Innovation im Holzbau

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) unterstützt im Rahmen der Holzbau-Offensive des Landes über das Holz Innovativ Programm (HIPVwV) die Innovationskraft und Innovationstätigkeit der Unternehmen des Clusters Forst & Holz, die Zusammenarbeit und Vernetzung der Unternehmen untereinander sowie mit Forschungseinrichtungen und die Demonstration und Einführung neuer Produkte und Produktionsverfahren. Mit dem Förderschwerpunkt „Innovation im Holzbau“ werden modellhafte Vorhaben zur Demonstration der innovativen Verwendung von Holz in Bauvorhaben (Nummer 4 Buchstabe b HIPVwV) finanziell unterstützt.

Anträge auf Aufnahme in die Förderlinie können in der Laufzeit des Operationellen Programms EFRE 2021-2027 laufend vorgelegt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.cluster-forstholz-bw.de

Fragen

Wer wird gefördert?

Fördermittel können erhalten:

  • natürliche Personen, Personengemeinschaften und Personengesellschaften,
  • juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts.

Was wird gefördert?

Gefördert werden innovative Holzbaulösungen in modellhaften Bauvorhaben.

Wie wird gefördert?

Die Begünstigen erhalten Zuschüsse. Weitere Details können der VwV Holz Innovativ Programm (HIP) sowie dem Förderaufruf entnommen werden.

Die Förderung wird ausgeschrieben.

Antworten auf die häufigsten Fragen - FAQ - Holzbau

Eine Zusammenstellung von Informationen zu besonders häufig gestellten Fragen finden Sie in unseren FAQ unter folgendem Link:

Antworten auf die häufigsten Fragen – FAQ – Holzbau

Formulare

1. Stufe: Antragstellung - Vorhabensskizze

An dieser Stelle finden Sie in Kürze die entsprechenden Formulare.

Projektdurchführung

Wichtige Hinweise:
Zwischennachweise und der Verwendungsnachweis sind mit allen Anlagen elektronisch über die Internetanwendung „ZuMa“ bei der L-Bank einzureichen: https://zuma.l-bank.de/.

Für bestimmte Anlagen stehen nachfolgend Vordrucke zur Verfügung. Bitte füllen Sie diese Formulare extern elektronisch aus und laden Sie sie im Anschluss in ZuMa hoch. Weitere Hinweise erhalten Sie dort.

Schlussabrechnung

Wichtige Hinweise:
Zwischennachweise und der Verwendungsnachweis sind mit allen Anlagen elektronisch über die Internetanwendung „ZuMa“ bei der L-Bank einzureichen: https://zuma.l-bank.de/.

Für bestimmte Anlagen stehen nachfolgend Vordrucke zur Verfügung. Bitte füllen Sie diese Formulare extern elektronisch aus und laden Sie sie im Anschluss in ZuMa hoch. Weitere Hinweise erhalten Sie dort.

 

Weitere Details

Verwaltungsvorschriften

HIPVwV
(PDF, 1,061 KB)

HIPVwW - in Kraft ab 01.01.2025

Aktuelle Förderaufrufe

Kontakt

Administrativ / Finanziell:

L-Bank
Bereich Finanzhilfen
Jennifer Weber
0721 150-3356
efre(at)l-bank.de

Fachlich / Inhaltlich:

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz BW
Referat 54 – Holzbasierte Ökonomie
Ralf Wille / Rene Tschiersky
Telefon: 0711 126 -1032 / -2020
E-Mail: hip(at)mlr.bwl.de

Weitere Informationen

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