Im Rahmen des Programms des EFRE in Baden-Württemberg 2021 – 2027 unterstützt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst den Erwerb von Forschungsgroßgeräten an baden-württembergischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften und leistet damit einen Beitrag zum Ausbau der Forschungsinfrastruktur. Das zentrale Ziel dieser Förderung ist der Erhalt der Attraktivität des Forschungs- und Entwicklungsstandorts Baden-Württemberg. Hochschulen für angewandte Wissenschaften werden somit in ihrer Profilbildung in den baden-württembergischen Spezialisierungsfeldern unterstützt.
Der Förderaufruf richtet sich ausschließlich an staatliche Hochschulen für angewandte Wissenschaften mit Sitz in Baden-Württemberg.
Die Zuwendung ist eine Projektförderung durch Anteilsfinanzierung in Form eines EFRE-Zuschusses zum Erwerb eines Forschungsgroßgeräts in Höhe von bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben, davon 40% EFRE-Mittel und 60% Landesmittel.Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben eines Vorhabens (brutto) müssen zwischen 250.000 Euro und 2,5 Mio. Euro liegen. Hierfür stehen dem Wissenschaftsministerium 10 Mio. Euro zur Verfügung.
Das Förderverfahren ist einstufig angelegt. EFRE-Anträge können bis zum 05.04.2024 bei der L-Bank eingereicht werden.