In dieser Förderung wird der Erwerb von Forschungsgroßgeräten an staatlichen Universitäten unterstützt. Zentrales Ziel der Fördermaßnahme ist der Erhalt der Attraktivität des Forschungs- und Entwicklungsstandorts Baden-Württemberg, um im internationalen Wettbewerb der Spitzenforschung konkurrenzfähig zu bleiben sowie die Unterstützung der Schwerpunktsetzung und Profilbildung der Universitäten in den baden-württembergischen Spezialisierungsfeldern.
Durch die anteilige Finanzierung von Forschungsgroßgeräten aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) in Baden-Württemberg 2021-2027 sollen Forschungsschwerpunkte der Universitäten in den Natur-, Lebens- und Ingenieurswissenschaften, insbesondere im europäischen und überregionalen Kontext, gezielt gestärkt und neue Forschungsfelder erschlossen werden. Dabei soll die Förderung einen Beitrag zum Spezifischen Ziel 1 des EFRE-Programms – der Entwicklung und dem Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten und der Einführung fortschrittlicher Technologien – leisten.
Die Förderung von Forschungsgroßgeräten richtet sich an staatliche Universitäten in Baden-Württemberg. Hierfür stehen EFRE-Mittel in Höhe von 10,4 Mio. € zur Verfügung. Die EU-Förderung erfolgt in Verbindung mit einer erfolgreichen Antragsstellung bei der Deutschen Forschungsgesellschaft (DFG) im Forschungsgroßgeräte-Programm nach Art. 91b GG. Die Frist zur Einreichung der Anträge bei der L-Bank ist der 02. Juni 2023. Bitte verwenden Sie die Formulare zur Antragstellung unter der untenstehenden Rubrik für Forschungsgroßgeräte.