Im Rahmen des Programms des EFRE in Baden-Württemberg 2021 – 2027 unterstützt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst den Erwerb von Forschungsgroßgeräten an baden-württembergischen Universitäten und leistet damit einen Beitrag zum Ausbau der Forschungsinfrastruktur. Das zentrale Ziel dieser Förderung ist der Erhalt der Attraktivität des Forschungs- und Entwicklungsstandorts Baden-Württemberg. Universitäten sollen im Bereich der Spitzenforschung international wettbewerbsfähig bleiben und in ihrer Profilbildung in den baden-württembergischen Spezialisierungsfeldern unterstützt werden.
Der Förderaufruf richtet sich ausschließlich an staatliche Universitäten mit Sitz in Baden-Württemberg.
Die Zuwendung ist eine Projektförderung durch Anteilsfinanzierung in Form eines EFRE-Zuschusses zum Erwerb eines Forschungsgroßgeräts, welcher im Verfahren gemäß Art. 91b GG der Deutschen Forschungsgesellschaft (DFG) erfolgen muss. Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben eines Vorhabens (brutto) müssen zwischen 500.000 Euro und 5 Mio. Euro liegen. 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben können als Kofinanzierung durch EFRE-Mittel getragen werden. Hierfür stehen dem Wissenschaftsministerium 10,4 Mio. Euro zur Verfügung. Die Finanzierung durch EFRE-Mittel ersetzt dabei nicht den üblichen Landesanteil in der Bund-Länder-Finanzierung im 91b-Verfahren, sondern wird hier vom zuwendungsfähigen Gesamtbetrag abgezogen. Für den Restbetrag (60%) gilt die Kosteneinteilung zwischen Bund und Land bzw. Universität. Die antragstellende Universität muss also 30% der zuwendungsfähigen Gesamtkosten aus Eigenmitteln bereitstellen.
Die EU-Förderung folgt in Verbindung mit einer erfolgreichen Antragstellung bei der DFG. Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Stufe wird der EFRE-Antrag bei der L-Bank eingereicht. Anträge können bis zum 02.06.2023 bei der L-Bank eingereicht werden. Im Falle einer Auswahl durch das MWK erfolgt eine Inaussichtstellung der EFRE-Mittel. In der zweiten Stufe erfolgt die Antragstellung im Forschungsgroßgeräte-Programm nach Art. 91b GG bei der DFG, unter Beifügung der EFRE-Inaussichtstellung. Die EFRE-Förderung erfolgt nach der DFG-Antragsauswahl.