Förderaufrufe & Vorankündigung

Vorankündigung von Aufrufen

Hier werden Förderaufrufe mindestens einen Monat vor Veröffentlichung vorangekündigt.

 

 

Aktuelle Förderaufrufe

7. April 2025

Forschungsgroßgeräte an Universitäten mit wirtschaftsnahen Forschungsprogrammen zu den kritischen STEP-Technologien

In dieser Förderung wird der Erwerb von Forschungsgroßgeräten an staatlichen Universitäten, die an einem vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst unterstützten Innovationscampus-Modell oder an einem vergleichbaren Innovationsökosystem beteiligt sind, unterstützt. Zentrales Ziel der Fördermaßnahme ist der Erhalt der Attraktivität des Forschungs- und Entwicklungsstandorts Baden-Württemberg sowie die Unterstützung der Schwerpunktsetzung und Profilbildung der Universitäten entsprechend dem jeweiligen gesetzlichen Forschungsauftrag mit Bezug auf die Ziele der STEP-Verordnung. Primär soll durch die Fördermaßnahme die Entwicklung bzw. Herstellung kritischer Technologien in den strategischen Bereichen (1) Künstliche Intelligenz, (2) Mobilität, (3) Lebenswissenschaften, (4) Quantentechnologien und (5) Nachhaltigkeit unterstützt und somit zur Erreichung der STEP-Ziele beigetragen werden.

Der Förderaufruf richtet sich ausschließlich an staatliche Universitäten mit Sitz in Baden-Württemberg, die an einem vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst unterstützten Innovationscampus-Modell oder an einem vergleichbaren Innovationsökosystem beteiligt sind. Unter einem Innovationsökosystem wird hier eine bereits bestehende, auf Dauer angelegte Kooperation zwischen (mindestens) einer Universität, wirtschaftlichen Akteuren sowie ggf. außeruniversitärer Forschung und zivilgesellschaftlichen Akteuren verstanden. Je Innovationscampus-Modell bzw. vergleichbarem Innovationsökosystem darf ausschließlich ein EFRE-Antrag auf Forschungsgroßgeräteförderung gestellt werden.

Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses aus dem EFRE zum Erwerb eines Forschungsgroßgeräts in Höhe von 90 Prozent der zuwendungsfähigen, zur Kofinanzierung vorgesehenen Ausgaben des Vorhabens. Die antragstellende Universität muss die verbleibenden 10 Prozent der zuwendungsfähigen, zur Kofinanzierung vorgesehenen Gesamtkosten als Eigenbeitrag bereitstellen.

Der Gesamtbetrag der förderfähigen Ausgaben des Vorhabens (brutto) muss zwischen 1 Millionen Euro und 2,5 Millionen Euro liegen. Für diese Förderung stehen dem Wissenschaftsministerium insgesamt 12 Millionen Euro aus Mitteln des EFRE zur Verfügung.

Anträge können bis zum 28.09.2025 (18:00 Uhr) bei der L-Bank eingereicht werden.

8. Januar 2025

Förderaufruf des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vom 08.01.2025

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) unterstützt im Rahmen der Holzbau-Offensive des Landes über das Holz Innovativ Programm (HIPVwV) die Innovationskraft und Innovationstätigkeit der Unternehmen des Clusters Forst & Holz, die Zusammenarbeit und Vernetzung der Unternehmen untereinander sowie mit Forschungseinrichtungen und die Demonstration und Einführung neuer Produkte und Produktionsverfahren. Mit dem Förderschwerpunkt „Innovation im Holzbau“ werden modellhafte Vorhaben zur Demonstration der innovativen Verwendung von Holz in Bauvorhaben (Nummer 4 Buchstabe b HIPVwV) finanziell unterstützt.

Die Auswahl der Projekte und die Förderung erfolgen in einem zweistufigen Verfahren. Damit soll der Aufwand für Bewerbungen möglichst gering und überschaubar gehalten werden.

Im ersten Schritt ist eine Vorhabensskizze zur Vorauswahl der Projekte einzureichen (Details entnehmen Sie bitte dem Förderaufruf). Die Projektauswahl aus den fristgerecht eingereichten Vorhabensskizzen erfolgt durch das MLR nach Abschluss der begleitenden Beratungen durch die vom MLR berufene Jury. Die Entscheidung der Projektauswahl wird per E-Mail durch das MLR bekannt gegeben. Insofern das Vorhaben durch das MLR zur Förderung ausgewählt wurde, liegt eine Berechtigung zum Stellen eines Förderantrags vor.

Im zweiten Schritt ist dann ein formaler Förderantrag mit zusätzlich erforderlichen Unterlagen bei der L-Bank zu stellen. Diese nimmt den Antrag entgegen, bearbeitet ihn und erteilt bei positiver Prüfung der Antragsunterlagen einen Bewilligungsbescheid.

Damit die Vorhabenskizzen durch die Jury beraten werden können, sind diese bis zum 15. März, 15. Juni, 15. September oder 31. Dezember eines Jahres einzureichen. Fristgerecht zum jeweiligen Stichtag vorliegende Vorhabenskizzen werden gemeinsam in einer Sitzung beraten.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.cluster-forstholz-bw.de

8. Januar 2025

Förderaufruf des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vom 08.01.2025

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) unterstützt im Rahmen der Holzbau-Offensive des Landes über das Holz Innovativ Programm (HIPVwV) die Innovationskraft und Innovationstätigkeit der Unternehmen des Clusters Forst & Holz, die Zusammenarbeit und Vernetzung der Unternehmen untereinander sowie mit Forschungseinrichtungen und die Demonstration und Einführung neuer Produkte und Produktionsverfahren. Mit dem Förderschwerpunkt „Innovationstransfer“ werden Projekte zur Beratung, zum Innovations- und Technologietransfer, zur Wissensvermittlung, zur klimafreundlichen Transformation und Stärkung regionaler Wertschöpfung sowie Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Zusammenhang mit Holz (nach Nummer 4 Buchstabe a HIPVwV) finanziell unterstützt.

Die Auswahl der Projekte und die Förderung erfolgen in einem zweistufigen Verfahren. Damit soll der Aufwand für Bewerbungen möglichst gering und überschaubar gehalten werden.

Im ersten Schritt ist eine Vorhabensskizze zur Vorauswahl der Projekte einzureichen (Details entnehmen Sie bitte dem Förderaufruf). Die Projektauswahl aus den fristgerecht eingereichten Vorhabensskizzen erfolgt durch das MLR nach Abschluss der begleitenden Beratungen durch den vom MLR berufenen Clusterbeirat Forst und Holz. Die Entscheidung der Projektauswahl wird per E-Mail durch das MLR bekannt gegeben. Insofern das Vorhaben durch das MLR zur Förderung ausgewählt wurde, liegt eine Berechtigung zum Stellen eines Förderantrags vor.

Im zweiten Schritt ist dann ein formaler Förderantrag mit zusätzlich erforderlichen Unterlagen bei der L-Bank zu stellen. Diese nimmt den Antrag entgegen, bearbeitet ihn und erteilt bei positiver Prüfung der Antragsunterlagen einen Bewilligungsbescheid.

Damit die Vorhabenskizzen durch den Clusterbeirat beraten werden können, sind diese bis zum 15. März oder 15. September eines Jahres einzureichen. Fristgerecht zum jeweiligen Stichtag vorliegende Vorhabenskizzen werden gemeinsam in einer Sitzung beraten.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.cluster-forstholz-bw.de

1. April 2021

Förderaufruf des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vom 28.07.2020

Mit der Ausschreibung „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum mit Kofinanzierung aus dem EFRE-Programm soll die Spitzenstellung des Landes weiter ausgebaut werden.

Das Förderangebot spricht kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten im ländlichen Raum an, die aufgrund ihrer Innovationsfähigkeit und ihrer ausgeprägten Technologiekompetenz in der Umsetzung und Anwendung innovativer Produktionsprozesse und Produkte das Potenzial zur Technologieführerschaft erkennen lassen. Ein besonderer Schwerpunkt der Förderung liegt auf Unternehmen, die Baden-Württemberg in den Bereichen Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie voranbringen.

Die Bewertung der Bewerbungen erfolgt durch einen Ausschuss. Maßgebliche Kriterien sind Qualität und Aussagekraft der Bewerbung, Beurteilung der eigenen Produkte/Dienstleitungen hinsichtlich Marktpotential, Technologie- und Innovationspotential des Unternehmens sowie der Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie.

Seit Herbst 2024 erfolgt die Förderung auch auf der Grundlage der sogenannten STEP-Verordnung (Strategische Technologien für Europa). Vorhaben, die die vorgenannten Auswahlkriterien erfüllen und zudem auf die Entwicklung und Herstellung kritischer Technologien ausgerichtet sind, leisten insbesondere auch einen wichtigen Beitrag zur Verringerung der Abhängigkeiten der Europäischen Union in strategischen Branchen. Kritische Technologien sind insbesondere digitale Technologien, umweltschonende und ressourceneffiziente Technologien sowie Biotechnologien.

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