Regionale Technologietransfermanager/-innen

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus unterstützt die Einstellung bzw. Abordnung von regionalen Technologietransfermanager/-innen. Das Technologietransfermanagement fungiert als Intermediär zwischen Unternehmen und wissenschaftlichen Einrichtungen, um die Innovationsbeteiligung von KMU durch Technologietransfer zwischen Wissenschaft und Wirtschaft zu stärken. Die in der Förderperiode 2014-2020 flächendeckend in Baden-Württemberg eingerichteten Strukturen werden weiterentwickelt, um insbesondere mit innovativen Formaten diejenigen KMU zu erreichen und zu motivieren, die bisher nicht oder nur unterdurchschnittlich innovationsaktiv sind. Zu diesem Zweck wird ein besonderer Fokus auf die skalierbare digitale Ansprache von bislang nicht oder kaum durch Technologietransfer erreichte KMU gelegt werden. Ziel ist es, deren Zukunftsfähigkeit und Resilienz durch gesteigerte Innovationstätigkeit zu erhöhen, um die Folgen der Corona-Pandemie abzumildern und die Wirtschaft in Baden-Württemberg widerstandsfähiger für künftige Krisen zu machen.

Fragen

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Baden-Württembergischer Industrie- und Handelskammertag, Baden-Württembergischer Handwerkstag, Verbände der gewerblichen Wirtschaft Baden-Württemberg und regionale Wirtschaftsfördereinrichtungen in Baden-Württemberg.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Einstellung bzw. Abordnung von regionalen Technologietransfermanager/-innen.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss.

Formulare

Projektdurchführung

Wichtige Hinweise:
Zwischennachweise und der Verwendungsnachweis sind mit allen Anlagen elektronisch über die Internetanwendung „ZuMa“ bei der L-Bank einzureichen: https://zuma.l-bank.de/.

Für bestimmte Anlagen stehen nachfolgend Vordrucke zur Verfügung. Bitte füllen Sie diese Formulare extern elektronisch aus und laden Sie sie im Anschluss in ZuMa hoch. Weitere Hinweise erhalten Sie dort.

 

Schlussabrechnung

Wichtige Hinweise:
Zwischennachweise und der Verwendungsnachweis sind mit allen Anlagen elektronisch über die Internetanwendung „ZuMa“ bei der L-Bank einzureichen: https://zuma.l-bank.de/.

Für bestimmte Anlagen stehen nachfolgend Vordrucke zur Verfügung. Bitte füllen Sie diese Formulare extern elektronisch aus und laden Sie sie im Anschluss in ZuMa hoch. Weitere Hinweise erhalten Sie dort.

 

Weitere Details

Verwaltungsvorschriften

Aktuelle Förderaufrufe

Kontakt

Administrativ / Finanziell:

L-Bank
Bereich Finanzhilfen
Frau Jennifer Weber
0721 150-3356
jennifer.weber(at)l-bank.de

Fachlicher Ansprechpartner im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg

Referat 31 „Industrie- und Technologiepolitik, Digitalisierung“
Herr Dr. Joschka Mütterlein
0711 123-2987
E-Mail:  joschka.muetterlein(at)wm.bwl.de

Weitere Informationen

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