Innovation und Energiewende

Tage der offenen Tür 2024

  • Forschungsgroßgeräte an Hochschulen für angewandte Wissenschaften

    In dieser Förderung wird der Erwerb von Forschungsgroßgeräten an staatlichen Hochschulen für angewandte Wissenschaften unterstützt. Zentrales Ziel der Fördermaßnahme ist der Erhalt der Attraktivität des Forschungs- und Entwicklungsstandorts Baden-Württemberg Württemberg sowie die Unterstützung der Schwerpunktsetzung und Profilbildung der Hochschulen für angewandte Wissenschaften in den baden-württembergischen Spezialisierungsfeldern.

    Durch die anteilige Finanzierung von Forschungsgroßgeräten aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) in Baden-Württemberg 2021-2027 sowie aus Landesmitteln sollen Forschungsschwerpunkte der Hochschulen für angewandte Wissenschaften in allen Fachbereichen, insbesondere im europäischen und überregionalen Kontext, gezielt gestärkt und neue Forschungsfelder erschlossen werden. Dabei soll die Förderung einen Beitrag zum Spezifischen Ziel 1 des EFRE-Programms – der Entwicklung und dem Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten und der Einführung fortschrittlicher Technologien – leisten.

    Die Förderung von Forschungsgroßgeräten richtet sich an staatliche Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg. Hierfür stehen insgesamt Mittel in Höhe von 10 Mio. € zur Verfügung. Die Frist zur Einreichung der Anträge bei der L-Bank ist der 05. April 2024. Bitte verwenden Sie die Formulare zur Antragstellung unter der untenstehenden Rubrik für Forschungsgroßgeräte.

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  • Regionale Innovationssysteme

    Im Rahmen der Projektförderung sollen Regionen, die bereits in eine regionale Strategie eingebettet sind oder noch in eine regionale Strategie eingebettet werden sollen, beim Ausbau und der Weiterentwicklung ihres regionalen Innovationssystems unterstützt werden.

    Die Förderung trägt dazu bei, Kompetenzen zu entwickeln und die Kräfte im regionalen Innovationssystem zu bündeln. Ziel ist es, maßgeschneiderte Lösungen für Zukunftsfragen in der Region auf der Grundlage der Innovationsstrategie Baden-Württemberg zu entwickeln.

    Wer wird gefördert?

    Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts und Personengesellschaften, insbesondere:

    • wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen,
    • Hochschulen,
    • Technologietransfergesellschaften,
    • Landesgesellschaften,
    • Industrie- und Handelskammern,
    • Handwerkskammern,
    • Wirtschaftsverbände,
    • Gemeinden, Landkreise und deren Verbände,
    • Kommunalunternehmen,
    • Wirtschaftsfördereinrichtungen,
    • Projektgesellschaften, Stiftungen, eingetragene Vereine und dergleichen,
    • Unternehmen.

     

    Was wird gefördert?

    Es wird die Einstellung bzw. Abordnung von sog. RIS-Koordinatoren innerhalb einer Region gefördert, die folgende Aufgaben wahrnehmen sollen:

    • Intraregionale Koordination,
    • Identifikation von Zukunftsfragen,
    • Weiterentwicklung von regionalen Strategien,
    • Veranstaltungsformate,
    • Interregionale Vernetzung,
    • Vernetzung mit anderen RIS-Koordinatoren (landesweit).

     

    Wie wird gefördert?

    Die Zuwendung erfolgt im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Der Fördersatz beträgt bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben des Antragsstellers.

    Bis wann ist der Antrag einzureichen?

    Anträge sind bis spätestens Mittwoch, 31. Januar 2024 bei der Landeskreditbank (L-Bank) einzureichen.

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  • Holz Innovativ Programm – Innovationstransfer

    Förderaufruf des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vom 31. März 2022

    Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) unterstützt in der Holzbauoffensive des Landes Vorhaben mit Fördermitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Landesmitteln, deren Gegenstand die Bereitstellung, Verarbeitung, Bearbeitung und Verwendung von Holz ist. Dadurch sollen Innovationen in der Nutzung von Holz forciert, neue Anwendungsfelder für den Rohstoff Holz erschlossen und deren Einführung beschleunigt werden. Mit dem Förderschwerpunkt „Innovationstransfer“ werden Projekte zur Beratung, zum Innovations- und Technologietransfer sowie zur Wissensvermittlung (Nr. 4.1 VwV HIP) und Forschungs- und Entwicklungsprojekte sowie Innovationstransferprojekte (Nr. 4.2 VwV HIP) finanziell unterstützt.

    Die Auswahl der Projekte und die Förderung erfolgen in einem zweistufigen Verfahren. Damit soll der Aufwand für Bewerbungen möglichst gering und überschaubar gehalten werden.

    Im ersten Schritt ist eine Vorhabensskizze zur Vorauswahl der Projekte einzureichen (Details entnehmen Sie bitte dem Förderaufruf). Die Projektauswahl aus den fristgerecht eingereichten Vorhabensskizzen erfolgt durch das MLR nach Abschluss der begleitenden Beratungen durch den vom MLR berufenen Clusterbeirat Forst und Holz. Die Entscheidung der Projektauswahl wird schriftlich durch das MLR bekannt gegeben. Insofern das Vorhaben durch das MLR zur Förderung ausgewählt wurde, liegt eine Berechtigung zum Stellen eines Förderantrags vor.

    Im zweiten Schritt ist dann ein formaler Förderantrag mit zusätzlich erforderlichen Unterlagen bei der L-Bank zu stellen. Diese nimmt den Antrag entgegen, bearbeitet ihn und erteilt bei positiver Prüfung der Antragsunterlagen einen Bewilligungsbescheid.

    Damit die Vorhabensskizzen durch den Clusterbeirat beraten werden können, sind diese bis zum 15. März und 15. September eines Jahres einzureichen. Fristgerecht zu den jeweiligen Stichtagen vorliegende Vorhabensskizzen werden gemeinsam in einer Sitzung beraten.

    Weitere Informationen finden Sie unter: www.cluster-forstholz-bw.de

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  • Förderaufruf im Förderprogramm „Ressourceneffizienz in Unternehmen“ Förderbaustein 2 Beratungsförderung im Bereich der Ressourceneffizienz

    Förderaufruf des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft vom 13.12.2021.

    Um Ressourceneffizienzpotenziale in Unternehmen auszuschöpfen, unterstützt das Umweltministerium mit dem neuen EFRE-Förderprogramm ab Januar 2022 die Einrichtung regionaler Kompetenzstellen für Ressourceneffizienz (KEFF+; Förderbaustein 1) in allen 12 Regionen Baden-Württembergs.

    Neben der neutralen und kostenlosen Sensibilisierung und Information der Unternehmen durch die KEFF+ ist die verstärkte Umsetzung von Maßnahmen im Bereich der Ressourceneffizienz ein weiteres Ziel des neuen EFRE-Förderprogramms. Angesichts der hohen Komplexität des Themas Ressourceneffizienz können branchenspezifische Beratungen (Ressourceneffizienzberatung) durch qualifizierte externe Beraterinnen oder qualifizierte externe Berater konkrete Ressourceneffizienzpotenziale in Unternehmen aufdecken und maßgeschneiderte Lösungen aufzeigen. Damit können sowohl die Leistungsfähigkeit der Unternehmen im regionalen wie im globalen Wettbewerb unterstützt als auch ein wesentlicher Beitrag zu den Nachhaltigkeitszielen geleistet werden.

    Das Umweltministerium wird im Rahmen dieses Förderprogramms (Förderbaustein 2) Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in Baden-Württemberg durch geförderte Ressourceneffizienzberatungen dabei unterstützen, Ressourceneffizienzpotenziale sowie mögliche konkrete Umsetzungsmaßnahmen und Lösungen in Zusammenarbeit mit externen Beraterinnen und Beratern zu identifizieren.

    Die Gelder für das geplante Förderprogramm kommen aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und vom Land Baden-Württemberg. Die Förderverwaltungsvorschrift VwV EFRE Ressourceneffizienz in Unternehmen 2021-2027 kann von dieser Internetseite heruntergeladen werden.

    Voraussetzung für die Beratungsförderung im Bereich der Ressourceneffizienz ist ein vorangegangenes individuelles Sensibilisierungsgespräch (KEFF+Check) mit dem interessierten Unternehmen durch die zuständige regionale Kompetenzstelle für Ressourceneffizienz. Eine Übersicht über alle regionalen Kompetenzstellen und die jeweiligen Kontaktdaten sind abrufbar unter www.keffplus-bw.de.

    Der Zuschuss zu Beratungen beträgt 550 Euro pro Personentag mit 8 Zeitstunden. Abrechenbar sind nur vollständig geleistete halbe oder volle Personentage. Pro Beratung werden bis zu 10 Personentage gefördert. Der maximale Zuschuss je Beratung liegt demnach bei 5.500 Euro (10 Personentage à 550 Euro). Die Beratungsförderung kann hierbei nur einmalig je Unternehmen in Anspruch genommen werden.

    Die Auswahl der Förderanträge erfolgt in einem einstufigen Verfahren:

    • Eine Antragsstellung bei der Landeskreditbank (L-Bank BW) ist längstens bis 30.11.2026 möglich.
    • Dieser Förderaufruf ist ein laufender Förderaufruf, das heißt Anträge auf Förderung können laufend eingereicht werden. Anträge, die den Anforderungen entsprechen, werden nach ihrem Eingang bei der L-Bank bearbeitet. Sie können solange bewilligt werden wie Fördermittel zur Verfügung stehen. Wenn die Fördermittel erschöpft sind, wird eine entsprechende Mitteilung auf 2021-27.efre-bw.de veröffentlicht.
    • Ein Unternehmen, das eine geförderte Ressourceneffizienzberatung in Anspruch nehmen möchte, muss seinen Antrag sowohl schriftlich als auch in elektronischer Form als Word-Datei bei der Landeskreditbank (L-Bank), 76113 Karlsruhe, an efre(at)l-bank.de als bewilligender Stelle einreichen.

     

    Weiterführende Informationen zur “Beratungsförderung im Bereich Ressourceneffizienz“ finden Sie im Förderaufruf.

    Teilnahme am Förderbaustein 2 – so geht’s

     

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  • Holz Innovativ Programm – Innovation im Holzbau

    Förderaufruf des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vom 16. März 2021

    Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) unterstützt in der Holzbauoffensive des Landes Vorhaben mit Fördermitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Landesmitteln, deren Gegenstand die Bereitstellung, Verarbeitung, Bearbeitung und Verwendung von Holz ist. Dadurch sollen Innovationen in der Nutzung von Holz forciert, neue Anwendungsfelder für den Rohstoff Holz erschlossen und deren Einführung beschleunigt werden. Mit dem Förderschwerpunkt „Innovation im Holzbau“ werden modellhafte Vorhaben zur Demonstration der innovativen Verwendung von Holz in Bauvorhaben (Nr. 4.3 VwV HIP) finanziell unterstützt.

    Die Auswahl der Projekte und die Förderung erfolgen in einem zweistufigen Verfahren. Damit soll der Aufwand für Bewerbungen möglichst gering und überschaubar gehalten werden.

    Im ersten Schritt ist eine Vorhabensskizze zur Vorauswahl der Projekte einzureichen (Details entnehmen Sie bitte dem Förderaufruf). Die Projektauswahl aus den fristgerecht eingereichten Vorhabensskizzen erfolgt durch das MLR nach Abschluss der begleitenden Beratungen durch die vom MLR berufene Jury. Die Entscheidung der Projektauswahl wird schriftlich durch das MLR bekannt gegeben. Insofern das Vorhaben durch das MLR zur Förderung ausgewählt wurde, liegt eine Berechtigung zum Stellen eines Förderantrags vor.

    Im zweiten Schritt ist dann ein formaler Förderantrag mit zusätzlich erforderlichen Unterlagen bei der L-Bank zu stellen. Diese nimmt den Antrag entgegen, bearbeitet ihn und erteilt bei positiver Prüfung der Antragsunterlagen einen Bewilligungsbescheid.

    Damit die Vorhabensskizzen durch die Jury beraten werden können, sind diese bis zum 15. März, 15. Juni, 15. September oder 31. Dezember eines Jahres einzureichen. Fristgerecht zum jeweiligen Stichtagen vorliegenden Vorhabensskizzen werden gemeinsam in einer Sitzung beraten.

    Weitere Informationen finden Sie unter: www.cluster-forstholz-bw.de

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  • Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg

    Förderaufruf des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vom 28.07.2020

    Mit der Ausschreibung „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum mit Kofinanzierung aus dem EFRE-Programm soll die Spitzenstellung des Landes weiter ausgebaut werden.

    Das Förderangebot spricht kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten im ländlichen Raum an, die aufgrund ihrer Innovationsfähigkeit und ihrer ausgeprägten Technologiekompetenz in der Umsetzung und Anwendung innovativer Produktionsprozesse und Produkte das Potenzial zur Technologieführerschaft erkennen lassen. Ein besonderer Schwerpunkt der Förderung liegt auf Unternehmen, die Baden-Württemberg in den Bereichen Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie voranbringen.

    Die Bewertung der Bewerbungen erfolgt durch einen Ausschuss. Maßgebliche Kriterien sind Qualität und Aussagekraft der Bewerbung, Beurteilung der eigenen Produkte/Dienstleitungen hinsichtlich Marktpotential, Technologie- und Innovationspotential des Unternehmens sowie der Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie.

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Die neue Förderperiode 2021-2027

Baden-Württemberg geht mit einem neuen Programm in die Förderperiode 2021-2027. Nach der Genehmigung am 24. Mai 2022 durch die Europäische Kommission bildet es die Grundlage für die Förderung durch den EFRE im Zeitraum 2021-2027. In der Umsetzung soll das Programm sichtbare Beiträge zu zentralen Zielen der Europäischen Union und des Landes leisten. Daher setzt Baden-Württemberg weiterhin auf die Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation sowie Energieeffizienz und Minderung der Treibhausgasemissionen, Kreislaufwirtschaft und Nachhaltige Bioökonomie. Das Programm knüpft unmittelbar an das EFRE-Programm 2014-2020 „Innovation und Energiewende“ an.

Pressemitteilungen

7. März 2024

Ministerialdirektor Dr. Hans J. Reiter: „Die geförderten Projekte haben das große Potenzial, einen Nachhaltigkeitsschub in vielen Branchen auszulösen“

 

Förderung von bis zu 2,4 Millionen Euro pro Verbund

 

Innovative Deckenkonstruktionen aus Lehm, Recycling von hochbeanspruchten Kunststoffen auf Sportanlagen oder Verfügbarkeit von grünem Wasserstoff – das Wissenschaftsministerium fördert in einem neuen Programm sechs Projekte an Hochschulen für Angewandte Wissenschaft (HAW), die sich mit angewandter Nachhaltigkeitsforschung beschäftigen. Im Fokus steht damit die praktische Umsetzbarkeit der Forschungsergebnisse.

„Alle Projekte haben das große Potenzial zu zeigen, wie durch das Bündeln von Ideen und Kapazitäten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft die Zukunftsfähigkeit unseres Landes gesteigert werden kann. Die geförderten Projekte können eine Blaupause liefern, wie sich der Energie- und CO2-Fußabdruck sowie Lieferkettenabhängigkeiten in der Kreislaufwirtschaft reduzieren lassen – und damit einen Nachhaltigkeitsschub in vielen Branchen auslösen“, sagte Ministerialdirektor Dr. Hans J. Reiter am Mittwoch (6. März) beim Auftakt des Programms in Stuttgart. Zudem werde an den Hochschulen für Angewandte Wissenschaft ein wesentlicher Teil der qualifizierten Fachkräfte ausgebildet, die als kreative Ideengeber für die Unternehmen im Land so wichtig sind.
„Mit einer Förderung von bis zu 2,4 Millionen Euro pro Verbund und einer Laufzeit von vier Jahren ist das Programm in finanziell schwierigen Zeiten ein deutliches Commitment in der deutschen Forschungsförderung“, so Reiter weiter. Ziel sei es, innovative Forschungsfelder an den staatlichen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften weiter zu erschließen oder zu stärken.

Forschungsschwerpunkt: Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft

Das Förderprogramm zielt darauf ab, Verbundforschungsvorhaben in den Bereichen Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft zu fördern. Die sechs Verbundprojekte arbeiten in den nächsten vier Jahren zu Themen wie dem Einsatz von Digitalisierung in Bioprozessen, der Biodiversität, der Wasserstofflogistik, innovativen Deckenkonstruktionen aus Lehm im Bausektor, dem Recycling von Seltenerdmagneten oder zur nachhaltigen Schließung von Kunststoffkreisläufen.

Die geförderten Projekte

In dem zweistufigen, wissenschaftsbasierten Wettbewerbsverfahren waren die Hochschulen Furtwangen, Reutlingen und Nürtingen-Geislingen mit ihren Forschungskonzepten ebenso erfolgreich wie die Hochschulen Aalen (mit zwei Projekten) und Biberach.

  • BiodivRegio (Hochschule Nürtingen-Geislingen) verfolgt das Ziel, umweltfreundliche und regionale Lebensmittel verwertbarer und marktfähiger zu machen. Zudem zielt das Vorhaben darauf ab, die Biodiversität in der Landwirtschaft zu fördern.
  • H2FLEX (Hochschule Reutlingen) nimmt mit seinem Forschungsschwerpunkt den Energiesektor in den Fokus. Allen voran geht es darum, Wasserstoff dort zu erzeugen und nutzbar zu machen, wo zentrale Versorgungswege nicht verfügbar sind. Dies betrifft insbesondere den ländlichen Raum. Daher erarbeitet das Projekt ein praktikables Konzept für die Speicherung, Verteilung und Nutzung von grünem Wasserstoff.
  • Der Bausektor steht bei InDeckLe (Hochschule Biberach) im Mittelpunkt der Forschung. Um die CO2-Emissionen im Baubereich zu reduzieren, erprobt InDeckLe natürliche Rohstoffe wie Holz und Lehm, die mit Stahl und Beton für Deckenkonstruktionen eingesetzt werden sollen.
  • PRESERVE (Hochschule Aalen) konzentriert seine Forschung auf die Integration seltener Rohstoffe in die Kreislaufwirtschaft. Speziell werden recycelte Seltenerdmagneten und Li-Ionen-Batterien in Bezug auf ihre Einsatzmöglichkeiten und Alterungseigenschaften bewertet, um sie in die bestmögliche Anwendung zu bringen. Dies schont seltene Ressourcen und fördert die Unabhängigkeit von Lieferketten.
  • Auch RewitAI (Hochschule Aalen) arbeitet daran, Kunststoffkreisläufe zu schließen und Recycling in der Kunststoffbranche voranzutreiben. Der Forschungsschwerpunkt liegt auf hoch beanspruchten Kunststoffen in Außensportanlagen. RewitAI erforscht sowohl den Rückbau der bisher verwendeten Kunststoffe als auch Alternativen aus Bio- und Recyclingkunststoffen.
  • MoDe_ProBio (Hochschule Furtwangen) zielt mit seinem Verbundforschungsvorhaben darauf ab, biologische Roh- und Abfallstoffe in marktfähige Produkte umzuwandeln. Das Projekt erprobt die Methode des „Digitalen Zwillings“, um Bioprozesse umweltfreundlicher und effizienter zu gestalten. Diese Methode ließe sich auf weitere Verfahren der Bioökonomie übertragen.

 

Fotos der Auftaktveranstaltung zur freien Verwendung können im Anschluss auf der Website des Wissenschaftsministeriums heruntergeladen werden.

Weitere Informationen

Da die Vorhaben wirkungsvolle Beiträge zu den Nachhaltigkeitszielen des European Green Deal erwarten lassen, bedient die Förderung hochaktuelle Fragestellungen der Transformation. Eine besondere Stärke des Programms liegt in der engen Zusammenarbeit von Partnern aus Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft. Der Transfer von Ideen, Technologien und Köpfen ermöglicht den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, anschlussfähige und hochrelevante Themen zu erforschen und die gewonnenen Erkenntnisse direkt in die Anwendung zu bringen.

Während der Projektumsetzung werden die Forschungsverbünde durch das am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) angegliederte Institut für Technikfolgenabschätzung und Systemanalyse (ITAS) in Form einer individuellen Begleitung sowie einem projektübergreifenden Austausch unterstützt.

Die PAN HAW BW-Programm ist mit Blick auf eine Laufzeit von vier Jahren und einer Förderung von bis zu 2,4 Mio. Euro pro Verbund aus EFRE- und Landesmitteln in der HAW-Forschungsförderung der Länder ein herausragendes Programm und veranschaulicht beispielhaft, dass die HAW-Forschung ein besonderes Anliegen des Wissenschaftsministeriums ist.

Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE)

Die PAN HAW BW-Förderung umfasst ein Mittelvolumen von insgesamt 14,4 Millionen Euro, welches sich aus 8,6 Millionen Euro Landesmitteln und 5,8 EFRE-Mitteln zusammensetzt. Der EFRE dient Baden-Württemberg als wichtiges Instrument zur Umsetzung notwendiger Transformationen und ermöglicht die Umsetzung neuer Lösungsansätze. Das Land fokussiert in der EFRE-Förderperiode 2021-2027 dabei die Förderung unter anderem von Forschung, Entwicklung, Innovation, Energieeffizienz und Kreislaufwirtschaft und möchte somit zur Umsetzung zentraler Ziele der Europäischen Union und des Landes beitragen.

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Quelle: MWK / Jan Potente

19. Februar 2024

Agrarminister Peter Hauk MdL: „Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung hat für Baden-Württemberg eine besondere Bedeutung, denn mit fast einem Drittel des gesamten EU-Haushalts werden ortsbezogene, auf individuelle Bedürfnisse adressierte Investitionen gefördert“

 

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut MdL: „Die Kohäsionspolitik nach 2027 muss auch die stärker entwickelten Transformationsregionen deutlicher unterstützen – auch durch Reformen des Beihilfenrechts“

 

Wissenschaftsministerin Petra Olschowski MdL: „Für eine ausgewogene Regionalentwicklung braucht es Kooperationen mit Hochschulen“

 

Umweltministerin Thekla Walker MdL: „Mit Hilfe des EFRE setzen wir in Baden-Württemberg innovative Projekte zur nachhaltigen Modernisierung unserer Wirtschaft um – von der Nutzung von grünem Wasserstoff bis zur Rückgewinnung von Rohstoffen aus Abfall und Abwasser“

 

Baden-Württemberg überreicht Positionspapier zur Weiterentwicklung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

 

„Im Rahmen eines Spitzengesprächs mit der EU-Kommissarin für Regionalpolitik, Elisa Ferreira, haben Agrarminister Peter Hauk MdL, Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut MdL, Wissenschaftsministerin Petra Olschowski MdL sowie Umweltministerin Thekla Walker MdL am Montag (19. Februar) in Brüssel ein gemeinsam verfasstes Positionspapier zur Weiterentwicklung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) an die Europäische Kommission übergeben. Dieses fasst Vorschläge zur inhaltlichen und strategischen Ausrichtung der zukünftigen Kohäsionspolitik – als wichtigste Investitionspolitik der EU – aus Sicht des Landes Baden-Württemberg zusammen. Das Papier konzentriert sich dabei insbesondere auf Vorschläge zur künftigen Ausgestaltung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung nach 2027.

Im Gespräch mit Kommissarin Ferreira betonten die Ministerinnen und der Minister, dass Baden-Württemberg als bevölkerungsreiche und wirtschaftlich starke Innovationsregion eine bedeutende Rolle für die Bewältigung der großen Herausforderungen der Europäischen Union einnehme. Damit Europa wettbewerbsfähig bleibe, müsse die Kohäsionspolitik die Bedarfe von Transformationsregionen wie Baden-Württemberg besonders berücksichtigen. Mit ihrem Positionspapier wollen die am EFRE beteiligten Ressorts wichtige Impulse für die strategisch-inhaltliche Ausrichtung und Vereinfachung der europäischen Kohäsionspolitik nach 2027 geben.

So sprechen sich die beteiligten Ministerien dafür aus, dass auch in Zukunft alle Regionen der Europäischen Union an der Kohäsionspolitik partizipieren müssten. Dies sei eine entscheidende Grundlage, um die Ziele und Herausforderungen des grünen und digitalen Wandels gemeinsam zu bewältigen.

Der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, erklärte: „Damit die Mittel in die richtigen Projekte fließen, gilt es jetzt die Leitlinien für die Förderung zu setzen. Ziel muss es sein, die anstehenden Transformations- und Entwicklungsprozesse sinnvoll zu unterstützen und Bürokratie abzubauen. Mit unserem gemeinsam erarbeiteten Positionspapier wollen wir uns aktiv an der Gestaltung der europäischen Kohäsionspolitik nach 2027 beteiligen. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, die Perspektive Baden-Württembergs in die Diskussion einzubringen.“

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut MdL hob in diesem Zusammenhang hervor, dass Transformationsregionen mit starker industrieller Basis wie Baden-Württemberg im Standortwettbewerb nicht benachteiligt werden dürften. „Die Kohäsionspolitik nach 2027 muss stärker auf die Transformationsregionen ausgerichtet sein und über eine angemessene Mittelausstattung verfügen. Ein fairer und innovativer Wettbewerb in Europa hilft allen Regionen, die Chancen des digitalen und ökologischen Wandels zu nutzen. Dabei bedarf es klarer und passgenauer Regelungen für Transformationsregionen, gerade beim Thema Beihilfe. Die Möglichkeiten für gezielte Anreize sollten für Baden-Württemberg verbessert und das Beihilfenregime vereinheitlicht werden.“

Wissenschaftsministerin Petra Olschowski MdL betonte: „Forschung, Entwicklung und Technologietransfer durch staatliche Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind zentral für die Regionalentwicklung. Dafür braucht es auch in Zukunft Zuschüsse aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung – wie auch dringend Vereinfachungen und Bürokratieabbau bei der EFRE-Förderung.“ Konkret schlägt das Land vor, die überfrachtenden Projektauswahlkriterien sowie die Häufigkeit der Datenerhebung und -erfassung zu reduzieren, um das damit verbundene Berichtswesen zu verschlanken. „Im Ergebnis würden nicht nur Behörden entlastet, Hochschulen und Forschungseinrichtungen von deutlich vereinfachten Verfahren profitieren, sondern Projekte auch schneller in die Umsetzung gehen können.“

Umweltministerin Thekla Walker MdL plädierte dafür, den EU-Kofinanzierungssatz für stärker entwickelte Regionen wie Baden-Württemberg auf 50 Prozent anzuheben, wie dies schon in der Förderperiode 2014-2020 der Fall gewesen sei: „Innovationen sind für Vorhaben im Umweltbereich unerlässlich, um die gesteckten Ziele der Klimaneutralität zu erreichen. Der derzeit angewendete Kofinanzierungssatz von 40 Prozent reicht für viele Antragstellende nicht aus, um einen Anreiz für innovative Projekte zu setzen und den hohen bürokratischen Aufwand von EU-kofinanzierten Vorhaben zu rechtfertigen.“

Im Rahmen der europäischen territorialen Zusammenarbeit (Interreg) enthält das Positionspapier Vorschläge, mit denen die Bedeutung der grenzübergreifenden Kooperation gestärkt werden soll. Die entsprechenden grenzüberschreitenden, transnationalen bzw. interregionalen Programme (Interreg) sollten mit einer Mittelausstattung zumindest in Höhe der aktuellen Förderperiode und einem entsprechenden Inflationsausgleich fortgesetzt werden.

Mit Blick auf die Planung und Vorbereitung der nächsten Förderperiode nach 2027 bildet das Jahr 2024 ein Schlüsseljahr. Um Impulse in die strategische Ausrichtung der Kohäsionspolitik einzubringen, führt Baden-Württemberg einen umfangreichen Konsultationsprozess durch. So können die Partner des EFRE-Programms ihre Expertise, Erfahrungen und Perspektiven einbringen. Mit der nun gestarteten Online-Konsultation werden in einem ersten Schritt Fragen der Umsetzung und Steuerung der europäischen Strukturfonds beleuchtet.

Hintergrundinformation:

Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) ist ein Strukturfonds der Europäischen Union (EU), der den wirtschaftlichen, territorialen und sozialen Zusammenhalt innerhalb der EU fördert. Das EFRE-Programm Baden-Württemberg 2021-2027 ist an der Innovationsstrategie Baden-Württemberg ausgerichtet und unterstützt die Schwerpunkte Zukunftstechnologien und Kompetenzen sowie Ressourcen und Klimaschutz.

Bei der Planung und Umsetzung arbeiten in Baden-Württemberg das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (EFRE-Verwaltungsbehörde), das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst sowie das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft eng zusammen.

Interessante Projektbeispiele in Baden-Württemberg finden Sie auf der EFRE-Internetseite unter
https://2021-27.efre-bw.de/projekte-von-strategischer-bedeutung/

sowie in der Liste der EFRE-Vorhaben in Baden-Württemberg 2021 – 2027 unter
https://2021-27.efre-bw.de/liste-der-vorhaben/.

Weitere Informationen und den Zugang zur Onlinebefragung finden Sie unter
https://2021-27.efre-bw.de/online-konsultation-zu-efre-nach-2027/

sowie unter
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2024/02/20240205-bmwk-startet-konsultation-zur-kuenftigen-ausrichtung-der-kohaesionspolitik-fur-die-foerderperiode-nach-2027.html.

Weitere Informationen zum EFRE Baden-Württemberg finden Sie unter
https://efre-bw.de/.

Eine wichtige Rolle für die Finanzierung grenzüberschreitender Projekte spielt das EU-Förderprogramm INTERREG, das ebenfalls aus Mitteln des EFRE finanziert wird. Über gemeinsame strategische und staatenübergreifende Projekte sollen die Entwicklung der Regionen als Lebensräume vielzähliger Bürgerinnen und Bürger vorangebracht und die Nahtstellen Europas fortentwickelt werden. Das Land Baden-Württemberg ist an den INTERREG A-Kooperationsräumen ,Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein‘ und ,Oberrhein‘ beteiligt. In beiden Kooperationsräumen sind die konkreten Investitionsprioritäten, u.a. durch eine umfassende Beteiligung der regionalen Akteure an der Ausarbeitung der Kooperationsprogramme, auf die Bedürfnisse der jeweiligen Programmräume ausgerichtet.

Über INTERREG B wird eine staatenübergreifende Zusammenarbeit in europäischen Großräumen mit dem Ziel einer stärkeren, territorialen Integration gefördert. Baden-Württemberg beteiligt sich aktuell an vier transnationalen Interregprogrammen:
Donauraumprogramm
Alpenraumprogramm
Mitteleuropaprogramm
Nordwesteuropaprogramm

INTERREG C / INTERREG Europa unterstützt die Zusammenarbeit im gesamten EU-Gebiet (zuzüglich Norwegen und der Schweiz) zur Stärkung der Effektivität der Kohäsionspolitik. Weitere Informationen dazu finden Sie unter
https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/wirtschaft/wirtschaftsfoerderung/foerderpolitik-der-eu/europaeische-territoriale-zusammenarbeit-interreg/interreg-europe

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16. Februar 2024

Minister Peter Hauk MdL: „Mit der Teilnahme an der Online- Konsultation zur künftigen Ausrichtung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung –EFRE– gestalten wir die Regionalförderung für unsere Heimatregion aktiv mit“

 

Bund startet Online-Konsultation zur künftigen Ausrichtung der Kohäsionspolitik für die EFRE-Förderperiode nach 2027

 

„Die Online-Konsultation ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern politisch mit zu gestalten und sich zu engagieren, um die regionale Förderung weiterzuentwickeln. Wir alle haben die Möglichkeit, unsere Anforderungen und Bedürfnisse mit einzubringen. Das finanzielle Volumen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) entspricht fast einem Drittel des gesamten EU-Haushalts. Damit die Mittel in die richtigen Projekte fließen, gilt es jetzt die Leitlinien für die Förderung zu setzen. Ziel muss es sein, die anstehenden Transformations- und Entwicklungsprozesse sinnvoll zu unterstützen und Bürokratie abzubauen. Ich lade Sie herzlich ein, sich mit ihren Erfahrungen und Ideen zur Weiterentwicklung des EFRE im Rahmen der Online-Konsultation bis zum 15. März 2024 aktiv einzubringen,“ sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Freitag (16. Februar) anlässlich des Starts der Online-Konsultation des Bundeswirtschaftsministeriums.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt mit dieser Online-Konsultation die Länder darin, die Perspektiven und Handlungsempfehlungen der Bürgerinnen und Bürger, wie auch von Verbänden, Kommunen, Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Hochschulen bei der Gestaltung des EFRE- Förderprogramms nach 2027 einzubinden.

„Mit Blick auf die Planung und Vorbereitung der nächsten Förderperiode nach 2027 bildet das Jahr 2024 ein Schlüsseljahr. Um Impulse in die strategische Ausrichtung der Kohäsionspolitik einzubringen, führen wir in Baden-Württemberg einen umfangreichen Konsultationsprozess durch. Damit holen wir die Expertise, Erfahrungen und Perspektiven unserer Partner des EFRE-Programms ein. Mit der nun gestarteten Online-Konsultation beleuchten wir in einem ersten Schritt Fragen der Umsetzung, Steuerung und Governance der europäischen Strukturfonds“, erläuterte Minister Hauk.

Die Ergebnisse fließen in den Bericht des BMWK zur Weiterentwicklung von EFRE ein. Darüber hinaus berücksichtigen die EFRE-Behörden in Baden-Württemberg die Beiträge aus dem Land zur weiteren Konzeption eines bedarfsgerechten Förderprogramms für die Zeit nach 2027. Eine Teilnahme an der Online-Konsultation ist bis zum 15. März 2024 möglich.

„Der Europäischen Fonds für regionale Entwicklung hat für Baden-Württemberg eine besondere Bedeutung. Im Mittelpunkt stehen ortsbezogene, auf individuelle Bedürfnisse adressierte Investitionsförderungen. In Baden-Württemberg haben wir so den Fokus auf die Rolle als eine der führenden Innovationsregionen gelegt. Auf dieser Grundlage steigern wir in der laufenden Förderperiode die Innovationsbeteiligungen von Unternehmen, forcieren Hightech-Gründungen und bauen Kompetenzen für intelligente Spezialisierungen aus. Insbesondere unsere kleinen und mittleren Unternehmen im Ländlichen Raum begleiten wir damit erfolgreich durch die Transformationsprozesse und halten die Wertschöpfung im Land“, sagte Minister Hauk.

Hintergrundinformation:

Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) ist ein Strukturfonds der Europäischen Union (EU), der den wirtschaftlichen, territorialen und sozialen Zusammenhalt innerhalb der EU fördert. Das EFRE-Programm Baden-Württemberg 2021- 2027 ist an der Innovationsstrategie Baden-Württemberg ausgerichtet und unterstützt die Schwerpunkte Zukunftstechnologien und Kompetenzen sowie Ressourcen und Klimaschutz.

Bei der Planung und Umsetzung arbeiten in Baden-Württemberg das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (EFRE-Verwaltungsbehörde), das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst sowie das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft eng zusammen.

Interessante Projektbeispiele in Baden-Württemberg finden Sie auf unserer EFRE-
Internetseite unter

https://2021-27.efre-bw.de/projekte-von-strategischer-bedeutung/
sowie in der Liste der EFRE-Vorhaben in Baden-Württemberg 2021 – 2027 unter https://2021-27.efre-bw.de/liste-der-vorhaben/.

Weitere Informationen und den Zugang zur Onlinebefragung finden Sie unter https://2021-27.efre-bw.de/online-konsultation-zu-efre-nach-2027/

Sowie unter

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2024/02/20240205-bmwk-startet- konsultation-zur-kuenftigen-ausrichtung-der-kohaesionspolitik-fur-die-foerderperiode-nach- 2027.html.

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Veranstaltungen

  • Montag 01.01.2024

    Tage der offenen Tür 2024 – Informationsaktion Europa in meiner Region

      Projekte öffnen ihre Türen - Sie sind herzlich eingeladen!...

    Ort: -

    Datum: 01.01.2024 - 31.12.2024

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  • Dienstag 19.03.2024

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    Online-Veranstaltung Veranstalter: KEFF+Region Stuttgart   Sie möchten wissen, wo und...

    Ort: -

    Datum: 19.03.2024

    Zeit: 9:00 - 10:30

  • Mittwoch 20.03.2024

    Nachhaltigkeit und Transformation in Heilbronn-Franken (3/4)

    Veranstalter: KEFF+Heilbronn-Franken   Sie erwarten Speed-Präsentationen nach Art des Pecha...

    Ort: Kulturbahnhof Neuenstein - Neuenstein

    Datum: 20.03.2024

    Zeit: 16:00 - 18:30

  • Mittwoch 20.03.2024

    INaWi-GreenDeal-Forum: Nachhaltigkeitsbericht und CO2-Fußabdruck

    Veranstalter: KEFF+Region Neckar-Alb   Mit der neuen Corporate Sustainability Reporting...

    Ort: IHK Reutlingen - Reutlingen

    Datum: 20.03.2024

    Zeit: 14:00 - 16:45

  • Donnerstag 21.03.2024

    Nachhaltigkeit und Transformation in Heilbronn-Franken (4/4)

    Veranstalter: KEFF+Heilbronn-Franken   Sie erwarten Speed-Präsentationen nach Art des Pecha...

    Ort: derr HOF - Igersheim

    Datum: 21.03.2024

    Zeit: 16:00 - 18:30

  • Donnerstag 21.03.2024

    Ein Praxisleitfaden für die betriebliche Ressourceneffizienz

    Online-Veranstaltung KMU: Schlüssel zum Meistern der Klimakrise   Teil der...

    Ort: -

    Datum: 21.03.2024

    Zeit: 9:00 - 10:30

  • Donnerstag 18.04.2024

    Die Förderlandschaft für Energie- und Ressourceneffizienz – ein Überblick

    Online-Veranstaltung KMU: Schlüssel zum Meistern der Klimakrise   Teil der...

    Ort: -

    Datum: 18.04.2024

    Zeit: 9:00 - 10:30

  • Donnerstag 16.05.2024

    Stromqualität und Energieeffizienz – ein Widerspruch?

    Online-Veranstaltung KMU: Schlüssel zum Meistern der Klimakrise   Teil der...

    Ort: -

    Datum: 16.05.2024

    Zeit: 9:00 - 10:30

  • Donnerstag 13.06.2024

    Wärmepumpen für die Beheizung von Gebäuden und die Bereitstellung von Prozesswärme

    Online-Veranstaltung KMU: Schlüssel zum Meistern der Klimakrise   Teil der...

    Ort: -

    Datum: 13.06.2024

    Zeit: 9:00 - 10:30

  • Donnerstag 12.09.2024

    Heizen im Bestand – Möglichkeiten zur Kosteneinsparung

    Online-Veranstaltung KMU: Schlüssel zum Meistern der Klimakrise   Teil der...

    Ort: -

    Datum: 12.09.2024

    Zeit: 9:00 - 10:30

  • Donnerstag 17.10.2024

    Die Treibhausgasbilanzierung als wesentlicher Baustein für die Nachhaltigkeit

    Online-Veranstaltung KMU: Schlüssel zum Meistern der Klimakrise   Teil der...

    Ort: -

    Datum: 17.10.2024

    Zeit: 9:00 - 10:30

  • Donnerstag 14.11.2024

    Das E-Tool – ein kostenfreier Einstieg ins Energie-Management

    Online-Veranstaltung KMU: Schlüssel zum Meistern der Klimakrise   Teil der...

    Ort: -

    Datum: 14.11.2024

    Zeit: 9:00 - 10:30

  • Donnerstag 05.12.2024

    Potenziale der Ressourceneffizienz durch Additive Fertigung

    Online-Veranstaltung KMU: Schlüssel zum Meistern der Klimakrise   Teil der...

    Ort: -

    Datum: 05.12.2024

    Zeit: 9:00 - 10:30

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