Regionale Innovationssysteme

Um die Kompetenzen von Clusterinitiativen und Netzwerken im regionalen Innovationsökosystem gezielt zu stärken und weiterzuentwickeln, startet das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus einen neuen Förderaufruf. Mit einem Fördervolumen von rund 2,6 Millionen Euro sollen die Zielgruppen unterstützt werden, innovative Ansätze zur Bewältigung von Transformation und Strukturwandel zu entwickeln und zu erproben.

Ziel ist es, maßgeschneiderte Lösungen für Zukunftsfragen in der Region auf der Grundlage der Innovationsstrategie Baden-Württemberg zu entwickeln.

Anträge sind bis spätestens Donnerstag, 10. April 2025 bei der Landeskreditbank (L-Bank) einzureichen.

Fragen

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Clusterinitiativen und Netzwerke, die in der Clusterdatenbank des Landes gelistet sind.

Unter Clusterinitiativen und Netzwerken im Sinne des Aufrufs sind Einrichtungen oder organisierte Gruppen von unabhängigen Partnerinnen und Partnern zu verstehen, die die Innovationstätigkeit und neue Arten der Zusammenarbeit durch beispielsweise die Nutzung digitaler Mittel, die Förderung der gemeinsamen Nutzung von Innovationskapazitäten, den Austausch von Wissen und Know-how und durch einen wirksamen Beitrag zum Wissenstransfer, zur Vernetzung, Informationsverbreitung und Zusammenarbeit unter Unternehmen und anderen Einrichtungen anregen.

Kooperationen von Clusterinitiativen und Netzwerken sind in Form von Teilprojektanträgen möglich.

Was wird gefördert?

Im Fokus der Förderung steht die Umsetzung der regionalen Strategie mithilfe von Clusterinitiativen und Netzwerken. Dabei sind folgende Ansätze förderfähig:

  • Cross-Cluster-Ansatz,
  • neue und kollaborative Geschäftsmodelle,
  • neue Dienstleistungen und Services.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung erfolgt im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Der Fördersatz beträgt bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben des Antragsstellers.

Bis wann ist der Antrag einzureichen?

Anträge sind bis spätestens Donnerstag, 10. April 2025 bei der Landeskreditbank (L-Bank) einzureichen.

Formulare

Projektdurchführung

Wichtige Hinweise:
Zwischennachweise und der Verwendungsnachweis sind mit allen Anlagen elektronisch über die Internetanwendung „ZuMa“ bei der L-Bank einzureichen: https://zuma.l-bank.de/.

Für bestimmte Anlagen stehen nachfolgend Vordrucke zur Verfügung. Bitte füllen Sie diese Formulare extern elektronisch aus und laden Sie sie im Anschluss in ZuMa hoch. Weitere Hinweise erhalten Sie dort.

 

Schlussabrechnung

Wichtige Hinweise:
Zwischennachweise und der Verwendungsnachweis sind mit allen Anlagen elektronisch über die Internetanwendung „ZuMa“ bei der L-Bank einzureichen: https://zuma.l-bank.de/.

Für bestimmte Anlagen stehen nachfolgend Vordrucke zur Verfügung. Bitte füllen Sie diese Formulare extern elektronisch aus und laden Sie sie im Anschluss in ZuMa hoch. Weitere Hinweise erhalten Sie dort.

 

Weitere Details

Verwaltungsvorschriften

Aktuelle Förderaufrufe

Kontakt

Ansprechpartnerin in der L-Bank

Bereich Finanzhilfen
Frau Luisa Riffel
Telefon: 0721 150-3862
E-Mail: efre(at)l-bank.de

Fachliche Ansprechpartnerin im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg

Referat 32 „Clusterpolitik und regionale Wirtschaftspolitik“
Frau Hannemarie Eninger
Telefon: 0711 123-2340
E-Mail: hannemarie.eninger(at)wm.bwl.de

Weitere Informationen

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