Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus unterstützt Vorhaben zur Errichtung und für den Ausbau von Infrastrukturen für Start-up-Acceleratoren. Diese sollen mangelnder Professionalität bei der Entwicklung von marktorientierten Geschäftsmodellen aus Technik- und Dienstleistungsinnovationen sowie dem schwierigen Zugang zu Kapital in Baden-Württemberg entgegenwirken. Vor diesem Hintergrund sollen mit dem aktuellen Förderaufruf technologie- oder branchenspezifische Zentren für Gründungsvorhaben mit hohem Potential gefördert werden. Dort werden die Entwicklungsprozesse von innovativen Start-ups konzentriert, professionalisiert und beschleunigt. Start-up-Acceleratoren sind damit eine spezielle Form von Gründerzentren für die unternehmerische Frühphase. Sie dienen der intensiven und umfassenden Betreuung von Hightech-Gründungsvorhaben, insbesondere von Spin-offs aus Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen. Im Rahmen einer intensiven Betreuungsphase sollen vor allem marktfähige Prototypen und Dienstleistungskonzepte sowie darauf aufbauende Geschäftsmodelle realisiert werden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Landesgesellschaften, Kommunen, kommunale Gesellschaften, Technologietransfergesellschaften, Wirtschaftsfördereinrichtungen, regionale Verbände sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Baden-Württemberg.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Vorhaben zur Errichtung und für den Ausbau von Infrastrukturen für Start-up-Acceleratoren. Darunter können Ausgaben für Bauvorhaben, Grunderwerb, Investitionen in das Anlagevermögen (z. B. Geräte, Labore) sowie für Büroausstattung, Einrichtung von Seminarräumen und Informations- und Kommunikationsausstattung fallen.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Dieser beträgt 40 Prozent der zuwendungsfähigen, zur Kofinanzierung vorgesehenen Ausgaben, maximal jedoch 2 Mio. Euro.
Bis wann ist der Antrag einzureichen?
Anträge sind bis spätestens Freitag, 1. September 2023 bei der L-Bank einzureichen.