Das Europäische Parlament und der Rat haben im Februar 2024 die EU-Verordnung zur
Einrichtung der Plattform „Strategische Technologien für Europa“ (STEP) sowie zur Änderung verschiedener Verordnungen, u.a. zur Änderung der Dachverordnung und der EFRE-Verordnung, verabschiedet.
Im Fokus stehen dabei die Entwicklung bzw. Herstellung kritischer Technologien oder die Sicherung und Stärkung der entsprechenden Wertschöpfungsketten in der Union in den folgenden Branchen:
- digitale Technologien, einschließlich Technologien, die zu den Vorgaben und Zielen des Politikprogramms 2030 für die digitale Dekade beitragen, und technologieintensive Innovationen
- umweltschonende und ressourceneffiziente Technologien,
- Biotechnologien, einschließlich Arzneimittel.
Seit der Genehmigung der Programmänderung im Rahmen von STEP am 09.10.2024 werden auch in Baden-Württemberg Vorhaben im Bereich der Entwicklung und Herstellung kritischer Technologien unterstützt.
Unter den neuen Prioritäten sind folgende Maßnahmen angelegt:
- Forschungsinfrastruktur einschließlich Großgeräte (STEP) – folgt
- Prototyping (STEP) – folgt
- Technologietransfer (STEP)
- Innovation in Unternehmen (STEP)
Für die Förderung werden Vorhaben in Baden-Württemberg ausgewählt, die die Auswahlkriterien für STEP im Bereich der Entwicklung und Herstellung vorgenannter kritischer Technologien erfüllen. Weitere Informationen finden sich unter den Förderaufrufen.
Weitere Informationen zur STEP-Förderung finden Sie auf dem Europäischen STEP-Portal.