstrategie fortzusetzen. Hahn-Schickard Freiburg hat mit seiner Innovationskraft dazu beigetragen, dass in den letzten zehn Jahren durch sieben Ausgründungen rund dreihundert Hightech-Arbeitsplätze neu geschaffen werden konnten. Weitere Ausgründungen sind aktuell in Planung.

Weitere Informationen
Hahn-Schickard Freiburg ist Mitglied der InnBW. Die anwendungsnahen Institute sind wichtige Partner der Wirtschaft im Technologietransfer und bilden eine Brücke zwischen Grundlagenforschung und der Entwicklung in Unternehmen. Sie
forschen erfolgreich in den Wachstumsfeldern der Zukunft, entlang derer die Landesregierung ihre Technologiepolitik ausrichtet. Das fachliche Spektrum der Forschungsarbeit reicht von Mikroelektronik, Informatik, Biotechnologie und Medizintechnik bis hin zu Lasertechnik und Erneuerbaren Energien. Die Institute werden durch das Wirtschaftsministerium jährlich in ihrer Grundfinanzierung mit insgesamt rund 37,5 Millionen Euro (2023) gefördert.
Informationen online: https://www.innbw.de/de/

Der EFRE in Baden-Württemberg
Um regionale Strukturförderung zu betreiben, erhält Baden-Württemberg in der Förderperiode 2021 – 2027 rund 279 Millionen Euro von der Europäischen Union aus dem EFRE. Das EFRE-Programm Baden-Württemberg 2021 – 2027 ist an
der Innovationsstrategie Baden-Württemberg ausgerichtet und unterstützt die Schwerpunkte Zukunftstechnologien und Kompetenzen sowie Ressourcen- und Klimaschutz. Im Bereich des Wirtschaftsministeriums werden mit daraus finanzierten Projekten unter anderem anwendungsnahe Forschung und Entwicklung, Technologie- und Wissenstransfer, Vernetzungsaktivitäten und Unternehmensgründungen gestärkt.

Weitere Informationen zum EFRE: https://2021-27.efre-bw.de

25. Mai 2023

Tage der offenen Tür bei Projekten des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Baden-Württemberg

„Am Europaaktionstag Anfang Mai haben sich die Bürgerinnen und Bürger des Landes selbst ein Bild gemacht, welche Möglichkeiten der Europäische Fonds für regionale Entwicklung in Baden-Württemberg bietet. Zahlreiche EFRE-Projektträger öffneten ihre Türen und gaben einen Einblick in ihre Projekte und den Besuchern viel Anregung für Investitionen in eine nachhaltige Zukunft. Das ist gelebtes Europa vor Ort, schafft Vertrauen in politisches Handeln und bringt das Land und Europa in wichtigen Zukunftsfragen voran“, sagte Peter Hauk MdL, Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR), am Donnerstag (25. Mai). Zu den EFRE-Projekten in Baden-Württemberg gehören auch zwei Bauvorhaben in innovativer Holzbauweise. Diese Projekte unterstreichen anschaulich die Vorzüge und Potentiale des Baustoffs Holz für kommunale Bauaufgaben, wie zum Beispiel den Bau einer neuen Grundschule in Ludwigsburg oder den Bau des derzeit bundesweit höchsten Hochhauses in moderner Holzbauweise in Pforzheim. Nach der coronabedingten Pause haben die Bürgerinnen und Bürger im ganzen Land in diesem Jahr wieder die Möglichkeit, sich EFRE-geförderte Projekte im Rahmen der Tage der offenen Tür anzuschauen.

„Die Präsentation der geförderten Projekte durch die Projektträger ist ein bewährtes Format, um anschaulich und authentisch zu vermitteln, was der Europäischen Fonds für regionale Entwicklung vor Ort für die Bürgerinnen und Bürger leistet. Damit wird nachvollziehbar, wofür die Gelder aus Brüssel eingesetzt werden und gibt Impulse eigene Projekte anzustoßen“, erklärte Minister Hauk. Auf der Veranstaltungsliste 2023 stehen bereits verschiedene Tage der offenen Tür bei Projekten, die von den vier beteiligten Ressorts MLR (EFRE-Verwaltungsbehörde), Wirtschafts-, Wissenschafts- und Umweltministerium gefördert werden. Die Veranstaltungen werden auf der EFRE-Homepage laufend aktualisiert und ergänzt. „Ich kann die Bürger nur ermuntern, von diesem Angebot regen Gebrauch zu machen und die vielseitigen EFRE- Projekte vor Ort zu besuchen“, unterstrich Minister Hauk.

Einmal jährlich tagt der Begleitausschuss und analysiert die Durchführung der EFRE-Programme, bewertet die Fortschritte und prüft, ob und inwiefern die Ziele der Programme erreicht werden. Er setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Wirtschafts-, Wissenschafts-, Sozial-, Regional-, Kommunal- und Umweltpartner in Baden-Württemberg sowie der Europäischen Kommission und der mit der Regionalentwicklung befassten Landes- und Bundesbehörden zusammen. „Der Begleitausschuss ist für uns ein wichtiger Partner bei der Planung und Umsetzung der EFRE-Programme. Die Impulse aus den Beratungen fließen in unsere Arbeit ein“, sagte Minister Peter Hauk MdL.

Hintergrundinformationen: Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) ist ein Strukturfonds der EU, mit dessen Hilfe der wirtschaftliche, territoriale und soziale Zusammenhalt innerhalb der EU gefördert wird. Das EFRE-Programm Baden-Württemberg 2021- 2027 ist an der Innovationsstrategie Baden-Württemberg ausgerichtet und unterstützt die Schwerpunkte Zukunftstechnologien und Kompetenzen sowie Ressourcen und Klimaschutz. Bei der Planung und Umsetzung arbeiten das Ministerium für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz (EFRE-Verwaltungsbehörde), das Wirtschaftsministerium, das Wissenschaftsministerium und das Umweltministerium eng zusammen. Weitere Informationen zur EFRE-Förderung finden Sie im Internet unter www.efre-bw.de. Der Begleitausschuss informierte sich im Rahmen seiner Sitzung am 17. Mai 2023 über die Fortschritte bei der Umsetzung der EFRE-Programme in den Förderperioden 2014-2020 sowie 2021-2027 in Baden-Württemberg. Dazu gehört auch der in 2021 neu hinzugekommene Programmteil REACT-EU, der zur Bewältigung der Corona- Krise und den Übergang in eine grüne und digitale Wirtschaft beitragen soll. Darüber hinaus ging es um erste Impulse für die EFRE-Förderung nach 2027. Konkrete Einblicke in die EFRE-Förderung gewann der Ausschuss bei der Präsentation des Projekts von strategischer Bedeutung ‚LastMileCityLab‘.

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Veranstaltungen

  • Mittwoch 01.01.2020

    Digitale Tage der offenen Türe 2020-2023 – Filmaktion Europa in meiner Region

        Filmaktion – Projekte öffnen ihre digitalen Türen Da...

    Ort: -

    Datum: 01.01.2020 - 31.12.2023

    Zeit: 0:00

  • Sonntag 01.01.2023

    Tage der offenen Tür 2023 – Informationsaktion Europa in meiner Region

                       ...

    Ort: -

    Datum: 01.01.2023 - 31.12.2023

    Zeit: 0:00

  • Donnerstag 22.06.2023

    „RegioWIN-Projekte in der Anwendung“ – 6. Regionalkonferenz Mobilitätswende – EFRE-Projekt „RegioKArgoTramTrain“

    Session „RegioWIN-Projekte in der Anwendung“ im Rahmen der 6. Regionalkonferenz...

    Ort: Messe Karlsruhe, Messeallee 1, 76287 Rheinstetten - Rheinstetten

    Datum: 22.06.2023

    Zeit: 12:00 - 13:00

  • Sonntag 25.06.2023

    Aktionstag Insektenbioraffinerie – EFRE-Projekt „InBiRa“

    Mit Insekten neue Produkte aus Abfällen herstellen und Kreisläufe schließen...

    Ort: Erlebnisraum Bioökonomie der Bundesgartenschau 2023 im Spinelli-Park, Gelände der Bundesgartenschau 2023 in Mannheim - Mannheim

    Datum: 25.06.2023

    Zeit: 9:00 - 16:00

  • Dienstag 27.06.2023

    „Sparen Sie Zeit, Geld und Ressourcen: Mit Digitalisierung zu mehr Nachhaltigkeit“ (Online-Veranstaltung)

    Sie möchten wissen, wo und wie in Ihrem Unternehmen Einsparpotenziale...

    Ort: -

    Datum: 27.06.2023

    Zeit: 9:00 - 10:30

  • Freitag 30.06.2023

    Wenn die Kläranlage zur Bioraffinerie wird: Kläranlage in Erbach bei Ulm öffnet ihre Türen – EFRE-Projekt „RoKKA“

    Kläranlagen spielen eine unverzichtbare Rolle bei der Reinigung unseres Abwassers...

    Ort: RoKKa: Kläranlage Erbach, Großes Wert 42, 89155 Erbach - 89155 Erbach

    Datum: 30.06.2023

    Zeit: 13:00 - 18:00

  • Mittwoch 05.07.2023

    Megatrend: Nachhaltiges Wirtschaften und ESG

    Nachhaltiges Wirtschaften ist der Megatrend, der die 2020er prägen wird...

    Ort: -

    Datum: 05.07.2023

    Zeit: 16:00 - 17:00

  • Mittwoch 12.07.2023

    Wenn die Kläranlage zur Bioraffinerie wird: Kläranlage in Stuttgart-Büsnau öffnet ihre Türen – EFRE-Projekt „KoalAPlan“

    Kläranlagen spielen eine unverzichtbare Rolle bei der Reinigung unseres Abwassers...

    Ort: KoalAplan: Lehr- und Forschungsklärwerk Büsnau, Institut für Siedlungswasserbau Wassergüte- und Abfallwirtschaft der Universität Stuttgart, Am Bandtäle 2, 70569 Stuttgart - 70569 Stuttgart

    Datum: 12.07.2023

    Zeit: 14:00 - 18:00

  • Donnerstag 13.07.2023

    Material ist Energie: So finden Unternehmen den Weg zur Ressourceneffizienz (KEFF+Thementag)

    Veranstaltungsort Haus der Wirtschaft, Willi-Bleicher-Straße 19, 70174 Stuttgart Auf dem...

    Ort: -

    Datum: 13.07.2023

    Zeit: 13:30 - 18:30

  • Mittwoch 19.07.2023

    Input Kreislaufwirtschaft

    Lieferengpässe, Ressourcenknappheit - unsere bisherige Art zu wirtschaften wird derzeit...

    Ort: -

    Datum: 19.07.2023

    Zeit: 16:00 - 17:00

  • Mittwoch 27.09.2023

    Effizient durch den Winter – Mit einer Wärmepumpe die Gasheizung entlasten

    Liebe Unternehmerinnen und Unternehmer, wir, die Regionale Kompetenzstelle Ressourceneffizienz Ostwürttemberg...

    Ort: -

    Datum: 27.09.2023

    Zeit: 16:30 - 17:30

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