Forschungsgroßgeräte an Universitäten mit wirtschaftsnahen Forschungsprogrammen zu den kritischen STEP-Technologien

In dieser Förderung wird der Erwerb von Forschungsgroßgeräten an staatlichen Universitäten, die an einem vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst unterstützten Innovationscampus-Modell oder an einem vergleichbaren Innovationsökosystem beteiligt sind, unterstützt. Zentrales Ziel der Fördermaßnahme ist der Erhalt der Attraktivität des Forschungs- und Entwicklungsstandorts Baden-Württemberg sowie die Unterstützung der Schwerpunktsetzung und Profilbildung der Universitäten entsprechend dem jeweiligen gesetzlichen Forschungsauftrag mit Bezug auf die Ziele der STEP-Verordnung. Primär soll durch die Fördermaßnahme die Entwicklung bzw. Herstellung kritischer Technologien in den strategischen Bereichen (1) Künstliche Intelligenz, (2) Mobilität, (3) Lebenswissenschaften, (4) Quantentechnologien und (5) Nachhaltigkeit unterstützt und somit zur Erreichung der STEP-Ziele beigetragen werden.

Durch die anteilige Finanzierung von Forschungsgroßgeräten aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) in Baden-Württemberg 2021-2027 sollen die wirtschaftsnahen Forschungsschwerpunkte der antragsberechtigten Innovationsökosysteme, die einen starken Bezug zu den kritischen STEP-Technologien aufweisen, gestärkt werden. Dies gilt insbesondere für den europäischen und überregionalen Kontext. Dabei soll die Förderung einen Beitrag zum Spezifischen Ziel 1.6 des EFRE-Programms – Unterstützung von Investitionen, die zu den in Artikel 2 der Verordnung (EU) 2024/795 des Europäischen Parlaments und des Rates genannten Zielen der Plattform für strategische Technologien für Europa (STEP) – leisten.

Die Förderung von Forschungsgroßgeräten richtet sich an staatliche Universitäten mit Sitz in Baden-Württemberg, die an einem vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst unterstützten Innovationscampus-Modell oder an einem vergleichbaren Innovationsökosystem beteiligt sind.
Hierfür stehen EFRE-Mittel in Höhe von 12 Millionen Euro zur Verfügung. Die Frist zur Einreichung der Anträge bei der L-Bank ist der 28. September 2025 (18:00 Uhr). Bitte verwenden Sie die Formulare zur Antragstellung unter der untenstehenden Rubrik für Forschungsgroßgeräte.

Fragen

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind die folgenden Einrichtungen und Institutionen:

Staatliche Universitäten mit Sitz in Baden-Württemberg, die an einem vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst unterstützten Innovationscampus-Modell oder an einem vergleichbaren Innovationsökosystem beteiligt sind.

Unter einem Innovationsökosystem wird hier eine bereits bestehende, auf Dauer angelegte Kooperation zwischen (mindestens) einer Universität, wirtschaftlichen Akteuren sowie ggf. außeruniversitärer Forschung und zivilgesellschaftlichen Akteuren verstanden.

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Erwerb von Forschungsgroßgeräten. Ein Großgerät ist die Summe der Geräteteile einschließlich Zubehör, die für einen vorgesehenen Betriebszustand eine Betriebseinheit bildet. Zwischen dem Grundgerät (einschließlich Software) und dem Zubehör muss eine angemessene und nachvollziehbare Relation bestehen.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss.
Für die Beschaffung von Forschungsgroßgeräten wird auf die Ausschreibung verwiesen.

Formulare

Projektdurchführung

Wichtige Hinweise:
Zwischennachweise und der Verwendungsnachweis sind mit allen Anlagen elektronisch über die Internetanwendung „ZuMa“ bei der L-Bank einzureichen: https://zuma.l-bank.de/.

Für bestimmte Anlagen stehen nachfolgend Vordrucke zur Verfügung. Bitte füllen Sie diese Formulare extern elektronisch aus und laden Sie sie im Anschluss in ZuMa hoch. Weitere Hinweise erhalten Sie dort.

 

Schlussabrechnung

Wichtige Hinweise:
Zwischennachweise und der Verwendungsnachweis sind mit allen Anlagen elektronisch über die Internetanwendung „ZuMa“ bei der L-Bank einzureichen: https://zuma.l-bank.de/.

Für bestimmte Anlagen stehen nachfolgend Vordrucke zur Verfügung. Bitte füllen Sie diese Formulare extern elektronisch aus und laden Sie sie im Anschluss in ZuMa hoch. Weitere Hinweise erhalten Sie dort.

 

Weitere Details

Verwaltungsvorschriften

Aktuelle Förderaufrufe

Kontakt

Administrativ

L-Bank
Bereich Finanzhilfen
Frau Jennifer Weber
Tel.: 0721/150-1992
E-Mail: efre@l-bank.de

Fachlich

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Referat 33 „Forschungs- und Innovationspolitik, Forschung in den Bio- und Naturwissenschaften“ und Referat 25 „Europäische Union und Grenzüberschreitende Zusammenarbeit“
E-Mail: uni-forschungsgeraete@mwk.bwl.de

Weitere Informationen

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