Ressourceneffizienz in Unternehmen

Die nachhaltige und effiziente Nutzung natürlicher Ressourcen sowie der Klimawandel sind zwei der zentralen globalen ökologischen Herausforderungen, die es in den kommenden Jahren zu adressieren gilt. In diesem Zusammenhang spielen die Unternehmen eine wichtige Rolle, da sie selbst mit konkreten Lösungsansätzen zu einem nachhaltigen Wirtschaften beitragen können. Die Landesregierung unterstützt daher Unternehmen in Baden-Württemberg bei ihren Überlegungen, wie sie sich durch Maßnahmen zur Ressourceneffizienz und zum Klimaschutz zukunftsfähig aufstellen können.

Aufbauend auf der erfolgreichen Arbeit der in der vergangenen EFRE-Förderperiode vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft flächendeckend eingerichteten regionalen Kompetenzstellen für Energieeffizienz (KEFF) wurde für die EFRE-Förderperiode 2021-2027 das Förderprogramm inhaltlich und konzeptionell weiterentwickelt. Ziel ist es, den Unternehmen im Land auch in Zukunft attraktive Informationsangebote machen zu können. Neben dem Thema Energieeffizienz wird auch das Thema Materialeffizienz bearbeitet, so dass umfassend alle Fragen der Ressourceneffizienz adressiert werden.

Das Land hat hierfür seit dem 1. Januar 2022 regionale Kompetenzstellen für Ressourceneffizienz (kurz: KEFF+; Förderbaustein 1) in allen 12 Regionen Baden-Württembergs eingerichtet und bietet zusätzlich eine Beratungsförderung im Bereich der Ressourceneffizienz (Förderbaustein 2) an.

Die Gelder für das Förderprogramm kommen aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und vom Land Baden-Württemberg. Die Förderverwaltungsvorschrift kann von dieser Internetseite heruntergeladen werden.

Förderbaustein 1 (KEFF+)

© Regionale Kompetenzstellen Ressourceneffizienz

Zur Erstansprache der Unternehmen in Baden-Württemberg wird die Einrichtung von regionalen Kompetenzstellen für Ressourceneffizienz (KEFF+) gefördert. Diese regionalen Kompetenzstellen bearbeiten ab Anfang 2022 unter dem Oberbegriff Ressourceneffizienz die beiden Teilaspekte Material- und Energieeffizienz. Mit der Einrichtung der KEFF+ wird Unternehmen flächendeckend eine neutrale und kostenlose Anlaufstelle geboten, die zum Themenkomplex Ressourceneffizienz und die daraus resultierenden CO2-Einsparungen informiert und sensibilisiert. Außerdem unterstützen die KEFF+ die Unternehmen unabhängig bei der Vermittlung vertiefter Beratungen zur Ressourceneffizienz, bei der Einbindung in Unternehmensnetzwerke und bei der Umsetzung von Effizienzmaßnahmen. In den Regionen Heilbronn-Franken, Hochrhein-Bodensee, Neckar-Alb, Ostwürttemberg, Rhein-Neckar, Schwarzwald-Baar-Heuberg, Stuttgart und Südlicher Oberrhein haben die KEFF+ ihre Arbeit bereits aufgenommen. Die Regionen Bodensee-Oberschwaben, Donau-Iller, Mittlerer Oberrhein und Nordschwarzwald werden zum 1. September 2022 folgen. Um ein effizientes Arbeiten der KEFF+ zu gewährleisten, sind die Kompetenzstellen miteinander in ein landesweites Netzwerk eingebunden.

Nähere Informationen zu KEFF+ und zu den jeweiligen Regionen gibt es im Internet unter keffplus-bw.de.

Das landesweite Netzwerk wird bei der Einrichtung und Aufgabenerledigung durch eine zentrale Koordinierungsstelle, die bei der Umwelttechnik BW GmbH angesiedelt ist, unterstützt.

Der Förderaufruf für Baustein 1 (KEFF+) wurde am 05.05.2021 veröffentlicht. Die Antragsfrist endete am 11.07.2021. Eine weitere Auswahlrunde ist nach derzeitigem Stand nicht vorgesehen.

Förderbaustein 2 (Beratungsförderung im Bereich der Ressourceneffizienz)

Neben der Sensibilisierung und Information der Unternehmen durch die KEFF+ ist die verstärkte Umsetzung von Maßnahmen im Bereich der Ressourceneffizienz ein weiteres Ziel des neuen EFRE-Förderprogramms. Angesichts des sehr komplexen Themas Ressourceneffizienz können vertiefte Beratungen einen wichtigen Beitrag leisten, um konkrete Umsetzungsmaßnahmen und den Mehrwert von Ressourceneffizienzmaßnahmen aufzuzeigen.

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft unterstützt daher im Rahmen dieses Förderprogramms Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in Baden-Württemberg durch geförderte Beratungen dabei, Ressourceneffizienzpotenziale sowie mögliche konkrete Maßnahmen und Lösungen in Zusammenarbeit mit externen Beratern zu identifizieren.

Der Förderaufruf für Baustein 2 (Beratungsförderung im Bereich der Ressourceneffizienz) wurde am 13.12.2021 veröffentlicht. Eine Antragstellung ist laufend möglich. Anträge, die den Anforderungen entsprechen, werden nach ihrem Eingang bei der L-Bank bearbeitet. Sie können solange bewilligt werden wie Fördermittel zur Verfügung stehen und die beantragten Beratungen die Projektauswahlkriterien erfüllen.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass der Berater:in erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides beauftragt werden darf. Sie können sich vor Bewilligung entsprechende Angebote einholen. Eine Beauftragung des Berater:ins vor Erhalt des Zuwendungsbescheides ist nicht zulässig.

Zu den aktuellen Förderaufrufen

Datenschutzerklärungen

Die EFRE-Verwaltungsbehörde MLR und die Bewilligungsstelle L-Bank geben unter den nachfolgenden Links Hinweise und Erläuterungen zum Datenschutz in Zusammenhang mit der Beantragung einer Zuwendung im Rahmen des EFRE-Programms Baden-Württemberg 2021-2027:

Erklärung der Verwaltungsbehörde

Erklärung der L-Bank

Fragen

Wer wird gefördert?

Förderfähig sind ausschließlich Antragstellende, die einen Sitz in Baden-Württemberg haben.

Förderbaustein 1 (KEFF+)

Gefördert werden juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts sowie Personengesellschaften, die idealerweise selbst Erfahrungen im Bereich der Ressourceneffizienz von Unternehmen mitbringen.

Eine Antragstellung durch Konsortien war möglich. Ein Konsortium besteht aus mehreren Konsortialpartnern. Ein Mitglied des Konsortiums ist für die Koordinierung und Steuerung des Gesamtprojekts verantwortlich (Konsortialkoordinator). Die auf die Konsortialpartner entfallenden Projektinhalte müssen klar voneinander abgegrenzt sein.

Für eine Teilnahme am Förderbaustein 1 muss der Antragsteller bzw. das Konsortium eine Präsenz in der entsprechenden Region sicherstellen.

Förderbaustein 2 (Beratungsförderung im Bereich der Ressourceneffizienz)

Fördermittel können juristische Personen des Privatrechts, Personengesellschaften und Einzelunternehmen erhalten, sofern sie als KMU eingestuft werden können und einen Sitz in Baden-Württemberg haben.

Voraussetzung für die geförderte Beratung ist, dass das interessierte Unternehmen zuvor ein individuelles Informationsgespräch (KEFF+Check) mit der zuständigen regionalen Kompetenzstelle für Ressourceneffizienz (KEFF+) geführt hat. Die zuständigen Ansprechpartner der KEFF+ können unter www.keffplus-bw.de abgerufen werden.

Die Beraterinnen und Berater, die die geförderten Beratungsleistungen für Ressourceneffizienz im Rahmen dieses Programms durchführen, müssen auf www.expertenatlas-bw.de gelistet sein beziehungsweise können sich mit entsprechender Qualifikation für die Datenbank akkreditieren lassen. Weiterführende Hinweise zur Aufnahme in die Datenbank sind unter www.keffplus-bw.de zu finden.

Was wird gefördert?

Förderbaustein 1 (KEFF+)

Gegenstand der Förderung ist die Einrichtung und die Umsetzung der regionalen Kompetenzstellen für Ressourceneffizienz (KEFF+).

Zuwendungsfähig ist der im Förderzeitraum für das Projekt angefallene Personalaufwand, der eindeutig der geförderten Maßnahme zugeordnet werden kann. Personalausgaben werden als Standardeinheitskosten abgerechnet. Die im Projekt anfallenden Sachausgaben, Ausgaben für Reisekosten und indirekte Kosten werden abschließend über eine Pauschale in Höhe von 40 Prozent auf die direkten förderfähigen Personalkosten abgegolten (Restkostenpauschale).

Förderbaustein 2 (Beratungsförderung im Bereich der Ressourceneffizienz)

Gegenstand der Förderung sind Beratungsleistungen im Bereich der Ressourceneffizienz für KMU mit Sitz in Baden-Württemberg. Die Zuwendung für Beratungen wird dabei je Unternehmen nur einmalig gewährt.

Die geförderten Beratungen können insbesondere folgende Bereiche umfassen:

  • Beratungen über technische, organisatorische, wirtschaftliche und strategische Fragen der Ressourceneffizienz im Unternehmen,
  • Beratungen zum Produktdesign im Sinne der Ressourceneffizienz und der Kreislaufführung von Stoffen (einschließlich CO2),
  • Beratungen über Ressourceneffizienz im Zusammenhang von regionalen Stoffkreisläufen,
  • Beratung über die Verbesserung der Ressourceneffizienz durch Mehrwegsysteme,
  • Beratungen über den Zusammenhang von Ressourceneffizienzmaßnamen und Klimaschutz sowie sonstigen Umweltauswirkungen und den Beitrag der Ressourceneffizienzeffizienzmaßnahmen im Unternehmen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen,
  • Beratungen über Verbesserungen der Ressourceneffizienz entlang der Lieferkette für das Unternehmen,
  • Beratungen zum Zusammenhang zwischen Ressourceneffizienz, Digitalisierung und/ oder biologischer Transformation (nachhaltige Bioökonomie) sowie
  • Beratungen über den Einsatz von Sekundärrohstoffen, um den Anteil an Recyclingmaterial in der Produktion und der Herstellung von Produkten deutlich zu steigern.

Wie wird gefördert?

Förderbaustein 1 (KEFF+)

Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung auf Antrag als Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses gewährt.

Die Förderung wurde ausgeschrieben.

Es wurde ein einstufiges Verfahren durchgeführt. Auf der Basis einer Juryentscheidung hat das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft die Projekte ausgewählt, die gefördert werden.

Förderbaustein 2 (Beratungsförderung im Bereich der Ressourceneffizienz)

Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung auf Antrag als Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses gewährt.

Für Baustein 2 gibt es einen dauerhaften Förderaufruf. Die Anträge sind bei der Landeskreditbank (L-Bank BW) – längstens bis 30.11.2026 – einzureichen. Eine Bewilligung erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Fördermitteln.

Weitere Details können der VwV über die Förderung von Ressourceneffizienz in Unternehmen – VwV EFRE RE 2021-2027 des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft sowie dem entsprechenden Förderaufruf, entnommen werden.

Formulare Förderbaustein 1 (KEFF+)

Projektdurchführung

Wichtige Hinweise:
Zwischennachweise und der Verwendungsnachweis sind mit allen Anlagen elektronisch über die Internetanwendung „ZuMa“ bei der L-Bank einzureichen: https://zuma.l-bank.de/.

Für bestimmte Anlagen stehen nachfolgend Vordrucke zur Verfügung. Bitte füllen Sie diese Formulare extern elektronisch aus und laden Sie sie im Anschluss in ZuMa hoch. Weitere Hinweise erhalten Sie dort.

Schlussabrechnung

Wichtige Hinweise:
Zwischennachweise und der Verwendungsnachweis sind mit allen Anlagen elektronisch über die Internetanwendung „ZuMa“ bei der L-Bank einzureichen: https://zuma.l-bank.de/.

Für bestimmte Anlagen stehen nachfolgend Vordrucke zur Verfügung. Bitte füllen Sie diese Formulare extern elektronisch aus und laden Sie sie im Anschluss in ZuMa hoch. Weitere Hinweise erhalten Sie dort.

 

Formulare Förderbaustein 2 (Beratungsförderung im Bereich der Ressourceneffizienz)

Schlussabrechnung

Wichtige Hinweise:
Zwischennachweise und der Verwendungsnachweis sind mit allen Anlagen elektronisch über die Internetanwendung „ZuMa“ bei der L-Bank einzureichen: https://zuma.l-bank.de/.

Für bestimmte Anlagen stehen nachfolgend Vordrucke zur Verfügung. Bitte füllen Sie diese Formulare extern elektronisch aus und laden Sie sie im Anschluss in ZuMa hoch. Weitere Hinweise erhalten Sie dort.

Zum Abschluss der Beratungsförderung im Bereich der Ressourceneffizient (BERE) ist, spätestens zwei Monate nach der Beratung ein Sachbericht zu übermitteln, welcher die Problemstellung, Zielsetzung, Vorgehensweise und Ergebnisse der Beratung enthält. Folgender Vordruck steht hierzu zur Verfügung: Bericht Beratung im Bereich der Ressourceneffizienz (BERE)

Im Nachgang, jedoch spätestens ein Jahr nach Abschluss, der Beratungsförderung im Bereich der Ressourceneffizienz (BERE) ist zu berichten, ob Sie Empfehlungen aus dem Beratungsprojekt aufgegriffen und Effizienzmaßnahmen in Ihrem Unternehmen umgesetzt haben. Folgender Vordruck steht hierzu zur Verfügung: Bericht über die in Folge einer BERE-Beratung umgesetzten Maßnahmen

 

Kontakt

Ansprechpartner/innen für förderrechtliche Fragen

 

L-Bank

Bereich Finanzhilfen

 

Frau Zieger, Telefon: 0721 150-1992

Frau Weber, Telefon: 0721 150-3356

 

E-Mail: efre(at)l-bank.de

 

 

Ansprechpartner für fachliche Fragen

 

Herr Roberto Kronberger

Telefon: 0711 252841-63

E-Mail: bere(at)umwelttechnik-bw.de

 

Zentrale Koordinierungsstelle KEFF+

c/o Umwelttechnik BW GmbH

Kleiner Schlossplatz 13,

70173 Stuttgart

 

Weitere Informationen

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