Bioökonomie – Bioraffinerien zur Gewinnung von Rohstoffen aus Abfall und Abwasser: „Bio-Ab-Cycling“

© Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

Im Rahmen des neuen EFRE-Förderprogramms „Bioökonomie“ unterstützt das Umweltministerium Baden-Württemberg den Bau und die Umsetzung von modularen „Bioraffinerien“ mit Umwelttechnologien und biointelligenten Lösungen im Pilot-/Demonstrationsmaßstab unter wissenschaftlicher Begleitung.

In den Bioraffinieren („Bio“) sollen Abfälle oder Abwasser („Ab“) als Rohstoffquellen herangezogen werden und die darin enthaltenen Rohstoffe durch verschiedene aufeinander abgestimmte Technologien zurückgewonnen werden. Die Rohstoffe werden so effizient und nachhaltig in den Wirtschaftskreislauf zurückgeführt („Cycling“).

Der Schwerpunkt soll nicht auf dem Einsatz einzelner Technologien zur Rückgewinnung der Rohstoffe, sondern auf den Schnittstellen und Wechselwirkungen der miteinander verbundenen Technologien (Module) liegen. Dabei bezieht sich die Förderfähigkeit dieser Bioraffinerien zum einen auf biomassehaltige Rohstoffquellen wie Bioabfälle oder kommunale Abwässer und/oder (bei anderen Rohstoffquellen) auf den Einsatz biologischer Verfahren wie Biomining von Metallen, oder Fermentation von Organik. Ziel soll sein, aus der jeweiligen sekundären Rohstoffquelle – also Abfall oder Abwasser – möglichst viele Rohstoffe oder Produkte zu gewinnen. Dabei können biologische Ressourcen wie Pflanzen, Tiere und Mikroorganismen und/oder biotechnische Verfahren und biologisches Wissen eingesetzt werden.

Die Förderung dient der Umsetzung der Landesstrategie Nachhaltige Bioökonomie. Die Mittel stammen aus dem Europäischen Fond für Regionale Entwicklung (EFRE) und vom Land Baden-Württemberg.

 

Fragen

Wer wird gefördert?

  • Hochschulen, Universitäten, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern
  • Kommunen, Stadt- und Landkreise sowie deren Eigenbetriebe und Eigengesellschaften, Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Zusammenschlüsse öffentlich-rechtlicher Körperschaften (zum Beispiel Zweckverbände)
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen.

Ein gemeinsamer Antrag durch mehrere Antragstellende ist zulässig und wünschenswert. Die Konsortialpartner müssen ihre Rechte und Pflichten zur Erfüllung des Zuwendungszwecks in einem Konsortialvertrag regeln.

Was wird gefördert?

  • Der Bau und die Implementierung von Bioraffinerien im Bereich Abfall/Reststoffe bzw. Abwasser/Prozesswasser zur Umsetzung von bioinspirierten, biointegrierten beziehungsweise biointelligenten Technologien und/oder der Nutzung biobasierter Abfälle in Pilot-/Demonstrationsanlagen unter wissenschaftlicher Begleitung.
    • Eine solche Anlage muss
      • Mindestens 2 verschiedene Technologien kombinieren und mindestens 2 Produkte/Sekundärrohstoffe gewinnen. Für die Produkte/Sekundärrohstoffe soll darüber hinaus eine Nutzungsmöglichkeit als Roh- oder Ausgangsstoff für neue Prozesse/Verfahren aufgezeigt werden und
      • Technologien verwenden, die in der Einsatzumgebung / an einem Standort, z.B. auf bestehenden Anlagen, einsatzfähig sind.
  • Die einzelnen Bioraffinerien müssen zwingend wissenschaftlich begleitet werden. Mögliche Fragestellungen zur wissenschaftlichen Begleitung der Pilot-/Demonstrationsanlagen sind:
    • ​​​Wie können Nachhaltigkeitsziele erreicht werden?
    • Wird ein Beitrag für den Klimaschutz erreicht?
    • Rahmenbedingungen wie
      • rechtliche Fragen, zum Beispiel zur Zulässigkeit bei der Fütterung von Insekten
      • Rohstoffverfügbarkeit und -versorgung
    • strategische Fragen

Wie wird gefördert?

Die Begünstigten erhalten Zuschüsse.

Wie läuft das Verfahren ab?

© Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

Formulare

Projektdurchführung

Wichtige Hinweise:
Zwischennachweise und der Verwendungsnachweis sind mit allen Anlagen elektronisch über die Internetanwendung „ZuMa“ bei der L-Bank einzureichen: https://zuma.l-bank.de/.

Für bestimmte Anlagen stehen nachfolgend Vordrucke zur Verfügung. Bitte füllen Sie diese Formulare extern elektronisch aus und laden Sie sie im Anschluss in ZuMa hoch. Weitere Hinweise erhalten Sie dort.

Schlussrechnung

Wichtige Hinweise:
Zwischennachweise und der Verwendungsnachweis sind mit allen Anlagen elektronisch über die Internetanwendung „ZuMa“ bei der L-Bank einzureichen: https://zuma.l-bank.de/.

Für bestimmte Anlagen stehen nachfolgend Vordrucke zur Verfügung. Bitte füllen Sie diese Formulare extern elektronisch aus und laden Sie sie im Anschluss in ZuMa hoch. Weitere Hinweise erhalten Sie dort.

Kontakt

Ansprechpartnerin bei der L-Bank für förderrechtliche Fragen

 

Frau Birgit Zieger
Telefon: 0721/150-1992
E-Mail: efre(at)l-bank.de

 

 

Ansprechpartnerinnen beim Projektträger Karlsruhe (PTKA) für fachliche und organisatorische Fragen

 

Frau Dr. Gabriele Langsdorf
Telefon: 0721/608-26890
E-Mail: gabriele.langsdorf(at)kit.edu

 

Frau Franziska Ketzer
Telefon: 0721/608 24987
Email: franziska.ketzer(at)kit.edu

Weitere Informationen

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