Regionale Innovationssysteme

Im Rahmen der Projektförderung sollen Regionen, die bereits in eine regionale Strategie eingebettet sind oder noch in eine regionale Strategie eingebettet werden sollen, beim Ausbau und der Weiterentwicklung ihres regionalen Innovationssystems unterstützt werden.

Die Förderung trägt dazu bei, Kompetenzen zu entwickeln und die Kräfte im regionalen Innovationssystem zu bündeln. Ziel ist es, maßgeschneiderte Lösungen für Zukunftsfragen in der Region auf der Grundlage der Innovationsstrategie Baden-Württemberg zu entwickeln.

Anträge sind bis spätestens Mittwoch, 31. Januar 2024 bei der Landeskreditbank (L-Bank) einzureichen.

Fragen

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts und Personengesellschaften,

  • insbesondere:
    • wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen,
    • Hochschulen,
    • Technologietransfergesellschaften,
    • Landesgesellschaften,
    • Industrie- und Handelskammern,
    • Handwerkskammern,
    • Wirtschaftsverbände,
    • Gemeinden, Landkreise und deren Verbände,
    • Kommunalunternehmen,
    • Wirtschaftsfördereinrichtungen,
    • Projektgesellschaften, Stiftungen, eingetragene Vereine und dergleichen,
    • Unternehmen.

Was wird gefördert?

Es wird die Einstellung bzw. Abordnung von sog. RIS-Koordinatoren innerhalb einer Region gefördert, die folgende Aufgaben wahrnehmen sollen:

  • Intraregionale Koordination,
  • Identifikation von Zukunftsfragen,
  • Weiterentwicklung von regionalen Strategien,
  • Veranstaltungsformate,
  • Interregionale Vernetzung,
  • Vernetzung mit anderen RIS-Koordinatoren (landesweit).

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung erfolgt im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Der Fördersatz beträgt bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben des Antragsstellers.

Formulare

Projektdurchführung

Wichtige Hinweise:
Zwischennachweise und der Verwendungsnachweis sind mit allen Anlagen elektronisch über die Internetanwendung „ZuMa“ bei der L-Bank einzureichen: https://zuma.l-bank.de/.

Für bestimmte Anlagen stehen nachfolgend Vordrucke zur Verfügung. Bitte füllen Sie diese Formulare extern elektronisch aus und laden Sie sie im Anschluss in ZuMa hoch. Weitere Hinweise erhalten Sie dort.

 

Schlussabrechnung

Wichtige Hinweise:
Zwischennachweise und der Verwendungsnachweis sind mit allen Anlagen elektronisch über die Internetanwendung „ZuMa“ bei der L-Bank einzureichen: https://zuma.l-bank.de/.

Für bestimmte Anlagen stehen nachfolgend Vordrucke zur Verfügung. Bitte füllen Sie diese Formulare extern elektronisch aus und laden Sie sie im Anschluss in ZuMa hoch. Weitere Hinweise erhalten Sie dort.

 

Weitere Details

Verwaltungsvorschriften

Aktuelle Förderaufrufe

Kontakt

Ansprechpartnerin in der L-Bank

Bereich Finanzhilfen
Frau Jennifer Weber
E-Mail: efre(at)l-bank.de

 

Fachliche Ansprechpartnerin im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Referat 32 „Clusterpolitik und regionale Wirtschaftspolitik“
Frau Hannemarie Eninger
Tel.: 0711 123-2340
E-Mail: hannemarie.eninger(at)wm.bwl.de

Weitere Informationen

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