Förderaufruf des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft vom 13.12.2021.
Um Ressourceneffizienzpotenziale in Unternehmen auszuschöpfen, unterstützt das Umweltministerium mit dem neuen EFRE-Förderprogramm ab Januar 2022 die Einrichtung regionaler Kompetenzstellen für Ressourceneffizienz (KEFF+; Förderbaustein 1) in allen 12 Regionen Baden-Württembergs.
Neben der neutralen und kostenlosen Sensibilisierung und Information der Unternehmen durch die KEFF+ ist die verstärkte Umsetzung von Maßnahmen im Bereich der Ressourceneffizienz ein weiteres Ziel des neuen EFRE-Förderprogramms. Angesichts der hohen Komplexität des Themas Ressourceneffizienz können branchenspezifische Beratungen (Ressourceneffizienzberatung) durch qualifizierte externe Beraterinnen oder qualifizierte externe Berater konkrete Ressourceneffizienzpotenziale in Unternehmen aufdecken und maßgeschneiderte Lösungen aufzeigen. Damit können sowohl die Leistungsfähigkeit der Unternehmen im regionalen wie im globalen Wettbewerb unterstützt als auch ein wesentlicher Beitrag zu den Nachhaltigkeitszielen geleistet werden.
Das Umweltministerium wird im Rahmen dieses Förderprogramms (Förderbaustein 2) Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in Baden-Württemberg durch geförderte Ressourceneffizienzberatungen dabei unterstützen, Ressourceneffizienzpotenziale sowie mögliche konkrete Umsetzungsmaßnahmen und Lösungen in Zusammenarbeit mit externen Beraterinnen und Beratern zu identifizieren.
Die Gelder für das geplante Förderprogramm kommen aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und vom Land Baden-Württemberg. Die Förderverwaltungsvorschrift VwV EFRE Ressourceneffizienz in Unternehmen 2021-2027 kann von dieser Internetseite heruntergeladen werden.
Voraussetzung für die Beratungsförderung im Bereich der Ressourceneffizienz ist ein vorangegangenes individuelles Sensibilisierungsgespräch (KEFF+Check) mit dem interessierten Unternehmen durch die zuständige regionale Kompetenzstelle für Ressourceneffizienz. Eine Übersicht über alle regionalen Kompetenzstellen und die jeweiligen Kontaktdaten sind abrufbar unter www.keffplus-bw.de.
Der Zuschuss zu Beratungen beträgt 550 Euro pro Personentag mit 8 Zeitstunden. Abrechenbar sind nur vollständig geleistete halbe oder volle Personentage. Pro Beratung werden bis zu 10 Personentage gefördert. Der maximale Zuschuss je Beratung liegt demnach bei 5.500 Euro (10 Personentage à 550 Euro). Die Beratungsförderung kann hierbei nur einmalig je Unternehmen in Anspruch genommen werden.
Die Auswahl der Förderanträge erfolgt in einem einstufigen Verfahren:
- Eine Antragsstellung bei der Landeskreditbank (L-Bank BW) ist längstens bis 30.11.2026 möglich.
- Dieser Förderaufruf ist ein laufender Förderaufruf, das heißt Anträge auf Förderung können laufend eingereicht werden. Anträge, die den Anforderungen entsprechen, werden nach ihrem Eingang bei der L-Bank bearbeitet. Sie können solange bewilligt werden wie Fördermittel zur Verfügung stehen. Wenn die Fördermittel erschöpft sind, wird eine entsprechende Mitteilung auf 2021-27.efre-bw.de veröffentlicht.
- Ein Unternehmen, das eine geförderte Ressourceneffizienzberatung in Anspruch nehmen möchte, muss seinen Antrag sowohl schriftlich als auch in elektronischer Form als Word-Datei bei der Landeskreditbank (L-Bank), 76113 Karlsruhe, an efre(at)l-bank.de als bewilligender Stelle einreichen.
Weiterführende Informationen zur “Beratungsförderung im Bereich Ressourceneffizienz“ finden Sie im Förderaufruf.
Teilnahme am Förderbaustein 2 – so geht’s