Förderaufrufe Archiv

29. Januar 2024

In dieser Förderung wird der Erwerb von Forschungsgroßgeräten an staatlichen Hochschulen für angewandte Wissenschaften unterstützt. Zentrales Ziel der Fördermaßnahme ist der Erhalt der Attraktivität des Forschungs- und Entwicklungsstandorts Baden-Württemberg Württemberg sowie die Unterstützung der Schwerpunktsetzung und Profilbildung der Hochschulen für angewandte Wissenschaften in den baden-württembergischen Spezialisierungsfeldern.

Durch die anteilige Finanzierung von Forschungsgroßgeräten aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) in Baden-Württemberg 2021-2027 sowie aus Landesmitteln sollen Forschungsschwerpunkte der Hochschulen für angewandte Wissenschaften in allen Fachbereichen, insbesondere im europäischen und überregionalen Kontext, gezielt gestärkt und neue Forschungsfelder erschlossen werden. Dabei soll die Förderung einen Beitrag zum Spezifischen Ziel 1 des EFRE-Programms – der Entwicklung und dem Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten und der Einführung fortschrittlicher Technologien – leisten.

Die Förderung von Forschungsgroßgeräten richtet sich an staatliche Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg. Hierfür stehen insgesamt Mittel in Höhe von 10 Mio. € zur Verfügung. Die Frist zur Einreichung der Anträge bei der L-Bank ist der 05. April 2024. Bitte verwenden Sie die Formulare zur Antragstellung unter der untenstehenden Rubrik für Forschungsgroßgeräte.

20. Oktober 2023

Im Rahmen der Projektförderung sollen Regionen, die bereits in eine regionale Strategie eingebettet sind oder noch in eine regionale Strategie eingebettet werden sollen, beim Ausbau und der Weiterentwicklung ihres regionalen Innovationssystems unterstützt werden.

Die Förderung trägt dazu bei, Kompetenzen zu entwickeln und die Kräfte im regionalen Innovationssystem zu bündeln. Ziel ist es, maßgeschneiderte Lösungen für Zukunftsfragen in der Region auf der Grundlage der Innovationsstrategie Baden-Württemberg zu entwickeln.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts und Personengesellschaften, insbesondere:

  • wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen,
  • Hochschulen,
  • Technologietransfergesellschaften,
  • Landesgesellschaften,
  • Industrie- und Handelskammern,
  • Handwerkskammern,
  • Wirtschaftsverbände,
  • Gemeinden, Landkreise und deren Verbände,
  • Kommunalunternehmen,
  • Wirtschaftsfördereinrichtungen,
  • Projektgesellschaften, Stiftungen, eingetragene Vereine und dergleichen,
  • Unternehmen.

 

Was wird gefördert?

Es wird die Einstellung bzw. Abordnung von sog. RIS-Koordinatoren innerhalb einer Region gefördert, die folgende Aufgaben wahrnehmen sollen:

  • Intraregionale Koordination,
  • Identifikation von Zukunftsfragen,
  • Weiterentwicklung von regionalen Strategien,
  • Veranstaltungsformate,
  • Interregionale Vernetzung,
  • Vernetzung mit anderen RIS-Koordinatoren (landesweit).

 

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung erfolgt im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Der Fördersatz beträgt bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben des Antragsstellers.

Bis wann ist der Antrag einzureichen?

Anträge sind bis spätestens Mittwoch, 31. Januar 2024 bei der Landeskreditbank (L-Bank) einzureichen.

7. Juni 2023

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus unterstützt Vorhaben zur Errichtung und für den Ausbau von Infrastrukturen für Start-up-Acceleratoren. Diese sollen mangelnder Professionalität bei der Entwicklung von marktorientierten Geschäftsmodellen aus Technik- und Dienstleistungsinnovationen sowie dem schwierigen Zugang zu Kapital in Baden-Württemberg entgegenwirken. Vor diesem Hintergrund sollen mit dem aktuellen Förderaufruf technologie- oder branchenspezifische Zentren für Gründungsvorhaben mit hohem Potential gefördert werden. Dort werden die Entwicklungsprozesse von innovativen Start-ups konzentriert, professionalisiert und beschleunigt. Start-up-Acceleratoren sind damit eine spezielle Form von Gründerzentren für die unternehmerische Frühphase. Sie dienen der intensiven und umfassenden Betreuung von Hightech-Gründungsvorhaben, insbesondere von Spin-offs aus Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen. Im Rahmen einer intensiven Betreuungsphase sollen vor allem marktfähige Prototypen und Dienstleistungskonzepte sowie darauf aufbauende Geschäftsmodelle realisiert werden.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Landesgesellschaften, Kommunen, kommunale Gesellschaften, Technologietransfergesellschaften, Wirtschaftsfördereinrichtungen, regionale Verbände sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Baden-Württemberg.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Vorhaben zur Errichtung und für den Ausbau von Infrastrukturen für Start-up-Acceleratoren. Darunter können Ausgaben für Bauvorhaben, Grunderwerb, Investitionen in das Anlagevermögen (z. B. Geräte, Labore) sowie für Büroausstattung, Einrichtung von Seminarräumen und Informations- und Kommunikationsausstattung fallen.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Dieser beträgt 40 Prozent der zuwendungsfähigen, zur Kofinanzierung vorgesehenen Ausgaben, maximal jedoch 2 Mio. Euro.

Bis wann ist der Antrag einzureichen?

Anträge sind bis spätestens Freitag, 1. September 2023 bei der L-Bank einzureichen.

30. Mai 2023

Mit dem Programm für angewandte Nachhaltigkeitsforschung an baden-württembergischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften (PAN HAW BW) verfolgt das Wissenschaftsministerium das Ziel, innovative Forschungsfelder an den staatlichen Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) zu erschließen oder zu stärken. Die Förderung ist grundsätzlich offen für alle Forschungsgegenstände und Disziplinen. Die Themen des europäischen Green Deal sollen dabei entweder direkt erforscht oder aber auf den jeweiligen Forschungsgegenstand der Projekte angewendet und im Forschungsdesign aufgenommen werden. Hierbei sollen vor allem die Nachhaltigkeitsforschung und die Kreislaufwirtschaft im Mittelpunkt stehen, um einen Beitrag zum europäischen Green Deal, sowie zur Innovationsstrategie des Landes Baden-Württemberg zu leisten.

Der Förderaufruf besteht aus einem Teilbereich A, welcher das zweistufige Wettbewerbsverfahren der von HAWen koordinierten Verbundvorhaben beschreibt, sowie einem Teilbereich B, welcher das einstufige Wettbewerbsverfahren des wissenschaftlichen Begleitvorhabens an einer Universität bzw. außeruniversitären Forschungseinrichtung beschreibt. Der Rahmenaufruf legt grundsätzliche Regelungen für beide Teilbereiche fest.

Die Frist für die Einreichung der ausgewählten Projektanträge für den Teilbereich A ist bereits verstrichen.

Die Frist für die Einreichung von EFRE-Anträgen für den Teilbereich B (Wissenschaftliches Begleitvorhaben) ist Montag, der 31. Juli 2023.

Am 10. November 2022 fand eine Online-Informationsveranstaltung für Interessierte beider Teilbereiche statt. Die in diesem Rahmen präsentierten Folien können Sie hier herunterladen.

 

5. April 2023

Im Rahmen des Programms des EFRE in Baden-Württemberg 2021 – 2027 unterstützt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst den Erwerb von Forschungsgroßgeräten an baden-württembergischen Universitäten und leistet damit einen Beitrag zum Ausbau der Forschungsinfrastruktur. Das zentrale Ziel dieser Förderung ist der Erhalt der Attraktivität des Forschungs- und Entwicklungsstandorts Baden-Württemberg. Universitäten sollen im Bereich der Spitzenforschung international wettbewerbsfähig bleiben und in ihrer Profilbildung in den baden-württembergischen Spezialisierungsfeldern unterstützt werden.

Der Förderaufruf richtet sich ausschließlich an staatliche Universitäten mit Sitz in Baden-Württemberg.

Die Zuwendung ist eine Projektförderung durch Anteilsfinanzierung in Form eines EFRE-Zuschusses zum Erwerb eines Forschungsgroßgeräts, welcher im Verfahren gemäß Art. 91b GG der Deutschen Forschungsgesellschaft (DFG) erfolgen muss. Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben eines Vorhabens (brutto) müssen zwischen 500.000 Euro und 5 Mio. Euro liegen. 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben können als Kofinanzierung durch EFRE-Mittel getragen werden. Hierfür stehen dem Wissenschaftsministerium 10,4 Mio. Euro zur Verfügung. Die Finanzierung durch EFRE-Mittel ersetzt dabei nicht den üblichen Landesanteil in der Bund-Länder-Finanzierung im 91b-Verfahren, sondern wird hier vom zuwendungsfähigen Gesamtbetrag abgezogen. Für den Restbetrag (60%) gilt die Kosteneinteilung zwischen Bund und Land bzw. Universität. Die antragstellende Universität muss also 30% der zuwendungsfähigen Gesamtkosten aus Eigenmitteln bereitstellen.

Die EU-Förderung folgt in Verbindung mit einer erfolgreichen Antragstellung bei der DFG. Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.  In der ersten Stufe wird der EFRE-Antrag bei der L-Bank eingereicht. Anträge können bis zum 02.06.2023 bei der L-Bank eingereicht werden. Im Falle einer Auswahl durch das MWK erfolgt eine Inaussichtstellung der EFRE-Mittel. In der zweiten Stufe erfolgt die Antragstellung im Forschungsgroßgeräte-Programm nach Art. 91b GG bei der DFG, unter Beifügung der EFRE-Inaussichtstellung. Die EFRE-Förderung erfolgt nach der DFG-Antragsauswahl.

11. April 2022

Im Wege einer gemeinsamen Ausschreibung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst und des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg wird mit der Prototypenförderung das Innovationspotenzial von identifizierten Forschungsergebnissen geprüft, nachgewiesen und bewertet werden, um mögliche Anwendungsbereiche zu erschließen. Damit soll ein Beitrag zur Schließung der Forschungs- und Finanzierungslücke zwischen der wissenschaftlichen Forschung und der wirtschaftlichen Verwertung („Valley of Death“) geleistet werden.

Der Förderaufruf richtet sich an Antragstellende aus Baden-Württemberg. Die Umsetzung der Vorhaben soll in Baden-Württemberg stattfinden, wobei grundsätzlich auch grenzüberschreitende Kooperationen mit ausländischen Partnern denkbar sind.

Antragsberechtigt sind ausschließlich die staatlichen Hochschulen, die von Bund und Ländern gemeinsam grundfinanzierten außeruniversitären Forschungsinstitute der Max-Planck-Gesellschaft, der Leibniz-Gemeinschaft, der Fraunhofer-Gesellschaft und der Helmholtz-Gemeinschaft, jeweils mit Sitz der Institute in Baden-Württemberg sowie die einzelnen Forschungseinrichtungen aus dem Verbund der Innovationsallianz Baden-Württemberg e.V.

Vor dem Hintergrund der EFRE-Mindestfördersumme in Höhe von 100.000 Euro müssen die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben eines Vorhabens mindestens 250.000 Euro betragen. Das maximale Gesamtfördervolumen je Vorhaben beträgt bis zu 450.000 Euro (90% der Gesamtkosten), davon max. 200.000 Euro aus EFRE-Mitteln (40%) und maximal 250.000 Euro (50%) aus Landesmitteln. Die verbleibenden 10% entsprechen den Eigenmitteln der antragstellenden Einrichtung.

Ein Projektbudget von mehr als 500.000 Euro ist grundsätzlich möglich. Eine Erhöhung des maximalen Gesamtfördervolumens von 450.000 Euro ist jedoch ausgeschlossen. Die Differenz geht zulasten des Zuwendungsempfängers.

Das Förderverfahren ist einstufig angelegt. Anträge können bis zum 04.07.2022 eingereicht werden.

Web-Seminar für Antragsteller

Am Dienstag, den 24. Mai 2022 fand ein Web-Seminar für interessierte Antragsteller statt. In diesem Rahmen standen Vertreterinnen und Vertreter von VDI/VDE, des Wissenschafts- und Wirtschaftsministeriums sowie der L-Bank für Fragen zur Verfügung.  Die Präsentationsfolien des erfolgten Web-Seminars stehen Ihnen hier zum Download zur Verfügung: Präsentationsfolien

13. Dezember 2021

Förderaufruf des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft vom 13.12.2021.

Hinweis: Die Förderung im Rahmen des Förderbaustein 2 für eine Beratung im Bereich Ressourceneffizienz (BERE) ist beendet. Eine Antragsstellung ist nicht mehr möglich.

Um Ressourceneffizienzpotenziale in Unternehmen auszuschöpfen, unterstützt das Umweltministerium mit dem neuen EFRE-Förderprogramm ab Januar 2022 die Einrichtung regionaler Kompetenzstellen für Ressourceneffizienz (KEFF+; Förderbaustein 1) in allen 12 Regionen Baden-Württembergs.

Neben der neutralen und kostenlosen Sensibilisierung und Information der Unternehmen durch die KEFF+ ist die verstärkte Umsetzung von Maßnahmen im Bereich der Ressourceneffizienz ein weiteres Ziel des neuen EFRE-Förderprogramms. Angesichts der hohen Komplexität des Themas Ressourceneffizienz können branchenspezifische Beratungen (Ressourceneffizienzberatung) durch qualifizierte externe Beraterinnen oder qualifizierte externe Berater konkrete Ressourceneffizienzpotenziale in Unternehmen aufdecken und maßgeschneiderte Lösungen aufzeigen. Damit können sowohl die Leistungsfähigkeit der Unternehmen im regionalen wie im globalen Wettbewerb unterstützt als auch ein wesentlicher Beitrag zu den Nachhaltigkeitszielen geleistet werden.

Das Umweltministerium wird im Rahmen dieses Förderprogramms (Förderbaustein 2) Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in Baden-Württemberg durch geförderte Ressourceneffizienzberatungen dabei unterstützen, Ressourceneffizienzpotenziale sowie mögliche konkrete Umsetzungsmaßnahmen und Lösungen in Zusammenarbeit mit externen Beraterinnen und Beratern zu identifizieren.

Die Gelder für das geplante Förderprogramm kommen aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und vom Land Baden-Württemberg. Die Förderverwaltungsvorschrift VwV EFRE Ressourceneffizienz in Unternehmen 2021-2027 kann von dieser Internetseite heruntergeladen werden.

Voraussetzung für die Beratungsförderung im Bereich der Ressourceneffizienz ist ein vorangegangenes individuelles Sensibilisierungsgespräch (KEFF+Check) mit dem interessierten Unternehmen durch die zuständige regionale Kompetenzstelle für Ressourceneffizienz. Eine Übersicht über alle regionalen Kompetenzstellen und die jeweiligen Kontaktdaten sind abrufbar unter www.keffplus-bw.de.

Der Zuschuss zu Beratungen beträgt 550 Euro pro Personentag mit 8 Zeitstunden. Abrechenbar sind nur vollständig geleistete halbe oder volle Personentage. Pro Beratung werden bis zu 10 Personentage gefördert. Der maximale Zuschuss je Beratung liegt demnach bei 5.500 Euro (10 Personentage à 550 Euro). Die Beratungsförderung kann hierbei nur einmalig je Unternehmen in Anspruch genommen werden.

Hinweis: Die Förderung im Rahmen des Förderbaustein 2 für eine Beratung im Bereich Ressourceneffizienz (BERE) ist beendet. Eine Antragsstellung ist nicht mehr möglich.

Weiterführende Informationen zur “Beratungsförderung im Bereich Ressourceneffizienz“ finden Sie im Förderaufruf.

Teilnahme am Förderbaustein 2 – so geht’s

 

5. Oktober 2021

Aufruf des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg vom 05.10.2021

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus unterstützt die Einstellung und Beschäftigung von regionalen Technologietransfermanager/-innen. Das Technologietransfermanagement fungiert als Intermediär zwischen Unternehmen und wissenschaftlichen Einrichtungen, um die Innovationsbeteiligung von KMU durch Technologietransfer zwischen Wissenschaft und Wirtschaft zu stärken. Die in der Förderperiode 2014-2020 flächendeckend in Baden-Württemberg eingerichteten Strukturen werden weiterentwickelt, um insbesondere mit innovativen Formaten diejenigen KMU zu erreichen und zu motivieren, die bisher nicht oder nur unterdurchschnittlich innovationsaktiv sind. Zu diesem Zweck wird ein besonderer Fokus auf die skalierbare digitale Ansprache von bislang nicht oder kaum durch Technologietransfer erreichte KMU gelegt werden. Ziel ist es, deren Zukunftsfähigkeit und Resilienz durch gesteigerte Innovationstätigkeit zu erhöhen, um die Folgen der Corona-Pandemie abzumildern und die Wirtschaft in Baden-Württemberg widerstandsfähiger für künftige Krisen zu machen.

Antragsberechtigt sind Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Baden-Württembergischer Industrie- und Handelskammertag, Baden-Württembergischer Handwerkstag, Verbände der gewerblichen Wirtschaft Baden-Württemberg und regionale Wirtschaftsfördereinrichtungen in Baden-Württemberg. Der komplette Förderantrag muss bis 12.11.2021 eingereicht werden.

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