Förderaufruf im Förderprogramm „Ressourceneffizienz in Unternehmen“ Förderbaustein 1 Regionale Kompetenzstellen für Ressourceneffizienz (KEFF+)

Förderaufruf des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft vom 05.05.2021 (Stand 25.06.2021).

Um Ressourceneffizienzpotenziale in Unternehmen auszuschöpfen, unterstützt das Umweltministerium mit dem neuen EFRE-Förderprogramm die Einrichtung regionaler Kompetenzstellen für Ressourceneffizienz (KEFF+) in allen 12 Regionen Baden-Württembergs. Diese regionalen Kompetenzstellen sollen künftig unter dem Oberbegriff Ressourceneffizienz die beiden Teilaspekte Material- und Energieeffizienz bearbeiten. Mit der Einrichtung der KEFF+ soll Unternehmen flächendeckend eine neutrale und kostenlose Anlaufstelle geboten werden, die zum Themenkomplex Ressourceneffizienz und die daraus resultierenden CO2-Einsparungen informiert und sensibilisiert. Außerdem unterstützen die KEFF+ die Unternehmen unabhängig bei der Vermittlung vertiefter Beratungen zur Ressourceneffizienz, bei der Einbindung in Unternehmensnetzwerke und bei der Umsetzung von Effizienzmaßnahmen. Um ein effizientes Arbeiten der KEFF+ zu gewährleisten, sollen die Kompetenzstellen miteinander in ein landesweites Netzwerk eingebunden werden.

Das landesweite Netzwerk soll bei der Einrichtung und Aufgabenerledigung durch eine zentrale Koordinierungsstelle unterstützt werden.

Die Gelder für das geplante Förderprogramm kommen aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und vom Land Baden-Württemberg. Die Förderverwaltungsvorschrift VwV EFRE Ressourceneffizienz in Unternehmen 2021-2027 kann von dieser Internetseite heruntergeladen werden.

Die Zuwendung beträgt 40 Prozent der zuwendungsfähigen, zur Kofinanzierung vorgesehenen Ausgaben aus EFRE-Mitteln. Außerdem werden Landesmittel in Höhe von 50 Prozent der zuwendungsfähigen, zur Kofinanzierung vorgesehenen Ausgaben ausgereicht. Für Hochschulen und Universitäten kann eine Kofinanzierung in Höhe von bis zu 60 Prozent ausgereicht werden.

Das Wettbewerbsverfahren wird durch einen öffentlichen Förderaufruf gestartet (Ausschreibung). Die Auswahl der Förderanträge erfolgt in einem einstufigen Verfahren:

  • Der Förderantrag ist schriftlich und zusätzlich in elektronischer Form als Word-Datei bei der Landeskreditbank (L-Bank) Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe und an efre(at)l-bank.de als bewilligende Stelle einzureichen. Zusätzlich ist der Antrag ausschließlich in elektronsicher Form an das Umweltministerium an efre-ressourceneffizienz(at)um.bwl.de zu senden.
  • Die Antragsfrist – neu: Sonntag, 11. Juli 2021 – gilt auch als gewahrt, wenn der persönlich unterzeichnete, als Pdf eingescannte, vollständige Antrag per E-Mail fristgerecht bei der L-Bank eingeht. Die Anlagen können im originären elektronischen Format der E-Mail beigefügt werden. Das Originaldokument des Antrags einschließlich Anlagen (mit Ausnahme des ausgefüllten Zielbeitragsformulars) ist in diesem Fall unverzüglich nachzureichen. Hinweis: E-Mails mit Anhängen dürfen aus technischen Gründen eine Dateigröße von max. 100 MB nicht überschreiten.
  • Auf der Basis einer Juryentscheidung wählt das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft die Projekte aus, die gefördert werden.
  • Die Bewilligung der Fördermittel erfolgt in 2021.
  • Ein Projektbeginn ist zwischen dem 1. Januar und dem 1. September 2022 möglich.

 

Hinweis: Die Frist zur Einreichung von Anträgen für den Förderaufruf „Regionale Kompetenzstellen für Ressourceneffizienz“ wurde auf den 11.07.2021 verlängert. Sollten Sie bereits einen Antrag gestellt haben, können Sie diesen bis zum 11.07.2021 nacharbeiten und eine neue Version einreichen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Förderaufruf.

Alle Informationen zum Förderprogramm „Ressourceneffizienz in Unternehmen“ und zum Teilnahmewettbewerb enthält der Förderaufruf und dessen Anlagen.

Hinweis: Der Start für den Förderbaustein 2 (geförderte Ressourceneffizienzberatung) ist nach derzeitigem Planungsstand für September 2022 vorgesehen. Hierfür wird ein separater, dauerhafter Förderaufruf veröffentlicht.

Interessenten haben die Möglichkeit bis zum 31. Mai 2021 unter efre(at)l-bank.de sowie efre-ressourceneffizienz(at)um.bwl.de schriftlich Fragen einzureichen. Diese Fragen werden gesammelt. Die Fragen und die dazu gehörigen Antworten werden auf der Internetseite des Umweltministeriums anonymisiert veröffentlicht.

Förderantrag stellen – so geht’s

 

Kontakt

Ansprechpartnerin für förderrechtliche Fragen

 

L-Bank

Bereich Finanzhilfen
Frau Zieger, Telefon: 0721 150-1992
E-Mail: efre(at)l-bank.de

 

Ansprechpartnerin für fachliche und organisatorische Fragen

 

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
Referat 24 „Wasserstoff, Ressourceneffizienz, Bioökonomie“
Kernerplatz 9
70812 Stuttgart

Frau Silke John, Telefon: 0711 126-2699,

E-Mail: EFRE-Ressourceneffizienz(at)um.bwl.de