Strategische Umweltprüfung zum EFRE-Programm 2021-2027 in Baden-Württemberg
Begleitend zur Erstellung des Operationellen Programms wurde eine Strategische Umweltprüfung durchgeführt. Durch die Strategische Umweltprüfung wurde sichergestellt, dass Umweltaspekte bei der Ausarbeitung des Programms mit einbezogen wurden und damit ein hohes Umweltniveau des Programms gewährleistet wird.
Die Strategische Umweltprüfung wurde durch die ÖIR GmbH / Wien bearbeitet. Auftraggeber ist das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg. Finanziert wird sie von der Europäischen Union aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und dem Land Baden-Württemberg.
Rechtliche Grundlage der Strategischen Umweltprüfung ist das Umweltverwaltungsgesetz (UVwG) des Landes Baden-Württemberg in Verbindung mit dem Bundesgesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
Im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung wurde ein Umweltbericht erstellt. Gemäß § 41 und § 42 UVPG werden die berührten Behörden und die Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens beteiligt. Im Zeitraum vom 14.07.2020 bis 13.09.2020 bestand für berührte Behörden sowie die Öffentlichkeit Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zum Umweltbericht. Im Zuge der Beteiligung wurden folgende Dokumente bereitgestellt: Bekanntmachung, Entwurf des Operationellen Programms 2021-2027 (Stand 17.04.2020), Umweltbericht im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung.
Die Endfassung des Umweltberichts, die zusammenfassende Erklärung, eine Rechtsbehelfsbelehrung sowie das zugrundeliegende EFRE-Programm (Entwurf) finden Sie nachfolgend. Darüber hinaus sind dort die Ergebnisse der Vorprüfung des Einzelfalls in Zusammenhang mit der geplanten Änderung des EFRE-Programms im Rahmen der STEP-Verordnung eingestellt.