Forschungsgroßgeräte an Universitäten mit wirtschaftsnahen Forschungsprogrammen zu den kritischen STEP-Technologien
In dieser Förderung wird der Erwerb von Forschungsgroßgeräten an staatlichen Universitäten, die an einem vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst unterstützten Innovationscampus-Modell oder an einem vergleichbaren Innovationsökosystem beteiligt sind, unterstützt. Zentrales Ziel der Fördermaßnahme ist der Erhalt der Attraktivität des Forschungs- und Entwicklungsstandorts Baden-Württemberg sowie die Unterstützung der Schwerpunktsetzung und Profilbildung der Universitäten entsprechend dem jeweiligen gesetzlichen Forschungsauftrag mit Bezug auf die Ziele der STEP-Verordnung. Primär soll durch die Fördermaßnahme die Entwicklung bzw. Herstellung kritischer Technologien in den strategischen Bereichen (1) Künstliche Intelligenz, (2) Mobilität, (3) Lebenswissenschaften, (4) Quantentechnologien und (5) Nachhaltigkeit unterstützt und somit zur Erreichung der STEP-Ziele beigetragen werden.
Der Förderaufruf richtet sich ausschließlich an staatliche Universitäten mit Sitz in Baden-Württemberg, die an einem vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst unterstützten Innovationscampus-Modell oder an einem vergleichbaren Innovationsökosystem beteiligt sind. Unter einem Innovationsökosystem wird hier eine bereits bestehende, auf Dauer angelegte Kooperation zwischen (mindestens) einer Universität, wirtschaftlichen Akteuren sowie ggf. außeruniversitärer Forschung und zivilgesellschaftlichen Akteuren verstanden. Je Innovationscampus-Modell bzw. vergleichbarem Innovationsökosystem darf ausschließlich ein EFRE-Antrag auf Forschungsgroßgeräteförderung gestellt werden.
Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses aus dem EFRE zum Erwerb eines Forschungsgroßgeräts in Höhe von 90 Prozent der zuwendungsfähigen, zur Kofinanzierung vorgesehenen Ausgaben des Vorhabens. Die antragstellende Universität muss die verbleibenden 10 Prozent der zuwendungsfähigen, zur Kofinanzierung vorgesehenen Gesamtkosten als Eigenbeitrag bereitstellen.
Der Gesamtbetrag der förderfähigen Ausgaben des Vorhabens (brutto) muss zwischen 1 Millionen Euro und 2,5 Millionen Euro liegen. Für diese Förderung stehen dem Wissenschaftsministerium insgesamt 12 Millionen Euro aus Mitteln des EFRE zur Verfügung.
Anträge können bis zum 28.09.2025 (18:00 Uhr) bei der L-Bank eingereicht werden.