Im Rahmen der Projektförderung sollen Regionen, die bereits in eine regionale Strategie eingebettet sind oder noch in eine regionale Strategie eingebettet werden sollen, beim Ausbau und der Weiterentwicklung ihres regionalen Innovationssystems unterstützt werden.
Die Förderung trägt dazu bei, Kompetenzen zu entwickeln und die Kräfte im regionalen Innovationssystem zu bündeln. Ziel ist es, maßgeschneiderte Lösungen für Zukunftsfragen in der Region auf der Grundlage der Innovationsstrategie Baden-Württemberg zu entwickeln.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts und Personengesellschaften, insbesondere:
- wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen,
- Hochschulen,
- Technologietransfergesellschaften,
- Landesgesellschaften,
- Industrie- und Handelskammern,
- Handwerkskammern,
- Wirtschaftsverbände,
- Gemeinden, Landkreise und deren Verbände,
- Kommunalunternehmen,
- Wirtschaftsfördereinrichtungen,
- Projektgesellschaften, Stiftungen, eingetragene Vereine und dergleichen,
- Unternehmen.
Was wird gefördert?
Es wird die Einstellung bzw. Abordnung von sog. RIS-Koordinatoren innerhalb einer Region gefördert, die folgende Aufgaben wahrnehmen sollen:
- Intraregionale Koordination,
- Identifikation von Zukunftsfragen,
- Weiterentwicklung von regionalen Strategien,
- Veranstaltungsformate,
- Interregionale Vernetzung,
- Vernetzung mit anderen RIS-Koordinatoren (landesweit).
Wie wird gefördert?
Die Zuwendung erfolgt im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Der Fördersatz beträgt bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben des Antragsstellers.
Bis wann ist der Antrag einzureichen?
Anträge sind bis spätestens Mittwoch, 31. Januar 2024 bei der Landeskreditbank (L-Bank) einzureichen.