Innovation in KMU – Spitze auf dem Land!

Innovation ist der Schlüssel für die Spitzenstellung des Landes als eine der wirtschaftlich stärksten und innovationsfähigsten Regionen in Europa. Der zunehmende globale Wettbewerb erfordert dauerhafte Anstrengungen zur Stärkung der Innovationskraft, um nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung in der Fläche Baden-Württembergs zu erzielen.

Mit der im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) angesiedelten Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ will die Landesregierung dazu beitragen, die Spitzenstellung Baden-Württembergs nicht nur zu erhalten, sondern auch weiter auszubauen. Die Förderlinie wird zu gleichen Teilen über das Land und den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanziert.

„Spitze auf dem Land!“ richtet sich an innovationsorientierte Unternehmen, die das Potenzial haben, einen Beitrag zur Technologieführerschaft Baden-Württembergs zu leisten. Diese Unternehmen sind von besonderer Bedeutung für den Ländlichen Raum, da sie die ausgeglichene Struktur Baden-Württembergs prägen und Kerne für Innovationen und Zukunftsfähigkeit sind. Ein besonderer Schwerpunkt der Förderung liegt auf Unternehmen, die Baden-Württemberg in den Bereichen Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie voranbringen. Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten können für ihre Investition bis zu 20 Prozent Zuschuss erhalten, mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bis zu 10 Prozent. Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt im Regelfall 400.000 Euro. Bei einem deutlich erkennbaren Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie kann die Förderung auf max. 500.000 Euro pro Projekt erhöht werden. Bezuschusst werden Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Produkte und Dienstleistungen. Zusätzlich sollen nachhaltige Beiträge zur Verbesserung der Ressourcen- und Energieeffizienz im Produktionsprozess erreicht werden. Die Möglichkeit, technologisch fortschrittliche Produkte unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte effizienter und schneller zu produzieren, erhöht die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen.

Bewerben können sich Gemeinden mit interessierten Unternehmen. Jeweils im März und September werden die vorliegenden Aufnahmeanträge von einem Ausschuss bewertet und ein Fördervorschlag ausgearbeitet. Näheres zur Bewerbung finden Sie in der Ausschreibung.

Zu den aktuellen Förderaufrufen

Fragen

Wer wird gefördert?

Fördermittel können erhalten:

KMU mit weniger als 100 Beschäftigten im Ländlichen Raum (nach Landesentwicklungsplan), die aufgrund ihrer Innovationsfähigkeit und ihrer ausgeprägten Technologiekompetenz in der Umsetzung und Anwendung innovativer Produktionsprozesse und Produkte das Potenzial zur Technologieführerschaft erkennen lassen

Was wird gefördert?

Förderfähig sind Unternehmensinvestitionen im Zusammenhang mit der Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Dienstleistungen und Produkte. Zusätzlich sollen nachhaltige Beiträge zur Verbesserung der Ressourcen- und Energieeffizienz im Produktionsprozess erreicht werden. Ein besonderer Fokus liegt auf Projekten, die zur Kreislaufwirtschaft beitragen sowie im Bereich Bioökonomie.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss.

Formulare

Bewerbung

Die Projektauswahl findet halbjährlich statt. Die Bewerbungen müssen spätestens zum 28. Februar bzw. 31. August vollständig vorliegen.

Dem formlosen Aufnahmeantrag der Gemeinde ist folgendes beizufügen:

Antragstellung

Erst nach positiver Projektauswahl im Bewerbungsverfahren kann ein konkreter Förderantrag bei der L-Bank gestellt werden.

Weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie unter folgenden Links:

https://www.l-bank.de/produkte/wirtschaftsfoerderung/entwicklungsprogramm-landlicher-raum-elr—unternehmen.html
https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung

Legitimation des Vertragspartners

Projektdurchführung

Wichtige Hinweise:
Zwischennachweise und der Verwendungsnachweis sind mit allen Anlagen elektronisch über die Internetanwendung „ZuMa“ bei der L-Bank einzureichen: https://zuma.l-bank.de/.

Für bestimmte Anlagen stehen nachfolgend Vordrucke zur Verfügung. Bitte füllen Sie diese Formulare extern elektronisch aus und laden Sie sie im Anschluss in ZuMa hoch. Weitere Hinweise erhalten Sie dort.

Schlussabrechnung

Wichtige Hinweise:
Zwischennachweise und der Verwendungsnachweis sind mit allen Anlagen elektronisch über die Internetanwendung „ZuMa“ bei der L-Bank einzureichen: https://zuma.l-bank.de/.

Für bestimmte Anlagen stehen nachfolgend Vordrucke zur Verfügung. Bitte füllen Sie diese Formulare extern elektronisch aus und laden Sie sie im Anschluss in ZuMa hoch. Weitere Hinweise erhalten Sie dort.

Weitere Details

Verwaltungsvorschriften

VwV ELR
(PDF, 148 KB)

Fassung vom 09. Juli 2014, ergänzt am 14. Januar 2021

Aktuelle Förderaufrufe

Kontakt

Fachliche Ansprechpartner

 

Bewerbungsverfahren

Das regional zuständige Regierungspräsidium
https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/

 

Allgemeine Fragen

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Frau Larissa Fellner
Telefon 0711/126 1039
E-Mail: poststelle(at)mlr.bwl.de

 

Ansprechpartner bei der L-Bank

Antragstellung

Herr Jürgen Fischer
Telefon 0711 122 2664
E-Mail: efre(at)l-bank.de

 

Auszahlung

Herr Julian Raichle
Telefon 0711/122-2541
E-Mail: efre(at)l-bank.de

Weitere Informationen

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