Prototypenförderung

In der Prototypenförderung werden Vorhaben von öffentlichen Forschungseinrichtungen unterstützt, die vielversprechende Forschungsergebnisse mit einem signifikanten Potenzial für wirtschaftliche oder gesellschaftliche Innovationen (Innovationshöhe) zur Anwendungsreife bringen. Das Ergebnis soll regelmäßig ein Prototyp sein, der breit und barrierefrei den interessierten Unternehmen präsentiert wird. Die Förderung trägt dabei zur Stärkung des wechselseitigen Transfers zwischen Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen bei.

Zentrales Ziel ist es, das Innovationspotenzial der in den Spezialisierungsfeldern der Innovationsstrategie Baden-Württemberg identifizierten Forschungsergebnisse zu prüfen, nachzuweisen und zu bewerten sowie – unter Berücksichtigung der bestehenden rechtlichen und ethischen Rahmenbedingungen sowie der Akzeptanz des Marktes und der Gesellschaft – sukzessive und in Abstimmung mit den Partnern mögliche Anwendungsbereiche zu erschließen.

Web-Seminar für Antragsteller

Am Dienstag, den 24. Mai 2022 fand ein Web-Seminar für interessierte Antragsteller statt. In diesem Rahmen standen Vertreterinnen und Vertreter von VDI/VDE, des Wissenschafts- und Wirtschaftsministeriums sowie der L-Bank für Fragen zur Verfügung.  Die Präsentationsfolien des erfolgten Web-Seminars stehen Ihnen hier zum Download zur Verfügung: Präsentationsfolien

Fragen

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind die staatlichen Hochschulen, die von Bund und Ländern gemeinsam grundfinanzierten außeruniversitären Forschungsinstitute der Max-Planck-Gesellschaft, der Leibniz-Gemeinschaft, der Fraunhofer-Gesellschaft und der Helmholtz-Gemeinschaft, jeweils mit Sitz der Institute in Baden-Württemberg sowie die Forschungseinrichtungen der Innovationsallianz Baden-Württemberg e.V.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Personal- und Sachkosten sowie Geräte, die für die Erstellung von Prototypen erforderlich sind.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss.

Formulare

Projektdurchführung

Wichtige Hinweise:
Zwischennachweise und der Verwendungsnachweis sind mit allen Anlagen elektronisch über die Internetanwendung „ZuMa“ bei der L-Bank einzureichen: https://zuma.l-bank.de/.

Für bestimmte Anlagen stehen nachfolgend Vordrucke zur Verfügung. Bitte füllen Sie diese Formulare extern elektronisch aus und laden Sie sie im Anschluss in ZuMa hoch. Weitere Hinweise erhalten Sie dort.

 

Schlussabrechnung

Wichtige Hinweise:
Zwischennachweise und der Verwendungsnachweis sind mit allen Anlagen elektronisch über die Internetanwendung „ZuMa“ bei der L-Bank einzureichen: https://zuma.l-bank.de/.

Für bestimmte Anlagen stehen nachfolgend Vordrucke zur Verfügung. Bitte füllen Sie diese Formulare extern elektronisch aus und laden Sie sie im Anschluss in ZuMa hoch. Weitere Hinweise erhalten Sie dort.

 

Weitere Details

Aktuelle Förderaufrufe

Kontakt

Administrativ / Finanziell:

L-Bank
Bereich Finanzhilfen
Frau Jennifer Weber
0721 150-3356
jennifer.weber(at)l-bank.de

Fachlich / Inhaltlich:

VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Geschäftsstelle Stuttgart
Herr Philip Höflinger
Telefon: 0711 658 355 19
E-Mail: prototypen(at)vdivde-it.de

Weitere Informationen

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