Innovation und Energiewende

Tage der offenen Tür 2024

  • Förderung regionaler Technologietransfermanager/-innen

    Aufruf des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg vom 19. September 2024

    Das Wirtschaftsministerium unterstützt die Einstellung oder Abordnung von „Regionalen Technologietransfermanagern/-innen“. Diese sollen als Schnittstelle zwischen Unternehmen und wissenschaftlichen Einrichtungen agieren, um die Innovationsbeteiligung von KMU zu erhöhen. Ziel ist es, durch spezifische Formate die Effektivität des Technologietransfers zu steigern und die Zukunftsfähigkeit der KMU durch Technologieanwendung zu fördern. Die Technologietransfermanager/-innen sollen die bestehenden regionalen Angebote nutzen und relevante Akteure wie Wirtschaftsorganisationen und Forschungseinrichtungen einbinden, um ein transparentes und effektives Technologietransfersystem zu schaffen.

    Antragsberechtigte sind Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Baden-Württembergischer Industrie- und Handelskammertag, Baden-Württembergischer Handwerkstag, Verbände der gewerblichen Wirtschaft Baden-Württemberg und regionale Wirtschaftsfördereinrichtungen in Baden-Württemberg.

    Anträge können bis zum 31. Oktober 2024 eingereicht werden. Diese müssen vollständig und unterschrieben auf dem entsprechenden Formular bei der Landeskreditbank (L-Bank), Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe, eingegangen sein. Zusätzlich ist eine elektronische Version als Word-Datei an efre@l-bank.de zu senden. Der Antrag muss eine detaillierte Beschreibung des Projekts, die Projektziele, geplante Maßnahmen und einen Zeitplan mit Meilensteinen enthalten.

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  • Holz Innovativ Programm – Innovationstransfer

    Förderaufruf des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vom 31. März 2022

    Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) unterstützt in der Holzbauoffensive des Landes Vorhaben mit Fördermitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Landesmitteln, deren Gegenstand die Bereitstellung, Verarbeitung, Bearbeitung und Verwendung von Holz ist. Dadurch sollen Innovationen in der Nutzung von Holz forciert, neue Anwendungsfelder für den Rohstoff Holz erschlossen und deren Einführung beschleunigt werden. Mit dem Förderschwerpunkt „Innovationstransfer“ werden Projekte zur Beratung, zum Innovations- und Technologietransfer sowie zur Wissensvermittlung (Nr. 4.1 VwV HIP) und Forschungs- und Entwicklungsprojekte sowie Innovationstransferprojekte (Nr. 4.2 VwV HIP) finanziell unterstützt.

    Die Auswahl der Projekte und die Förderung erfolgen in einem zweistufigen Verfahren. Damit soll der Aufwand für Bewerbungen möglichst gering und überschaubar gehalten werden.

    Im ersten Schritt ist eine Vorhabensskizze zur Vorauswahl der Projekte einzureichen (Details entnehmen Sie bitte dem Förderaufruf). Die Projektauswahl aus den fristgerecht eingereichten Vorhabensskizzen erfolgt durch das MLR nach Abschluss der begleitenden Beratungen durch den vom MLR berufenen Clusterbeirat Forst und Holz. Die Entscheidung der Projektauswahl wird schriftlich durch das MLR bekannt gegeben. Insofern das Vorhaben durch das MLR zur Förderung ausgewählt wurde, liegt eine Berechtigung zum Stellen eines Förderantrags vor.

    Im zweiten Schritt ist dann ein formaler Förderantrag mit zusätzlich erforderlichen Unterlagen bei der L-Bank zu stellen. Diese nimmt den Antrag entgegen, bearbeitet ihn und erteilt bei positiver Prüfung der Antragsunterlagen einen Bewilligungsbescheid.

    Damit die Vorhabensskizzen durch den Clusterbeirat beraten werden können, sind diese bis zum 15. März und 15. September eines Jahres einzureichen. Fristgerecht zu den jeweiligen Stichtagen vorliegende Vorhabensskizzen werden gemeinsam in einer Sitzung beraten.

    Weitere Informationen finden Sie unter: www.cluster-forstholz-bw.de

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  • Förderaufruf im Förderprogramm „Ressourceneffizienz in Unternehmen“ Förderbaustein 2 Beratungsförderung im Bereich der Ressourceneffizienz

    Förderaufruf des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft vom 13.12.2021.

    Um Ressourceneffizienzpotenziale in Unternehmen auszuschöpfen, unterstützt das Umweltministerium mit dem neuen EFRE-Förderprogramm ab Januar 2022 die Einrichtung regionaler Kompetenzstellen für Ressourceneffizienz (KEFF+; Förderbaustein 1) in allen 12 Regionen Baden-Württembergs.

    Neben der neutralen und kostenlosen Sensibilisierung und Information der Unternehmen durch die KEFF+ ist die verstärkte Umsetzung von Maßnahmen im Bereich der Ressourceneffizienz ein weiteres Ziel des neuen EFRE-Förderprogramms. Angesichts der hohen Komplexität des Themas Ressourceneffizienz können branchenspezifische Beratungen (Ressourceneffizienzberatung) durch qualifizierte externe Beraterinnen oder qualifizierte externe Berater konkrete Ressourceneffizienzpotenziale in Unternehmen aufdecken und maßgeschneiderte Lösungen aufzeigen. Damit können sowohl die Leistungsfähigkeit der Unternehmen im regionalen wie im globalen Wettbewerb unterstützt als auch ein wesentlicher Beitrag zu den Nachhaltigkeitszielen geleistet werden.

    Das Umweltministerium wird im Rahmen dieses Förderprogramms (Förderbaustein 2) Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in Baden-Württemberg durch geförderte Ressourceneffizienzberatungen dabei unterstützen, Ressourceneffizienzpotenziale sowie mögliche konkrete Umsetzungsmaßnahmen und Lösungen in Zusammenarbeit mit externen Beraterinnen und Beratern zu identifizieren.

    Die Gelder für das geplante Förderprogramm kommen aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und vom Land Baden-Württemberg. Die Förderverwaltungsvorschrift VwV EFRE Ressourceneffizienz in Unternehmen 2021-2027 kann von dieser Internetseite heruntergeladen werden.

    Voraussetzung für die Beratungsförderung im Bereich der Ressourceneffizienz ist ein vorangegangenes individuelles Sensibilisierungsgespräch (KEFF+Check) mit dem interessierten Unternehmen durch die zuständige regionale Kompetenzstelle für Ressourceneffizienz. Eine Übersicht über alle regionalen Kompetenzstellen und die jeweiligen Kontaktdaten sind abrufbar unter www.keffplus-bw.de.

    Der Zuschuss zu Beratungen beträgt 550 Euro pro Personentag mit 8 Zeitstunden. Abrechenbar sind nur vollständig geleistete halbe oder volle Personentage. Pro Beratung werden bis zu 10 Personentage gefördert. Der maximale Zuschuss je Beratung liegt demnach bei 5.500 Euro (10 Personentage à 550 Euro). Die Beratungsförderung kann hierbei nur einmalig je Unternehmen in Anspruch genommen werden.

    Die Auswahl der Förderanträge erfolgt in einem einstufigen Verfahren:

    • Eine Antragsstellung bei der Landeskreditbank (L-Bank BW) ist längstens bis 30.11.2026 möglich.
    • Dieser Förderaufruf ist ein laufender Förderaufruf, das heißt Anträge auf Förderung können laufend eingereicht werden. Anträge, die den Anforderungen entsprechen, werden nach ihrem Eingang bei der L-Bank bearbeitet. Sie können solange bewilligt werden wie Fördermittel zur Verfügung stehen. Wenn die Fördermittel erschöpft sind, wird eine entsprechende Mitteilung auf 2021-27.efre-bw.de veröffentlicht.
    • Ein Unternehmen, das eine geförderte Ressourceneffizienzberatung in Anspruch nehmen möchte, muss seinen Antrag sowohl schriftlich als auch in elektronischer Form als Word-Datei bei der Landeskreditbank (L-Bank), 76113 Karlsruhe, an efre(at)l-bank.de als bewilligender Stelle einreichen.

     

    Weiterführende Informationen zur “Beratungsförderung im Bereich Ressourceneffizienz“ finden Sie im Förderaufruf.

    Teilnahme am Förderbaustein 2 – so geht’s

     

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  • Holz Innovativ Programm – Innovation im Holzbau

    Förderaufruf des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vom 16. März 2021

    Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) unterstützt in der Holzbauoffensive des Landes Vorhaben mit Fördermitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Landesmitteln, deren Gegenstand die Bereitstellung, Verarbeitung, Bearbeitung und Verwendung von Holz ist. Dadurch sollen Innovationen in der Nutzung von Holz forciert, neue Anwendungsfelder für den Rohstoff Holz erschlossen und deren Einführung beschleunigt werden. Mit dem Förderschwerpunkt „Innovation im Holzbau“ werden modellhafte Vorhaben zur Demonstration der innovativen Verwendung von Holz in Bauvorhaben (Nr. 4.3 VwV HIP) finanziell unterstützt.

    Die Auswahl der Projekte und die Förderung erfolgen in einem zweistufigen Verfahren. Damit soll der Aufwand für Bewerbungen möglichst gering und überschaubar gehalten werden.

    Im ersten Schritt ist eine Vorhabensskizze zur Vorauswahl der Projekte einzureichen (Details entnehmen Sie bitte dem Förderaufruf). Die Projektauswahl aus den fristgerecht eingereichten Vorhabensskizzen erfolgt durch das MLR nach Abschluss der begleitenden Beratungen durch die vom MLR berufene Jury. Die Entscheidung der Projektauswahl wird schriftlich durch das MLR bekannt gegeben. Insofern das Vorhaben durch das MLR zur Förderung ausgewählt wurde, liegt eine Berechtigung zum Stellen eines Förderantrags vor.

    Im zweiten Schritt ist dann ein formaler Förderantrag mit zusätzlich erforderlichen Unterlagen bei der L-Bank zu stellen. Diese nimmt den Antrag entgegen, bearbeitet ihn und erteilt bei positiver Prüfung der Antragsunterlagen einen Bewilligungsbescheid.

    Damit die Vorhabensskizzen durch die Jury beraten werden können, sind diese bis zum 15. März, 15. Juni, 15. September oder 31. Dezember eines Jahres einzureichen. Fristgerecht zum jeweiligen Stichtagen vorliegenden Vorhabensskizzen werden gemeinsam in einer Sitzung beraten.

    Weitere Informationen finden Sie unter: www.cluster-forstholz-bw.de

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  • Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg

    Förderaufruf des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vom 28.07.2020

    Mit der Ausschreibung „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum mit Kofinanzierung aus dem EFRE-Programm soll die Spitzenstellung des Landes weiter ausgebaut werden.

    Das Förderangebot spricht kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten im ländlichen Raum an, die aufgrund ihrer Innovationsfähigkeit und ihrer ausgeprägten Technologiekompetenz in der Umsetzung und Anwendung innovativer Produktionsprozesse und Produkte das Potenzial zur Technologieführerschaft erkennen lassen. Ein besonderer Schwerpunkt der Förderung liegt auf Unternehmen, die Baden-Württemberg in den Bereichen Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie voranbringen.

    Die Bewertung der Bewerbungen erfolgt durch einen Ausschuss. Maßgebliche Kriterien sind Qualität und Aussagekraft der Bewerbung, Beurteilung der eigenen Produkte/Dienstleitungen hinsichtlich Marktpotential, Technologie- und Innovationspotential des Unternehmens sowie der Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie.

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Die neue Förderperiode 2021-2027

Baden-Württemberg geht mit einem neuen Programm in die Förderperiode 2021-2027. Nach der Genehmigung am 24. Mai 2022 durch die Europäische Kommission bildet es die Grundlage für die Förderung durch den EFRE im Zeitraum 2021-2027. In der Umsetzung soll das Programm sichtbare Beiträge zu zentralen Zielen der Europäischen Union und des Landes leisten. Daher setzt Baden-Württemberg weiterhin auf die Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation sowie Energieeffizienz und Minderung der Treibhausgasemissionen, Kreislaufwirtschaft und Nachhaltige Bioökonomie. Das Programm knüpft unmittelbar an das EFRE-Programm 2014-2020 „Innovation und Energiewende“ an.

Pressemitteilungen

22. Oktober 2024

Mit Hilfe europäischer Mittel kann das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus künftig stärker in strategische Technologien investieren. Entsprechende Pläne hat die EU-Kommission gebilligt. Dies teilte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut heute (21. Oktober) in Stuttgart mit.

 

„Das grüne Licht aus Brüssel ermöglicht uns, noch gezielter in die Entwicklung und in den Transfer strategischer Technologien zu investieren. Davon profitiert die Wettbewerbsfähigkeit Baden-Württembergs, aber auch die der Europäischen Union insgesamt“, zeigte sich Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, zufrieden. Die Investitionen ermöglichen den Unternehmen, an einem starken Industriestandort wie Baden-Württemberg auch in Zukunft in Schlüsselbranchen Geld verdienen zu können und die Nase vorn zu haben.

Auslöser der Investitionen ist die Einrichtung der Plattform „Strategische Technologien für Europa“ („Strategic Technologies for Europe Platform“ – STEP), die seitens der EU Anfang März 2024 erfolgte. Mit STEP sollen kritische und neu entstehende strategische Technologien und ihre jeweiligen Wertschöpfungsketten in einschlägigen Branchen unterstützt werden, um Wettbewerbsfähigkeit, Sicherheit und Souveränität der EU zu stärken und Abhängigkeiten in strategischen Technologiebereichen zu verringern. Dazu zählen digitale Technologien und technologieintensive Innovationen (Deep Tech), umweltschonende und ressourceneffiziente Technologien sowie Biotechnologien. Die Mitgliedstaaten der EU haben die Möglichkeit, hierfür Mittel der europäischen Kohäsionspolitik zu nutzen. Baden-Württemberg hatte daher beantragt, dem Land zustehende Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zugunsten von STEP umschichten zu können.

Fokus: Halbleiter- und Quantentechnologie, Wasserstoff und Biointelligenz

Das Wirtschaftsministerium plane in diesem Rahmen zunächst die Förderung der Beteiligung Baden-Württembergs an einer länderübergreifenden Pilotlinie im Bereich der Halbleitertechnologien sowie des Ausbaus von Testinfrastrukturen im Bereich Elektrolyse/Wasserstoff, erklärte die Ministerin. Hinzu kämen die Förderung der Mikroproduktion und Verifikation kompakter Quantensysteme sowie der Aufbau eines neuen S-TEC Zentrums für biointelligente Wertschöpfung. Zudem werde der geplante 2. Aufruf der bereits bestehenden Prototypenförderung konsequent auf die STEP-Technologien ausgerichtet. Das Wirtschaftsministerium sehe für die Umsetzung von STEP Investitionen in Höhe von zunächst über 35 Millionen Euro vor, so die Ministerin weiter.

Hoffmeister-Kraut: „Die Chancen, die sich mit STEP bieten, haben wir beherzt ergriffen. Unsere Investitionen unterstützen hochinnovative Entwicklungen in diesen strategisch-kritischen Technologiesektoren sowie einen raschen Transfer hin zu unseren Unternehmen. Damit werden wir unsere Rolle als führende Innovationsregion in Europa einmal mehr unter Beweis stellen.“

EFRE: Förderung in Baden-Württemberg

Um regionale Strukturförderung zu betreiben, erhält Baden-Württemberg in der Förderperiode 2021-2027 rund 279 Millionen Euro von der Europäischen Union aus dem EFRE. Das EFRE-Programm Baden-Württemberg 2021-2027 ist an der Innovationsstrategie Baden-Württemberg ausgerichtet und unterstützt die Schwerpunkte Zukunftstechnologien und Kompetenzen sowie Ressourcen- und Klimaschutz.

Weitere Informationen unter: https://2021-27.efre-bw.de/

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19. September 2024

Ministerin Hoffmeister-Kraut: „Mit der Förderung regionaler Technologietransfermanagerinnen und -manager wollen wir gezielt dazu beitragen, dass aus guten Ideen auch wirtschaftlicher Erfolg wird.“

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus fördert auch in den Jahren 2025 bis 2028 die Einstellung oder Beschäftigung regionaler Technologietransfermanagerinnen und -manager. Der entsprechende Förderaufruf wurde heute veröffentlicht. Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Baden-Württembergischer Industrie- und Handelskammertag, Baden-Württembergischer Handwerkstag, Verbände der gewerblichen Wirtschaft Baden-Württemberg und regionale Wirtschaftsfördereinrichtungen in Baden-Württemberg können ab sofort eine 40-prozentige Förderung beantragen. Die Mittel stammen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) der Europäischen Union.

„Der Technologietransfer ist ein zentraler Baustein für die Innovationsfähigkeit unserer mittelständischen Unternehmen. Unsere kleinen und mittleren Unternehmen haben ein enormes Innovationspotenzial, das wir durch diesen Förderaufruf noch besser ausschöpfen wollen“, erklärte Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus. „Aus diesem Grund freut es mich sehr, dass wir mit einem weiteren Förderaufruf auch künftig Technologietransfermanagerinnen und -manager mit bis zu 2 Millionen Euro an EFRE-Mitteln unterstützen können und damit gezielt dazu beizutragen, dass aus guten Ideen auch wirtschaftlicher Erfolg wird“, so die Ministerin.

Mit der Förderung der Einstellung und Beschäftigung von Technologietransfermanagerinnen und -managern soll der Technologietransfer zwischen Forschungseinrichtungen und Unternehmen sowie zwischen Unternehmen untereinander weiter gestärkt werden. Sie fungieren insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen als Ansprechpartner und stärken durch eine enge Vernetzung und Zusammenarbeit vor Ort die Innovationsdynamik in allen Regionen Baden-Württembergs.

Die Förderung von regionalen Technologietransfermanagerinnen und -managern ist ein Bestandteil des EFRE-Programms Baden-Württemberg 2021-2027. Um regionale Strukturförderung zu betreiben, erhält Baden-Württemberg in der Förderperiode 2021-2027 rund 279 Millionen Euro von der Europäischen Union aus dem EFRE. Das EFRE-Programm Baden-Württemberg 2021-2027 ist an der Innovationsstrategie Baden-Württemberg ausgerichtet und unterstützt die Schwerpunkte Zukunftstechnologien und Kompetenzen sowie Ressourcen- und Klimaschutz. Seit 2014 fördert das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus aufgrund der hohen Bedeutung von technologischen Innovationen für die Zukunftsfähigkeit der Unternehmen im Land flächendeckend Technologietransfermanagerinnen und -manager aus EFRE-Mitteln.

Alle Informationen zum Förderaufruf sowie zum EFRE-Programm Baden-Württemberg allgemein unter: https://2021-27.efre-bw.de/

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11. September 2024

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: „Das Projekt schafft Raum für das Entstehen neuer medizinischer Innovationen und unterstützt den Transfer von Forschungs-ergebnissen in die Anwendungspraxis.“

 
Mit der Übergabe eines symbolischen Förderschecks in Höhe von rund 7,5 Millionen Euro an die Projektverantwortlichen hat Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, heute (10. September) in Heilbronn den offiziellen Startschuss für das Leuchtturmprojekt „I3-Lab“ gegeben. Es ist das zwölfte Projekt aus dem Wettbewerb RegioWIN 2030, das durch das Wirtschaftsministerium bewilligt wird. Realisiert wird das I3-Lab von der MOLIT Institut gGmbH, einem Forschungsinstitut für personalisierte Medizin.

„Die nachhaltige Stärkung der Gesundheitswirtschaft in Baden-Württemberg ist ein erklärtes Ziel unserer Politik. Dabei kommt es entscheidend darauf an, dass medizinische Forschungsergebnisse schneller in die Patientenversorgung kommen“, sagte die Ministerin. „Das I3-Lab ist hierfür ein weiterer Baustein. Es schafft Raum für das Entstehen neuer medizinischer Innovationen im Bereich der personalisierten Medizin und unterstützt – auch durch die unmittelbare räumliche Nähe zu den SLK-Kliniken in Heilbronn – den Transfer von Forschungsergebnissen in die Anwendungspraxis. Dies stärkt den Gesundheitsstandort und damit eine der Leitbranchen in Baden-Württemberg“, so Hoffmeister-Kraut weiter.

Mit dem Bau des I³-Lab werden die biologischen und medizinischen Forschungskompetenzen gebündelt und damit die wirtschaftliche Entwicklung der Region im Bereich Life Sciences gefördert. Auf rund 2.700 m² Nutzfläche entstehen hauptsächlich Laborflächen und Büroarbeitsplätze. Diese sollen unter anderem durch zwei neue dauerhafte wissenschaftliche Arbeitsgruppen der MOLIT Institut gGmbH sowie interessierte Start-Ups und Unternehmen genutzt werden. Realisiert wird der fünfstöckige Neubau von der MOLIT Institut gGmbH in direkter Nachbarschaft zum SLK-Klinikum am Gesundbrunnen in Heilbronn. Durch die Nähe zur Klinischen Versorgung wird ein hoher Anwendungsbezug hergestellt und die Translation in die Versorgung beschleunigt.

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus fördert das „I3-Lab“ mit 5 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie ergänzend mit 2,5 Millionen Euro aus Mitteln des Landes.

Leuchtturmprojekt des Wettbewerbs „RegioWIN“

Das „I3-Lab“ ist ein Leuchtturmprojekt im Rahmen des Landeswettbewerbs „RegioWIN 2030 – Regionale Wettbewerbsfähigkeit durch Innovation und Nachhaltigkeit“. Der Wettbewerb ist ein zentraler Baustein der Förderung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Baden-Württemberg in der Förderperiode 2021–2027.

Um regionale Strukturförderung zu betreiben, erhält Baden-Württemberg in der Förderperiode 2021-2027 rund 279 Millionen Euro von der Europäischen Union aus dem EFRE. Das EFRE-Programm Baden-Württemberg 2021-2027 ist an der Innovationsstrategie Baden-Württemberg ausgerichtet und unterstützt die Schwerpunkte Zukunftstechnologien und Kompetenzen sowie Ressourcen- und Klimaschutz.

RegioWIN 2030 zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit in den Regionen durch Innovation und Nachhaltigkeit zu verbessern und damit zu einer zukunftsfähigen Regionalentwicklung beizutragen. Regionen, Landkreise und Kommunen waren aufgefordert, zusammen mit Akteuren aus Wirtschaft, Wissenschaft, der Gesellschaft und Verwaltung Stärken und Schwächen ihrer jeweiligen Wettbewerbsregion zu identifizieren und in eine Entwicklungsstrategie zu überführen. Alle geförderten RegioWIN-Projekte gelten als „Vorhaben von strategischer Bedeutung“ für die Europäische Union.

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  • Montag 01.01.2024

    Tage der offenen Tür 2024 – Informationsaktion Europa in meiner Region

      Projekte öffnen ihre Türen - Sie sind herzlich eingeladen!...

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    Datum: 01.01.2024 - 31.12.2024

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  • Donnerstag 14.11.2024

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  • Mittwoch 27.11.2024

    KEFF+Thementag

    Der KEFF+Thementag richtet sich an produzierende Unternehmen in Baden-Württemberg. Dort...

    Ort: L-Bank Rotunde - Stuttgart

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  • Donnerstag 05.12.2024

    Potenziale der Ressourceneffizienz durch Additive Fertigung

    Online-Veranstaltung KMU: Schlüssel zum Meistern der Klimakrise   Teil der...

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