Innovation und Energiewende

             Tage der            offenen Tür 2023

  • Förderung der Infrastruktur für Gründungsprozesse in Start-up-Acceleratoren

    Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus unterstützt Vorhaben zur Errichtung und für den Ausbau von Infrastrukturen für Start-up-Acceleratoren. Diese sollen mangelnder Professionalität bei der Entwicklung von marktorientierten Geschäftsmodellen aus Technik- und Dienstleistungsinnovationen sowie dem schwierigen Zugang zu Kapital in Baden-Württemberg entgegenwirken. Vor diesem Hintergrund sollen mit dem aktuellen Förderaufruf technologie- oder branchenspezifische Zentren für Gründungsvorhaben mit hohem Potential gefördert werden. Dort werden die Entwicklungsprozesse von innovativen Start-ups konzentriert, professionalisiert und beschleunigt. Start-up-Acceleratoren sind damit eine spezielle Form von Gründerzentren für die unternehmerische Frühphase. Sie dienen der intensiven und umfassenden Betreuung von Hightech-Gründungsvorhaben, insbesondere von Spin-offs aus Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen. Im Rahmen einer intensiven Betreuungsphase sollen vor allem marktfähige Prototypen und Dienstleistungskonzepte sowie darauf aufbauende Geschäftsmodelle realisiert werden.

    Wer wird gefördert?

    Antragsberechtigt sind Landesgesellschaften, Kommunen, kommunale Gesellschaften, Technologietransfergesellschaften, Wirtschaftsfördereinrichtungen, regionale Verbände sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Baden-Württemberg.

    Was wird gefördert?

    Gefördert werden Vorhaben zur Errichtung und für den Ausbau von Infrastrukturen für Start-up-Acceleratoren. Darunter können Ausgaben für Bauvorhaben, Grunderwerb, Investitionen in das Anlagevermögen (z. B. Geräte, Labore) sowie für Büroausstattung, Einrichtung von Seminarräumen und Informations- und Kommunikationsausstattung fallen.

    Wie wird gefördert?

    Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Dieser beträgt 40 Prozent der zuwendungsfähigen, zur Kofinanzierung vorgesehenen Ausgaben, maximal jedoch 2 Mio. Euro.

    Bis wann ist der Antrag einzureichen?

    Anträge sind bis spätestens Freitag, 1. September 2023 bei der L-Bank einzureichen.

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  • Programm für Angewandte Nachhaltigkeitsforschung an baden-württembergischen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften „PAN HAW BW“

    Mit dem Programm für angewandte Nachhaltigkeitsforschung an baden-württembergischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften (PAN HAW BW) verfolgt das Wissenschaftsministerium das Ziel, innovative Forschungsfelder an den staatlichen Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) zu erschließen oder zu stärken. Die Förderung ist grundsätzlich offen für alle Forschungsgegenstände und Disziplinen. Die Themen des europäischen Green Deal sollen dabei entweder direkt erforscht oder aber auf den jeweiligen Forschungsgegenstand der Projekte angewendet und im Forschungsdesign aufgenommen werden. Hierbei sollen vor allem die Nachhaltigkeitsforschung und die Kreislaufwirtschaft im Mittelpunkt stehen, um einen Beitrag zum europäischen Green Deal, sowie zur Innovationsstrategie des Landes Baden-Württemberg zu leisten.

    Der Förderaufruf besteht aus einem Teilbereich A, welcher das zweistufige Wettbewerbsverfahren der von HAWen koordinierten Verbundvorhaben beschreibt, sowie einem Teilbereich B, welcher das einstufige Wettbewerbsverfahren des wissenschaftlichen Begleitvorhabens an einer Universität bzw. außeruniversitären Forschungseinrichtung beschreibt. Der Rahmenaufruf legt grundsätzliche Regelungen für beide Teilbereiche fest.

    Die Frist für die Einreichung der ausgewählten Projektanträge für den Teilbereich A ist bereits verstrichen.

    Die Frist für die Einreichung von EFRE-Anträgen für den Teilbereich B (Wissenschaftliches Begleitvorhaben) ist Montag, der 31. Juli 2023.

    Am 10. November 2022 fand eine Online-Informationsveranstaltung für Interessierte beider Teilbereiche statt. Die in diesem Rahmen präsentierten Folien können Sie hier herunterladen.

     

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  • Holz Innovativ Programm – Innovationstransfer

    Förderaufruf des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vom 31. März 2022

    Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) unterstützt in der Holzbauoffensive des Landes Vorhaben mit Fördermitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Landesmitteln, deren Gegenstand die Bereitstellung, Verarbeitung, Bearbeitung und Verwendung von Holz ist. Dadurch sollen Innovationen in der Nutzung von Holz forciert, neue Anwendungsfelder für den Rohstoff Holz erschlossen und deren Einführung beschleunigt werden. Mit dem Förderschwerpunkt „Innovationstransfer“ werden Projekte zur Beratung, zum Innovations- und Technologietransfer sowie zur Wissensvermittlung (Nr. 4.1 VwV HIP) und Forschungs- und Entwicklungsprojekte sowie Innovationstransferprojekte (Nr. 4.2 VwV HIP) finanziell unterstützt.

    Die Auswahl der Projekte und die Förderung erfolgen in einem zweistufigen Verfahren. Damit soll der Aufwand für Bewerbungen möglichst gering und überschaubar gehalten werden.

    Im ersten Schritt ist eine Vorhabensskizze zur Vorauswahl der Projekte einzureichen (Details entnehmen Sie bitte dem Förderaufruf). Die Projektauswahl aus den fristgerecht eingereichten Vorhabensskizzen erfolgt durch das MLR nach Abschluss der begleitenden Beratungen durch den vom MLR berufenen Clusterbeirat Forst und Holz. Die Entscheidung der Projektauswahl wird schriftlich durch das MLR bekannt gegeben. Insofern das Vorhaben durch das MLR zur Förderung ausgewählt wurde, liegt eine Berechtigung zum Stellen eines Förderantrags vor.

    Im zweiten Schritt ist dann ein formaler Förderantrag mit zusätzlich erforderlichen Unterlagen bei der L-Bank zu stellen. Diese nimmt den Antrag entgegen, bearbeitet ihn und erteilt bei positiver Prüfung der Antragsunterlagen einen Bewilligungsbescheid.

    Damit die Vorhabensskizzen durch den Clusterbeirat beraten werden können, sind diese bis zum 15. März und 15. September eines Jahres einzureichen. Fristgerecht zu den jeweiligen Stichtagen vorliegende Vorhabensskizzen werden gemeinsam in einer Sitzung beraten.

    Weitere Informationen finden Sie unter: www.cluster-forstholz-bw.de

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  • Förderaufruf im Förderprogramm „Ressourceneffizienz in Unternehmen“ Förderbaustein 2 Beratungsförderung im Bereich der Ressourceneffizienz

    Förderaufruf des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft vom 13.12.2021.

    Um Ressourceneffizienzpotenziale in Unternehmen auszuschöpfen, unterstützt das Umweltministerium mit dem neuen EFRE-Förderprogramm ab Januar 2022 die Einrichtung regionaler Kompetenzstellen für Ressourceneffizienz (KEFF+; Förderbaustein 1) in allen 12 Regionen Baden-Württembergs.

    Neben der neutralen und kostenlosen Sensibilisierung und Information der Unternehmen durch die KEFF+ ist die verstärkte Umsetzung von Maßnahmen im Bereich der Ressourceneffizienz ein weiteres Ziel des neuen EFRE-Förderprogramms. Angesichts der hohen Komplexität des Themas Ressourceneffizienz können branchenspezifische Beratungen (Ressourceneffizienzberatung) durch qualifizierte externe Beraterinnen oder qualifizierte externe Berater konkrete Ressourceneffizienzpotenziale in Unternehmen aufdecken und maßgeschneiderte Lösungen aufzeigen. Damit können sowohl die Leistungsfähigkeit der Unternehmen im regionalen wie im globalen Wettbewerb unterstützt als auch ein wesentlicher Beitrag zu den Nachhaltigkeitszielen geleistet werden.

    Das Umweltministerium wird im Rahmen dieses Förderprogramms (Förderbaustein 2) Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in Baden-Württemberg durch geförderte Ressourceneffizienzberatungen dabei unterstützen, Ressourceneffizienzpotenziale sowie mögliche konkrete Umsetzungsmaßnahmen und Lösungen in Zusammenarbeit mit externen Beraterinnen und Beratern zu identifizieren.

    Die Gelder für das geplante Förderprogramm kommen aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und vom Land Baden-Württemberg. Die Förderverwaltungsvorschrift VwV EFRE Ressourceneffizienz in Unternehmen 2021-2027 kann von dieser Internetseite heruntergeladen werden.

    Voraussetzung für die Beratungsförderung im Bereich der Ressourceneffizienz ist ein vorangegangenes individuelles Sensibilisierungsgespräch (KEFF+Check) mit dem interessierten Unternehmen durch die zuständige regionale Kompetenzstelle für Ressourceneffizienz. Eine Übersicht über alle regionalen Kompetenzstellen und die jeweiligen Kontaktdaten sind abrufbar unter www.keffplus-bw.de.

    Der Zuschuss zu Beratungen beträgt 550 Euro pro Personentag mit 8 Zeitstunden. Abrechenbar sind nur vollständig geleistete halbe oder volle Personentage. Pro Beratung werden bis zu 10 Personentage gefördert. Der maximale Zuschuss je Beratung liegt demnach bei 5.500 Euro (10 Personentage à 550 Euro). Die Beratungsförderung kann hierbei nur einmalig je Unternehmen in Anspruch genommen werden.

    Die Auswahl der Förderanträge erfolgt in einem einstufigen Verfahren:

    • Eine Antragsstellung bei der Landeskreditbank (L-Bank BW) ist längstens bis 30.11.2026 möglich.
    • Dieser Förderaufruf ist ein laufender Förderaufruf, das heißt Anträge auf Förderung können laufend eingereicht werden. Anträge, die den Anforderungen entsprechen, werden nach ihrem Eingang bei der L-Bank bearbeitet. Sie können solange bewilligt werden wie Fördermittel zur Verfügung stehen. Wenn die Fördermittel erschöpft sind, wird eine entsprechende Mitteilung auf 2021-27.efre-bw.de veröffentlicht.
    • Ein Unternehmen, das eine geförderte Ressourceneffizienzberatung in Anspruch nehmen möchte, muss seinen Antrag sowohl schriftlich als auch in elektronischer Form als Word-Datei bei der Landeskreditbank (L-Bank), 76113 Karlsruhe, an efre(at)l-bank.de als bewilligender Stelle einreichen.

     

    Weiterführende Informationen zur “Beratungsförderung im Bereich Ressourceneffizienz“ finden Sie im Förderaufruf.

    Teilnahme am Förderbaustein 2 – so geht’s

     

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  • Holz Innovativ Programm – Innovation im Holzbau

    Förderaufruf des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vom 16. März 2021

    Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) unterstützt in der Holzbauoffensive des Landes Vorhaben mit Fördermitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Landesmitteln, deren Gegenstand die Bereitstellung, Verarbeitung, Bearbeitung und Verwendung von Holz ist. Dadurch sollen Innovationen in der Nutzung von Holz forciert, neue Anwendungsfelder für den Rohstoff Holz erschlossen und deren Einführung beschleunigt werden. Mit dem Förderschwerpunkt „Innovation im Holzbau“ werden modellhafte Vorhaben zur Demonstration der innovativen Verwendung von Holz in Bauvorhaben (Nr. 4.3 VwV HIP) finanziell unterstützt.

    Die Auswahl der Projekte und die Förderung erfolgen in einem zweistufigen Verfahren. Damit soll der Aufwand für Bewerbungen möglichst gering und überschaubar gehalten werden.

    Im ersten Schritt ist eine Vorhabensskizze zur Vorauswahl der Projekte einzureichen (Details entnehmen Sie bitte dem Förderaufruf). Die Projektauswahl aus den fristgerecht eingereichten Vorhabensskizzen erfolgt durch das MLR nach Abschluss der begleitenden Beratungen durch die vom MLR berufene Jury. Die Entscheidung der Projektauswahl wird schriftlich durch das MLR bekannt gegeben. Insofern das Vorhaben durch das MLR zur Förderung ausgewählt wurde, liegt eine Berechtigung zum Stellen eines Förderantrags vor.

    Im zweiten Schritt ist dann ein formaler Förderantrag mit zusätzlich erforderlichen Unterlagen bei der L-Bank zu stellen. Diese nimmt den Antrag entgegen, bearbeitet ihn und erteilt bei positiver Prüfung der Antragsunterlagen einen Bewilligungsbescheid.

    Damit die Vorhabensskizzen durch die Jury beraten werden können, sind diese bis zum 15. März, 15. Juni, 15. September oder 31. Dezember eines Jahres einzureichen. Fristgerecht zum jeweiligen Stichtagen vorliegenden Vorhabensskizzen werden gemeinsam in einer Sitzung beraten.

    Weitere Informationen finden Sie unter: www.cluster-forstholz-bw.de

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  • Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg

    Förderaufruf des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vom 28.07.2020

    Mit der Ausschreibung „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum mit Kofinanzierung aus dem EFRE-Programm soll die Spitzenstellung des Landes weiter ausgebaut werden.

    Das Förderangebot spricht kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten im ländlichen Raum an, die aufgrund ihrer Innovationsfähigkeit und ihrer ausgeprägten Technologiekompetenz in der Umsetzung und Anwendung innovativer Produktionsprozesse und Produkte das Potenzial zur Technologieführerschaft erkennen lassen. Ein besonderer Schwerpunkt der Förderung liegt auf Unternehmen, die Baden-Württemberg in den Bereichen Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie voranbringen.

    Die Bewertung der Bewerbungen erfolgt durch einen Ausschuss. Maßgebliche Kriterien sind Qualität und Aussagekraft der Bewerbung, Beurteilung der eigenen Produkte/Dienstleitungen hinsichtlich Marktpotential, Technologie- und Innovationspotential des Unternehmens sowie der Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie.

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Die neue Förderperiode 2021-2027

Baden-Württemberg geht mit einem neuen Programm in die Förderperiode 2021-2027. Nach der Genehmigung am 24. Mai 2022 durch die Europäische Kommission bildet es die Grundlage für die Förderung durch den EFRE im Zeitraum 2021-2027. In der Umsetzung soll das Programm sichtbare Beiträge zu zentralen Zielen der Europäischen Union und des Landes leisten. Daher setzt Baden-Württemberg weiterhin auf die Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation sowie Energieeffizienz und Minderung der Treibhausgasemissionen, Kreislaufwirtschaft und Nachhaltige Bioökonomie. Das Programm knüpft unmittelbar an das EFRE-Programm 2014-2020 „Innovation und Energiewende“ an.

Pressemitteilungen

22. September 2023

Ministerin Hoffmeister-Kraut: „Das Innovationszentrum wird einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Baden-Württemberg im Zukunftsmarkt Green Tech leisten.“

Mit der Übergabe eines symbolischen Förderschecks in Höhe von 7,5 Millionen Euro an den Mannheimer Oberbürgermeister Christian Specht und die Projektverantwortlichen hat Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, den offiziellen Startschuss für das RegioWIN-Leuchtturmprojekt „IZ Green Tech“ gegeben. Es ist das neunte Projekt aus dem Wettbewerb Regio-WIN 2030, das durch das Wirtschaftsministerium bewilligt wird.

„Der Green Tech-Bereich bietet insbesondere der mittelständisch geprägten Wirtschaft in Baden-Württemberg eine ausgezeichnete Chance auf einem wichtigen Zukunftsmarkt und ist gleichzeitig der Schlüssel für Klima- und Umweltschutz. Ich bin überzeugt, dass das Innovationszentrum ‚IZ Green Tech‘ die Entwicklung und Umsetzung von Technologien in den Bereichen Umwelt- und Klimaschutz voranbringen wird“, sagte Hoffmeister-Kraut anlässlich der Übergabe auf der Bundesgartenschau in Mannheim. „Das Innovationszentrum wird einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft im Zukunfts-markt Green Tech leisten und aktiv bei der Gestaltung einer nachhaltigeren Zukunft für Baden-Württemberg und Europa mitwirken“, so die Ministerin weiter.

Im Rahmen des Projekts soll ein Innovationszentrum, genannt „IZ Green Tech“, im Gebäude des derzeitigen Musikparks in Mannheim entstehen. Mit der Errichtung des „IZ Green Tech“ werden herausragende Partner der Metropolregion Rhein-Neckar in den Bereichen Energie, Umwelt und Mobilität zusammengeführt. Das „IZ Green Tech“ soll zum Kristallisationspunkt für das Thema Klimaschutz mit überregionaler Strahlkraft werden und sich zu einem regionalen Modellprojekt im Rahmen des Europäischen Green Deal entwickeln. In Verbindung mit der Ansiedlung von Forschungs- und Verbundprojekten aus Wissenschaft und Wirtschaft, mit Green Tech-basierten Start-ups und kleinen und mittleren Unternehmen wird das „IZ Green Tech“ zusätzlich eine Katalysatorfunktion für technische Innovationen und deren Markteinführung im Green Tech Bereich übernehmen. Das Leuchtturmprojekt wird von der Stadt Mannheim durchgeführt. Als weitere Partner sind die mg: mannheimer gründungszentren gmbh, die Klimaschutzagentur Mannheim gGmbH, das Cluster Energie und Umwelt der Metropolregion Rhein-Neckar GmbH und das Green Industry Cluster der Stadt Mannheim am Projekt beteiligt.

Das Wirtschaftsministerium fördert das „IZ Green Tech“ mit insgesamt 5 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie ergänzend 2,5 Millionen Euro aus Mitteln des Landes.

Leuchtturmprojekt des Wettbewerbs „RegioWIN“
Das „IZ Green Tech“ wurde 2021 im Rahmen des Landeswettbewerbs „Regio-WIN 2030 – Regionale Wettbewerbsfähigkeit durch Innovation und Nachhaltigkeit“ als eines von 24 Leuchtturmprojekten landesweit prämiert. Der Wettbewerb ist ein zentraler Baustein der Förderung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Baden-Württemberg in der Förderperiode 2021–2027.

Um regionale Strukturförderung zu betreiben, erhält Baden-Württemberg in der Förderperiode 2021–2027 rund 279 Millionen Euro von der Europäischen Union aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Das EFRE-Programm Baden-Württemberg 2021–2027 ist an der Innovationsstrategie Baden-Württemberg ausgerichtet und unterstützt die Schwerpunkte Zukunftstechnologien und Kompetenzen sowie Ressourcen- und Klimaschutz.

RegioWIN 2030 zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit in den Regionen durch Innovation und Nachhaltigkeit zu verbessern und damit zu einer zukunftsfähigen Regionalentwicklung beizutragen. Regionen, Landkreise und Kommunen waren aufgefordert, zusammen mit Akteuren aus Wirtschaft, Wissenschaft, der Gesellschaft und Verwaltung Stärken und Schwächen ihrer jeweiligen Wettbewerbsregion zu identifizieren und in eine Entwicklungsstrategie zu überführen. Ausgehend von dieser Strategie wurden sogenannte Leuchtturmprojekte entwickelt, die von der Landesregierung am 14. April 2021 prämiert wurden. Dies war Voraussetzung für eine Vollantragsstellung.

Weitere Informationen zum Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und RegioWIN 2030: https://2021-27.efre-bw.de/

 

7. Juni 2023

Hoffmeister-Kraut: „Mit dem Förderaufruf möchten wir die Gründungsdynamik durch die Errichtung und den Ausbau von Start-up-Acceleratoren in Baden-Württemberg weiter stärken.“

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg fördert die Errichtung und den Ausbau von Start-up-Acceleratoren. Landesgesellschaften, Kommunen, kommunale Gesellschaften, Technologietransfergesellschaften, Wirtschaftsfördereinrichtungen, regionale Verbände und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen können ab sofort eine 40-prozentige Förderung für entsprechende Infrastrukturmaßnahmen beantragen. Die Mittel stammen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) der Europäischen Union.„Mit dem Förderaufruf möchten wir die Gründungsdynamik durch die Errichtung und den Ausbau von Start-up-Acceleratoren in Baden-Württemberg weiter stärken“, erklärte Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, heute (7. Juni) in Stuttgart. „Aus diesem Grund freut es mich sehr,
dass wir diesen wichtigen Baustein der Gründungsoffensive ´Start-up BW´ mit bis zu 6,4 Millionen Euro an EFRE-Mitteln unterstützen können“, so Hoffmeister Kraut weiter.

Die Acceleratoren wirken mangelnder Professionalität bei der Entwicklung von marktorientierten Geschäftsmodellen aus Technik- und Dienstleistungsinnovationen sowie dem schwierigen Zugang zu Kapital in Baden-Württemberg entgegen. Vor diesem Hintergrund sollen mit dem aktuellen Förderaufruf technologieoder branchenspezifische Zentren für Gründungsvorhaben mit hohem Potential gefördert werden. Dort werden die Entwicklungsprozesse von innovativen Startups konzentriert, professionalisiert und beschleunigt. Start-up-Acceleratoren sind damit eine spezielle Form von Gründerzentren für die unternehmerische Frühphase. Sie dienen der intensiven und umfassenden Betreuung von Hightech-Gründungsvorhaben, insbesondere von Spin-offs aus Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen. Im Rahmen einer intensiven Betreuungsphase sollen vor allem marktfähige Prototypen und Dienstleistungskonzepte sowie darauf aufbauende Geschäftsmodelle realisiert werden.

Die Förderung von Infrastrukturmaßnahmen für Start-up-Acceleratoren ist ein
Bestandteil des EFRE-Programms Baden-Württemberg 2021-2027. Um regionale Strukturförderung zu betreiben, erhält Baden-Württemberg in der Förderperiode 2021-2027 rund 279 Millionen Euro von der Europäischen Union aus dem EFRE. Das EFRE-Programm Baden-Württemberg 2021-2027 ist an der Innovationsstrategie Baden-Württemberg ausgerichtet und unterstützt die Schwerpunkte Zukunftstechnologien und Kompetenzen sowie Ressourcen- und Klimaschutz.

Alle Informationen zum Förderaufruf und zum EFRE finden Sie unter
https://2021-27.efre-bw.de/

6. Juni 2023

Ministerin Hoffmeister-Kraut: „Neubau ist wichtige Voraussetzung für den weiteren Ausbau der exzellenten wirtschaftsnahen Forschung im Land.“

Mit rund 41 Millionen Euro fördert das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus einen Institutsneubau des Hahn-Schickard-Instituts für Mikroanalysesysteme in Freiburg. Rund 19 Millionen Euro der Mittel stammen dabei aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie rund 22 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt. Die Gesamtbaukosten werden mit insgesamt rund 47,1 Millionen Euro kalkuliert. In dem Neubau werden die Forschungsaktivitäten von Hahn-Schickard am Standort Freiburg, die bisher auf fünf Gebäude verteilt sind, zusammengeführt. Voraussichtlich bis Ende 2025 soll das zweistöckige Büro- und Laborgebäude mit Büroflächen, Laboren, Reinraum und Werkstätten fertiggestellt sein. „Der Neubau ist eine wichtige Voraussetzung für den weiteren Ausbau der exzellenten wirtschaftsnahen Forschung im Land. Mit der Förderung dieses Projekts leisten wir einen Beitrag zur Stärkung der heimischen Gesundheitswirtschaft und dabei insbesondere der in dieser wichtigen Branche tätigen kleinen und mittleren Unternehmen“ erklärte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut heute (2. Juni) in Stuttgart.

Das Hahn-Schickard-Institut für Mikroanalysesysteme in Freiburg gehört zur Innovationsallianz Baden-Württemberg (InnBW) und hat seinen Forschungsschwerpunkt im Bereich der Mikrosystemtechnik mit Fokus auf die Gesundheitswirtschaft. Wesentliche Arbeitsgebiete des Instituts sind Lab-on-a-Chip-Systeme, Mikroanalysesysteme, Bioanalytische Testverfahren sowie Mikrofluidik und Mikrodosierung. Die Entwicklung des im Jahr 2016 aus einer Hahn-SchickardAußenstelle ausgegründeten Instituts ist seither sehr dynamisch verlaufen. Durchschnittliche jährliche Wachstumsraten im zweistelligen Prozentbereich haben das teilweise in Räumen der Universität untergebrachte Institut in den letzten Jahren an seine räumlichen Grenzen gebracht und die weitere Entwicklung des Instituts gehemmt.

Aktuelles Beispiel ist die erfolgreiche Teilnahme an der Clusters4Future-Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Der von Hahn-Schickard koordinierte Zukunftscluster nanodiag BW ist einer von bundesweit sieben Gewinnern mit einer Förderzusage in Höhe von 45 Millionen Euro für die nächsten neun Jahre. Mit dem Projekt sollen Forschungsergebnisse in der Nanoporentechnologie der Universität Freiburg in innovative Produkte und Dienstleistungen
für die personalisierte Medizin transferiert werden.

Ministerin Hoffmeister-Kraut: „Mit dem Neubau eröffnen wir dem Institut die Möglichkeit, seine Forschungsaktivitäten in den angestammten Bereichen zu intensivieren und neue Forschungsthemen zu erschließen. Wir zahlen damit aktiv auf
die Umsetzung der Innovationsstrategie des Landes ein.“ Der Neubau sei die bisher größte Einzelinvestition des Landes in ein Institut der InnBW seit deren Bestehen, so die Ministerin.Mit dem Neubau wird das Institut auch die notwendigen räumlichen Voraussetzungen zur Verfügung haben, um seine erfolgreiche Ausgründungsstrategie fortzusetzen. Hahn-Schickard Freiburg hat mit seiner Innovationskraft dazu beigetragen, dass in den letzten zehn Jahren durch sieben Ausgründungen rund dreihundert Hightech-Arbeitsplätze neu geschaffen werden konnten. Weitere Ausgründungen sind aktuell in Planung.

Weitere Informationen
Hahn-Schickard Freiburg ist Mitglied der InnBW. Die anwendungsnahen Institute sind wichtige Partner der Wirtschaft im Technologietransfer und bilden eine Brücke zwischen Grundlagenforschung und der Entwicklung in Unternehmen. Sie
forschen erfolgreich in den Wachstumsfeldern der Zukunft, entlang derer die Landesregierung ihre Technologiepolitik ausrichtet. Das fachliche Spektrum der Forschungsarbeit reicht von Mikroelektronik, Informatik, Biotechnologie und Medizintechnik bis hin zu Lasertechnik und Erneuerbaren Energien. Die Institute werden durch das Wirtschaftsministerium jährlich in ihrer Grundfinanzierung mit insgesamt rund 37,5 Millionen Euro (2023) gefördert.
Informationen online: https://www.innbw.de/de/

Der EFRE in Baden-Württemberg
Um regionale Strukturförderung zu betreiben, erhält Baden-Württemberg in der Förderperiode 2021 – 2027 rund 279 Millionen Euro von der Europäischen Union aus dem EFRE. Das EFRE-Programm Baden-Württemberg 2021 – 2027 ist an
der Innovationsstrategie Baden-Württemberg ausgerichtet und unterstützt die Schwerpunkte Zukunftstechnologien und Kompetenzen sowie Ressourcen- und Klimaschutz. Im Bereich des Wirtschaftsministeriums werden mit daraus finanzierten Projekten unter anderem anwendungsnahe Forschung und Entwicklung, Technologie- und Wissenstransfer, Vernetzungsaktivitäten und Unternehmensgründungen gestärkt.

Weitere Informationen zum EFRE: https://2021-27.efre-bw.de

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  • Mittwoch 01.01.2020

    Digitale Tage der offenen Türe 2020-2023 – Filmaktion Europa in meiner Region

        Filmaktion – Projekte öffnen ihre digitalen Türen Da...

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  • Donnerstag 28.09.2023

    „Gesetzliche Pflichten und Förderprogramme im Energiebereich für Unternehmen“

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    Lastspitzen vermeiden – so lassen sich die Stromkosten senken

    Sie möchten wissen, wo und wie in Ihrem Unternehmen Einsparpotenziale...

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    Datum: 13.10.2023

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  • Donnerstag 19.10.2023

    Online-Veranstaltung: „Nachhaltigkeitsberichte & ESG – Chancen und Pflichten für Unternehmen“

    Am 19. Oktober 2023 von 9:00–10:30 Uhr lädt die KEFF+Region...

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    Datum: 19.10.2023

    Zeit: 9:00 - 10:30

  • Mittwoch 25.10.2023

    EFRE-Projekt H2BlackForest: Campus Schwarzwald – Schwarzwandel-Event: Energiewende

    Veranstaltungsort: Centrum für Digitalisierung, Führung und Nachhaltigkeit (Campus Freudenstadt) -...

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    Datum: 25.10.2023

    Zeit: 10:00 - 21:30

  • Dienstag 14.11.2023

    Online-Veranstaltung: KEFF+Region Heilbronn-Franken – Nachhaltige Mobilität und Dekarbonisierung im Fuhrpark!

    Am Dienstag, den 14. November 2023 lädt die KEFF+Region Heilbronn-Franken...

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    Datum: 14.11.2023

    Zeit: 13:00 - 14:00

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