Biologisches Rohstoff- und CO2-Recycling aus Gasgemischen und Abgas

Mit dem neuen Förderprogramm „Förderung von Demonstrations- und Pilotanlagen zum biologischen Rohstoff- und CO2-Recycling (XCUBIO und CCUBIO) aus Gasgemischen und Abgas“ fördert das Umweltministerium die Errichtung und Umsetzung (Probebetrieb) von Pilot- und Demonstrationsanlagen für das CO2-Recycling aus CO2-Punktquellen mit biologischen und biohybriden Technologien und gegebenenfalls die Nutzung von Abluft als Rohstoffquelle. Daneben kann auch eine wissenschaftliche Begleitung des Projekts gefördert werden.

Das Förderprogramm soll einen Beitrag leisten zur Anwendung und Entwicklung von innovativen Verfahren zum biologischen beziehungsweise biotechnologischen Kohlenstoff-Recycling (Carbon Capture and Utilization – im Folgenden CCUBIO). Neben einem Beitrag zum Klimaschutz soll durch die Entwicklung von Technologien zur Schließung des Kohlenstoff-Kreislaufs die künftige Rohstoffversorgung der kohlen-stoffbasierten Industrie gesichert und neue Märkte für den Maschinen- und Anlagenbau im Bereich Klimaschutztechnologien geschaffen werden.

Im Mittelpunkt des Förderprogramms stehen Projekte mit einem Fokus auf CO2-Recycling-Module. Synergien beziehungsweise Schnittstellen dieser Module mit Aufbereitungsschritten weiterer Rohstoffe sollen im Rahmen der geförderten Projekte mitbetrachtet werden.

Die Förderung dient der Umsetzung der Landesstrategie Nachhaltige Bioökonomie. Die Mittel stammen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

Fragen

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Eine Förderung von großen Unternehmen gemäß der EU-Definition ist nur möglich, wenn eine Kooperation mit mindestens einem KMU nachgewiesen werden kann.
  • Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern.
  • Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts, insbesondere Städte und Gemeinden sowie deren Eigenbetriebe und Eigengesellschaften, sowie kommunale Mehrheitsgesellschaften und Zusammenschlüsse öffentlich-rechtlicher Körperschaften (zum Beispiel Zweckverbände).

Eine gemeinsame Antragstellung durch mehrere Antragstellende (Konsortium) ist zulässig. Für solche Verbundvorhaben ist eine Koordinatorin beziehungsweise ein Koordinator zu benennen, der in allen Fragen der Abwicklung als Ansprechperson dient. Das Konsortium muss Rechte und Pflichten zur Erfüllung des Zuwendungszwecks in einem Konsortialvertrag regeln.

Was wird gefördert?

  • Die Errichtung und Umsetzung (Probebetrieb) von Pilot-/Demonstrationsanlagen für das CO2-Recycling aus Abluft und/oder Abgas mit biologischen und biohybriden Technologien (CCU) und gegebenenfalls der Nutzung als Quelle für weitere Rohstoffe (XCU) (modulare Bioraffinerien).
    • Eine solche Anlage muss:
      • Die im Gasgemisch beziehungsweise in der Abluft enthaltenen Kohlenstoffverbindungen (insbesondere CO2) zu nutzbaren Rohstoffen recyceln und damit mindestens einen Stoff/ein Produkt aus dem aus CO2 recycelten Kohlenstoff (R-Carbon) gewinnen.
      • Technologien verwenden, die in der Einsatzumgebung / an einem Standort/ einer Anlage einsatzfähig sind und eingesetzt werden. Die erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen sind dabei ebenfalls zu betrachten.
      • Mindestens ein Anwendungsbeispiel für einen Produktprototypen entwickeln. Der Wertschöpfungsgrad des Produkts, der durch das Projekt realisiert werden kann, wird bewertet. Ein Anwendungsbeispiel für einen Produktprototyp, der einen möglichst großen Teil der Wertschöpfung abdeckt, stellt hierbei gegenüber einer BulkChemikalie einen Selektionsvorteil dar und ist besonders hervorzuheben.
      • Es hat eine Bewertung zu erfolgen, in wieweit das Vorhaben zu den Nachhaltigkeitszielen des Landes Baden-Württemberg, insbesondere im Bereich Rohstoffe und Klimaschutz, beiträgt.
  • Erwünscht ist zudem, sofern entsprechende Stoffe (X) in der Abluft oder im Abgas enthalten sind, auch weitere Technologien zur Rückgewinnung der weiteren Stoffe (X) einzubeziehen und möglichst entsprechende Produkte daraus herzustellen.
  • Sowohl die Errichtung als auch die Erprobungsphase (Umsetzung) der geförderten Anlagen sollen im jeweiligen Vorhaben möglichst wissenschaftlich begleitet werden mit dem Ziel, die angewandte Forschung und Übertragbarkeit auf dem Gebiet der Bio-Technologien im Bereich der entsprechenden urbanen und industriellen Bioraffinerien in Baden-Württemberg weiter voranzutreiben.

Wie wird gefördert?

Die Begünstigten erhalten Zuschüsse.

Wie läuft das Verfahren ab?

Formulare

Projektdurchführung

Wichtige Hinweise:
Zwischennachweise und der Verwendungsnachweis sind mit allen Anlagen elektronisch über die Internetanwendung „ZuMa“ bei der L-Bank einzureichen: https://zuma.l-bank.de/.

Für bestimmte Anlagen stehen nachfolgend Vordrucke zur Verfügung. Bitte füllen Sie diese Formulare extern elektronisch aus und laden Sie sie im Anschluss in ZuMa hoch. Weitere Hinweise erhalten Sie dort.

Schlussrechnung

Wichtige Hinweise:
Zwischennachweise und der Verwendungsnachweis sind mit allen Anlagen elektronisch über die Internetanwendung „ZuMa“ bei der L-Bank einzureichen: https://zuma.l-bank.de/.

Für bestimmte Anlagen stehen nachfolgend Vordrucke zur Verfügung. Bitte füllen Sie diese Formulare extern elektronisch aus und laden Sie sie im Anschluss in ZuMa hoch. Weitere Hinweise erhalten Sie dort.

Weitere Details

Aktuelle Förderaufrufe

Kontakt

Ansprechpartnerin bei der L-Bank

 

Frau Jennifer Weber
Telefon: 0721 150-3356
E-Mail: efre@l-bank.de

Ansprechpersonen bei UTBW für fachliche und organisatorische Fragen

 

Herr Johannes Kurz
Telefon: 0711 252841-64
E-Mail: EFRE-CCU@umwelttechnik-bw.de

 

Dr. Carola Seelmann
Telefon: 0711 252841-79
E-Mail: EFRE-CCU@umwelttechnik-bw.de

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