Förderaufruf des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vom 28.07.2020
Mit der Ausschreibung „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum mit Kofinanzierung aus dem EFRE-Programm soll die Spitzenstellung des Landes weiter ausgebaut werden.
Das Förderangebot spricht kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten im ländlichen Raum an, die aufgrund ihrer Innovationsfähigkeit und ihrer ausgeprägten Technologiekompetenz in der Umsetzung und Anwendung innovativer Produktionsprozesse und Produkte das Potenzial zur Technologieführerschaft erkennen lassen. Ein besonderer Schwerpunkt der Förderung liegt auf Unternehmen, die Baden-Württemberg in den Bereichen Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie voranbringen.
Die Bewertung der Bewerbungen erfolgt durch einen Ausschuss. Maßgebliche Kriterien sind Qualität und Aussagekraft der Bewerbung, Beurteilung der eigenen Produkte/Dienstleitungen hinsichtlich Marktpotential, Technologie- und Innovationspotential des Unternehmens sowie der Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie.
Seit Herbst 2024 erfolgt die Förderung auch auf der Grundlage der sogenannten STEP-Verordnung (Strategische Technologien für Europa). Vorhaben, die die vorgenannten Auswahlkriterien erfüllen und zudem auf die Entwicklung und Herstellung kritischer Technologien ausgerichtet sind, leisten insbesondere auch einen wichtigen Beitrag zur Verringerung der Abhängigkeiten der Europäischen Union in strategischen Branchen. Kritische Technologien sind insbesondere digitale Technologien, umweltschonende und ressourceneffiziente Technologien sowie Biotechnologien.