Hier werden Förderaufrufe mindestens einen Monat vor Veröffentlichung vorangekündigt.
Aktuelle Förderaufrufe
15. September 2025
Förderaufruf des Ministeriums für für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus vom 15. September 2025
Mit dem vorliegenden Förderaufruf unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg die Weiterentwicklung kommunaler Innovationsinfrastrukturen durch Modernisierung und Ausbau.
Zweck der Förderung ist es, auf der regionalen Ebene einen Beitrag zu einer kohärenten Struktur-, Regional- und Innovationspolitik zu leisten. In lokalen Infrastrukturen sollen die Zusammenarbeit, die Vernetzung und der Wissenstransfer von Unternehmen konzentriert werden. Innovationsunterstützende Dienstleistungen und das dazugehörige Innovationsmanagement werden durch die Förderung verbesserter Infrastrukturen optimal begleitet. Dies verbessert die Rahmenbedingungen für Innovationsaktivitäten auf lokaler Ebene. Dafür stehen 15 Mio. Euro zur Verfügung.
Anträge sind bis spätestens Freitag, 19. Dezember 2025 bei der Landeskreditbank (L-Bank) einzureichen.
12. September 2025
Die ressortübergreifende Prototypenförderung für innovative Technologien geht in die zweite Runde: Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus veröffentlicht gemeinsam mit dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst den entsprechenden Förderaufruf.
Zentrales Ziel der Prototypenförderung ist es, mit Blick auf die Ziele der Plattform „Strategische Technologien für Europa“ (STEP) das Innovationspotenzial der identifizierten Forschungsergebnisse in den einschlägigen technologischen Sektoren zu prüfen, nachzuweisen und zu bewerten sowie – unter Berücksichtigung der bestehenden rechtlichen und ethischen Rahmenbedingungen sowie der Akzeptanz des Marktes und der Gesellschaft – sukzessive und in Abstimmung mit den Partnern mögliche Anwendungsbereiche zu erschließen.
Mit STEP sollen kritische und neu entstehende strategische Technologien unterstützt werden, um Wettbewerbsfähigkeit, Sicherheit und Souveränität der EU zu stärken und Abhängigkeiten in strategischen Technologiebereichen zu verringern. Dazu zählen digitale Technologien und technologieintensive Innovationen (Deep Tech), umweltschonende und ressourceneffiziente Technologien sowie Biotechnologien.
Der Förderaufruf richtet sich ausschließlich an staatlichen Hochschulen, die von Bund und Ländern gemeinsam grundfinanzierten außeruniversitären Forschungsinstitute der Max-Planck-Gesellschaft, der Leibniz-Gemeinschaft, der Fraunhofer-Gesellschaft und der Helmholtz-Gemeinschaft, jeweils mit Sitz der Institute in Baden-Württemberg, sowie die Forschungseinrichtungen der Innovationsallianz Baden-Württemberg e.V.
Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung in Form eines nicht zurückzahlbaren Zuschusses. Der Fördersatz beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben eines Vorhabens müssen mindestens 200.000 Euro und dürfen maximal 500.000 Euro betragen. Für diesen zweiten Aufruf im Rahmen dieser Förderlinie stehen insgesamt bis zu 6,3 Mio. Euro Fördermittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Verfügung.
Anträge können bis zum 21.11.2025 bei der L-Bank eingereicht werden.
Web-Seminar für Antragstellerinnen und Antragsteller
Am Dienstag, den 14. Oktober 2025, findet von 09:30 – 11:30 Uhr ein Web-Seminar für interessierte Antragstellerinnen und Antragsteller statt. In diesem Rahmen stehen Vertreterinnen und Vertreter von VDI/VDE, des Wirtschafts- und Wissenschaftsministeriums sowie der L-Bank für Fragen zur Verfügung. Eine Teilnahme ist nach erfolgreicher Registrierung über den nachfolgenden Link möglich: https://vdivdeit.webex.com/weblink/register/rf6d8d2988f6058702f0f34ecbdc0a9c0
28. August 2025
Förderaufruf des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vom 28.08.2025
Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) unterstützt im Rahmen der Holzbau-Offensive des Landes über das Holz Innovativ Programm (HIPVwV) die Innovationskraft und Innovationstätigkeit der Unternehmen des Clusters Forst & Holz, die Zusammenarbeit und Vernetzung der Unternehmen untereinander sowie mit Forschungseinrichtungen und die Demonstration und Einführung neuer Produkte und Produktionsverfahren. Mit dem Förderschwerpunkt „Innovation im Holzbau“ werden modellhafte Vorhaben zur Demonstration der innovativen Verwendung von Holz in Bauvorhaben (Nummer 4 Buchstabe b HIPVwV) finanziell unterstützt.
Die Auswahl der Projekte und die Förderung erfolgen in einem zweistufigen Verfahren. Damit soll der Aufwand für Bewerbungen möglichst gering und überschaubar gehalten werden.
Im ersten Schritt ist eine Vorhabensskizze zur Vorauswahl der Projekte einzureichen (Details entnehmen Sie bitte dem Förderaufruf). Die Projektauswahl aus den fristgerecht eingereichten Vorhabensskizzen erfolgt durch das MLR nach Abschluss der begleitenden Beratungen durch die vom MLR berufene Jury. Die Entscheidung der Projektauswahl wird per E-Mail durch das MLR bekannt gegeben. Insofern das Vorhaben durch das MLR zur Förderung ausgewählt wurde, liegt eine Berechtigung zum Stellen eines Förderantrags vor.
Im zweiten Schritt ist dann ein formaler Förderantrag mit zusätzlich erforderlichen Unterlagen bei der L-Bank zu stellen. Diese nimmt den Antrag entgegen, bearbeitet ihn und erteilt bei positiver Prüfung der Antragsunterlagen einen Bewilligungsbescheid.
Damit die Vorhabenskizzen durch die Jury beraten werden können, sind diese bis zum 15. März, 15. Juni, 15. September oder 31. Dezember eines Jahres einzureichen. Fristgerecht zum jeweiligen Stichtag vorliegende Vorhabenskizzen werden gemeinsam in einer Sitzung beraten.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.cluster-forstholz-bw.de
28. August 2025
Förderaufruf des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vom 28.08.2025
Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) unterstützt im Rahmen der Holzbau-Offensive des Landes über das Holz Innovativ Programm (HIPVwV) die Innovationskraft und Innovationstätigkeit der Unternehmen des Clusters Forst & Holz, die Zusammenarbeit und Vernetzung der Unternehmen untereinander sowie mit Forschungseinrichtungen und die Demonstration und Einführung neuer Produkte und Produktionsverfahren. Mit dem Förderschwerpunkt „Innovationstransfer“ werden Projekte zur Beratung, zum Innovations- und Technologietransfer, zur Wissensvermittlung, zur klimafreundlichen Transformation und Stärkung regionaler Wertschöpfung sowie Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Zusammenhang mit Holz (nach Nummer 4 Buchstabe a HIPVwV) finanziell unterstützt.
Die Auswahl der Projekte und die Förderung erfolgen in einem zweistufigen Verfahren. Damit soll der Aufwand für Bewerbungen möglichst gering und überschaubar gehalten werden.
Im ersten Schritt ist eine Vorhabensskizze zur Vorauswahl der Projekte einzureichen (Details entnehmen Sie bitte dem Förderaufruf). Die Projektauswahl aus den fristgerecht eingereichten Vorhabensskizzen erfolgt durch das MLR nach Abschluss der begleitenden Beratungen durch den vom MLR berufenen Clusterbeirat Forst und Holz. Die Entscheidung der Projektauswahl wird per E-Mail durch das MLR bekannt gegeben. Insofern das Vorhaben durch das MLR zur Förderung ausgewählt wurde, liegt eine Berechtigung zum Stellen eines Förderantrags vor.
Im zweiten Schritt ist dann ein formaler Förderantrag mit zusätzlich erforderlichen Unterlagen bei der L-Bank zu stellen. Diese nimmt den Antrag entgegen, bearbeitet ihn und erteilt bei positiver Prüfung der Antragsunterlagen einen Bewilligungsbescheid.
Damit die Vorhabenskizzen durch den Clusterbeirat beraten werden können, sind diese bis zum 15. März oder 15. September eines Jahres einzureichen. Fristgerecht zum jeweiligen Stichtag vorliegende Vorhabenskizzen werden gemeinsam in einer Sitzung beraten.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.cluster-forstholz-bw.de
18. Juni 2025
Förderaufruf des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft vom 18.06.2025
Die biologische Transformation zu einer nachhaltigen Bioökonomie, wie in der Landesstrategie Nachhaltige Bioökonomie für Baden-Württemberg definiert, ist ein wichtiges Element des gesellschaftlichen Wandels zu einer nachhaltigeren Wirtschaftsweise. Ziel ist es, durch die branchenübergreifende biologische Transformation, also der Verknüpfung von Biologie und Technik, der Wirtschaft Lösungen für einen Wandel weg vom Einsatz fossiler oder knapper Ressourcen hin zur Nutzung biologisch im Kreislauf geführter Stoffe und deren ressourceneffiziente Nutzung, anzubieten. Dabei nimmt der Kohlenstoff als chemisches Element in Natur bzw. Biologie und Industrie eine zentrale, nicht durch andere Elemente substituierbare Rolle ein. Die lineare Kohlenstoffwirtschaft stellt jedoch eine der Hauptursachen des Klimawandels dar. Zudem stößt die Erzeugung von Biomasse an ihre Grenzen (Flächen- und Wasserlimitierung). Aber gerade die Vielfalt an Organismen in der Natur liefert neben der pflanzlichen Fotosynthese weitere Lösungsansätze für die Nutzung von Kohlenstoffdioxid (CO2) zum Aufbau komplexer organischer Kohlenstoffverbindungen, welche als Ausgangsrohstoff für die Industrie genutzt werden können. Dies bietet industriell skalierbare, von der Fläche entkoppelbare Lösungen für eine klimaneutrale Wirtschaftsweise: Bereits heute sind Technologien verfügbar, die CO2 direkt mit Sonnenlicht oder regenerativer Energie recyceln können.
Mit dem neuen Förderprogramm unterstützt das Umweltministerium Baden-Württemberg die Entwicklung und Umsetzung von innovativen Lösungen zum biologischen Recycling von CO2 (Carbon Capture and Utilization – im Folgenden CCUBIO) und gegebenenfalls weiterer Inhaltsstoffe (XCUBIO). Mit den geförderten Vorhaben soll eine Brücke zwischen Biologie, Technik und Informationstechnologie mit dem Ziel einer effizienten Kreislaufwirtschaft mit ökologischem Nutzen geschlagen werden. Übergeordnetes Ziel der geplanten Förderung ist die Reduktion des Ausstoßes klimaschädlicher Gase, insbesondere CO2 und deren Aufbereitung zu wieder als Rohstoff einsetzbaren Produkten oder Chemikalien.
Konkret gefördert wird die Errichtung und Umsetzung (Probebetrieb) von Pilot- und Demonstrationsanlagen für das CO2-Recycling aus CO2-Punktquellen mit biologischen und biohybriden Technologien und gegebenenfalls die Nutzung von Abluft als Rohstoffquelle. Daneben kann auch eine wissenschaftliche Begleitung des Projekts gefördert werden.
Die Mittel stammen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Die Zuwendung aus EFRE-Mitteln beträgt maximal 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Auswahl der Förderanträge erfolgt in einem einstufigen Verfahren:
- Der komplette Förderantrag muss bis 10. Oktober 2025 eingereicht werden.
- Gemeinsam mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft wählt eine Jury die Projekte, die gefördert werden, aus.
- Die Bewilligung erfolgt voraussichtlich im 4. Quartal 2025.
Gerne beantworten wir auch Ihre Fragen zum Förderprogramm. Wenden Sie sich dazu direkt an unsere Ansprechpersonen.
Antragsteller können eine Beratung in Anspruch nehmen. Dies wird dringend empfohlen.
7. April 2025
Forschungsgroßgeräte an Universitäten mit wirtschaftsnahen Forschungsprogrammen zu den kritischen STEP-Technologien
In dieser Förderung wird der Erwerb von Forschungsgroßgeräten an staatlichen Universitäten, die an einem vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst unterstützten Innovationscampus-Modell oder an einem vergleichbaren Innovationsökosystem beteiligt sind, unterstützt. Zentrales Ziel der Fördermaßnahme ist der Erhalt der Attraktivität des Forschungs- und Entwicklungsstandorts Baden-Württemberg sowie die Unterstützung der Schwerpunktsetzung und Profilbildung der Universitäten entsprechend dem jeweiligen gesetzlichen Forschungsauftrag mit Bezug auf die Ziele der STEP-Verordnung. Primär soll durch die Fördermaßnahme die Entwicklung bzw. Herstellung kritischer Technologien in den strategischen Bereichen (1) Künstliche Intelligenz, (2) Mobilität, (3) Lebenswissenschaften, (4) Quantentechnologien und (5) Nachhaltigkeit unterstützt und somit zur Erreichung der STEP-Ziele beigetragen werden.
Der Förderaufruf richtet sich ausschließlich an staatliche Universitäten mit Sitz in Baden-Württemberg, die an einem vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst unterstützten Innovationscampus-Modell oder an einem vergleichbaren Innovationsökosystem beteiligt sind. Unter einem Innovationsökosystem wird hier eine bereits bestehende, auf Dauer angelegte Kooperation zwischen (mindestens) einer Universität, wirtschaftlichen Akteuren sowie ggf. außeruniversitärer Forschung und zivilgesellschaftlichen Akteuren verstanden. Je Innovationscampus-Modell bzw. vergleichbarem Innovationsökosystem darf ausschließlich ein EFRE-Antrag auf Forschungsgroßgeräteförderung gestellt werden.
Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses aus dem EFRE zum Erwerb eines Forschungsgroßgeräts in Höhe von 90 Prozent der zuwendungsfähigen, zur Kofinanzierung vorgesehenen Ausgaben des Vorhabens. Die antragstellende Universität muss die verbleibenden 10 Prozent der zuwendungsfähigen, zur Kofinanzierung vorgesehenen Gesamtkosten als Eigenbeitrag bereitstellen.
Der Gesamtbetrag der förderfähigen Ausgaben des Vorhabens (brutto) muss zwischen 1 Millionen Euro und 2,5 Millionen Euro liegen. Für diese Förderung stehen dem Wissenschaftsministerium insgesamt 12 Millionen Euro aus Mitteln des EFRE zur Verfügung.
Anträge können bis zum 28.09.2025 (18:00 Uhr) bei der L-Bank eingereicht werden.
1. April 2021
Förderaufruf des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vom 28.07.2020
Mit der Ausschreibung „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum mit Kofinanzierung aus dem EFRE-Programm soll die Spitzenstellung des Landes weiter ausgebaut werden.
Das Förderangebot spricht kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten im ländlichen Raum an, die aufgrund ihrer Innovationsfähigkeit und ihrer ausgeprägten Technologiekompetenz in der Umsetzung und Anwendung innovativer Produktionsprozesse und Produkte das Potenzial zur Technologieführerschaft erkennen lassen. Ein besonderer Schwerpunkt der Förderung liegt auf Unternehmen, die Baden-Württemberg in den Bereichen Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie voranbringen.
Die Bewertung der Bewerbungen erfolgt durch einen Ausschuss. Maßgebliche Kriterien sind Qualität und Aussagekraft der Bewerbung, Beurteilung der eigenen Produkte/Dienstleitungen hinsichtlich Marktpotential, Technologie- und Innovationspotential des Unternehmens sowie der Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie.
Seit Herbst 2024 erfolgt die Förderung auch auf der Grundlage der sogenannten STEP-Verordnung (Strategische Technologien für Europa). Vorhaben, die die vorgenannten Auswahlkriterien erfüllen und zudem auf die Entwicklung und Herstellung kritischer Technologien ausgerichtet sind, leisten insbesondere auch einen wichtigen Beitrag zur Verringerung der Abhängigkeiten der Europäischen Union in strategischen Branchen. Kritische Technologien sind insbesondere digitale Technologien, umweltschonende und ressourceneffiziente Technologien sowie Biotechnologien.