Gefördert werden Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die den Transfer von anwendungsreifem Wissen zwischen öffentlicher Forschung einerseits und Wirtschaft und Gesellschaft andererseits im Bereich der kritischen Technologien gemäß der Verordnung (EU) 2024/795 unterstützen. Diese müssen für den Binnenmarkt ein innovatives, neues und wegbereitendes Element von erheblichem wirtschaftlichem Potenzial schaffen oder einen Beitrag zur Verringerung oder Verhinderung strategischer Abhängigkeiten der Union leisten.
Fragen
Antragsberechtigt sind Forschungseinrichtungen der Innovationsallianz Baden-Württemberg und Einrichtungen der wirtschaftsnahen Forschung, die eine von Bund und Ländern getragene Grundfinanzierung erhalten, jeweils mit Sitz der Institute in Baden-Württemberg. Im Ausnahmefall antragsberechtigt sind die staatlichen Hochschulen in Baden-Württemberg, soweit es sich um gemeinsam mit den in Satz 1 genannten wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen durchgeführte Vorhaben handelt.
Gefördert werden Investitionen, Sach- sowie Personalkosten.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss.
Formulare
Wichtige Hinweise:
Zwischennachweise und der Verwendungsnachweis sind mit allen Anlagen elektronisch über die Internetanwendung „ZuMa“ bei der L-Bank einzureichen: https://zuma.l-bank.de/.
Für bestimmte Anlagen stehen nachfolgend Vordrucke zur Verfügung. Bitte füllen Sie diese Formulare extern elektronisch aus und laden Sie sie im Anschluss in ZuMa hoch. Weitere Hinweise erhalten Sie dort.
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Für bestimmte Anlagen stehen nachfolgend Vordrucke zur Verfügung. Bitte füllen Sie diese Formulare extern elektronisch aus und laden Sie sie im Anschluss in ZuMa hoch. Weitere Hinweise erhalten Sie dort.
Weitere Details
Kontakt
L-Bank Finanzhilfen
Schlossplatz 10
76131 Karlsruhe
E-Mail: efre(at)l-bank.de