Gemäß den Bestimmungen von Artikel 73 Absatz 2 Buchstabe j) der Verordnung (EU) 2021/1060 müssen EFRE-geförderte Infrastrukturinvestitionen, die eine erwartete Lebensdauer von mindestens fünf Jahren haben, klimaverträglich sein. Sofern ein Vorhaben im Rahmen der EFRE-Förderung als eine solche Infrastruktur bewertet ist, wird eine Klimaverträglichkeitsprüfung durchgeführt.
Die Bewertung der Klimaverträglichkeit beginnt mit der Bewertung durch die / den Antragstellende/n selbst. Hierfür wird das nachfolgende Excel-Tool zur Bewertung der Klimaverträglichkeit genutzt, das vollständig ausgefüllt bei der L-Bank über ZuMa einzureichen ist.