Forschungsgroßgeräte an Hochschulen für angewandte Wissenschaften

Im Rahmen des Programms des EFRE in Baden-Württemberg 2021 – 2027 unterstützt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst den Erwerb von Forschungsgroßgeräten an baden-württembergischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften und leistet damit einen Beitrag zum Ausbau der Forschungsinfrastruktur. Das zentrale Ziel dieser Förderung ist der Erhalt der Attraktivität des Forschungs- und Entwicklungsstandorts Baden-Württemberg. Hochschulen für angewandte Wissenschaften werden somit in ihrer Profilbildung in den baden-württembergischen Spezialisierungsfeldern unterstützt.

Der Förderaufruf richtet sich ausschließlich an staatliche Hochschulen für angewandte Wissenschaften mit Sitz in Baden-Württemberg.

Die Zuwendung ist eine Projektförderung durch Anteilsfinanzierung in Form eines EFRE-Zuschusses zum Erwerb eines Forschungsgroßgeräts in Höhe von bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben, davon 40% EFRE-Mittel und 60% Landesmittel.Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben eines Vorhabens (brutto) müssen zwischen 250.000 Euro und 2,5 Mio. Euro liegen. Hierfür stehen dem Wissenschaftsministerium 10 Mio. Euro zur Verfügung.

Das Förderverfahren ist einstufig angelegt. EFRE-Anträge können bis zum 05.04.2024 bei der L-Bank eingereicht werden.

Fragen

Wer wird gefördert?

Fördermittel können die Begünstigen erhalten:
Staatliche Hochschulen für angewandte Wissenschaften mit Sitz in Baden-Württemberg.

Was wird gefördert?

Der Erwerb von Forschungsgroßgeräten.

Wie wird gefördert?

Für die Beschaffung von Forschungsgroßgeräten wird auf die Ausschreibung verwiesen.

Formulare

Projektdurchführung

Wichtige Hinweise:

Zwischennachweise und der Verwendungsnachweis sind mit allen Anlagen elektronisch über die Internetanwendung „ZuMa“ bei der L-Bank einzureichen: https://zuma.l-bank.de/.

Für bestimmte Anlagen stehen nachfolgend Vordrucke zur Verfügung. Bitte füllen Sie diese Formulare extern elektronisch aus und laden Sie sie im Anschluss in ZuMa hoch. Weitere Hinweise erhalten Sie dort.

Schlussabrechnung

Zwischennachweise und der Verwendungsnachweis sind mit allen Anlagen elektronisch über die Internetanwendung „ZuMa“ bei der L-Bank einzureichen: https://zuma.l-bank.de/.

Für bestimmte Anlagen stehen nachfolgend Vordrucke zur Verfügung. Bitte füllen Sie diese Formulare extern elektronisch aus und laden Sie sie im Anschluss in ZuMa hoch. Weitere Hinweise erhalten Sie dort.

Weitere Details

Aktuelle Förderaufrufe

Kontakt

Administrativ

L-Bank

Bereich Finanzhilfen

Frau Jennifer Weber

Tel.: 0721/150-3356

E-Mail: efre@l-bank.de

Fachlich

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst

Referat 32

Dr. Bastian Strinz

Tel.: 0711 279-3284

E-Mail: bastian.strinz@mwk.bwl.de

Weitere Informationen

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