Forschungsgroßgeräte an Universitäten

In dieser Förderung wird der Erwerb von Forschungsgroßgeräten an staatlichen Universitäten unterstützt. Zentrales Ziel der Fördermaßnahme ist der Erhalt der Attraktivität des Forschungs- und Entwicklungsstandorts Baden-Württemberg, um im internationalen Wettbewerb der Spitzenforschung konkurrenzfähig zu bleiben sowie die Unterstützung der Schwerpunktsetzung und Profilbildung der Universitäten in den baden-württembergischen Spezialisierungsfeldern.

Durch die anteilige Finanzierung von Forschungsgroßgeräten aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) in Baden-Württemberg 2021-2027 sollen Forschungsschwerpunkte der Universitäten in den Natur-, Lebens- und Ingenieurswissenschaften, insbesondere im europäischen und überregionalen Kontext, gezielt gestärkt und neue Forschungsfelder erschlossen werden. Dabei soll die Förderung einen Beitrag zum Spezifischen Ziel 1 des EFRE-Programms – der Entwicklung und dem Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten und der Einführung fortschrittlicher Technologien – leisten.

Die Förderung von Forschungsgroßgeräten richtet sich an staatliche Universitäten in Baden-Württemberg. Hierfür stehen EFRE-Mittel in Höhe von 10,4 Mio. € zur Verfügung. Die EU-Förderung erfolgt in Verbindung mit einer erfolgreichen Antragsstellung bei der Deutschen Forschungsgesellschaft (DFG) im Forschungsgroßgeräte-Programm nach Art. 91b GG. Die Frist zur Einreichung der Anträge bei der L-Bank ist der 02. Juni 2023. Bitte verwenden Sie die Formulare zur Antragstellung unter der untenstehenden Rubrik für Forschungsgroßgeräte.

Fragen

Wer wird gefördert?

Fördermittel können die Begünstigten erhalten:

Staatliche Universitäten mit Sitz in Baden-Württemberg.

Was wird gefördert?

Der Erwerb von Forschungsgroßgeräten.

Wie wird gefördert?

Für die Beschaffung von Forschungsgroßgeräten wird auf die Ausschreibung verwiesen.

Formulare

Projektdurchführung

Wichtige Hinweise:
Zwischennachweise und der Verwendungsnachweis sind mit allen Anlagen elektronisch über die Internetanwendung „ZuMa“ bei der L-Bank einzureichen: https://zuma.l-bank.de/.

Für bestimmte Anlagen stehen nachfolgend Vordrucke zur Verfügung. Bitte füllen Sie diese Formulare extern elektronisch aus und laden Sie sie im Anschluss in ZuMa hoch. Weitere Hinweise erhalten Sie dort.

Schlussabrechnung

Wichtige Hinweise:
Zwischennachweise und der Verwendungsnachweis sind mit allen Anlagen elektronisch über die Internetanwendung „ZuMa“ bei der L-Bank einzureichen: https://zuma.l-bank.de/.

Für bestimmte Anlagen stehen nachfolgend Vordrucke zur Verfügung. Bitte füllen Sie diese Formulare extern elektronisch aus und laden Sie sie im Anschluss in ZuMa hoch. Weitere Hinweise erhalten Sie dort.

Weitere Details

Aktuelle Förderaufrufe

Kontakt

Administrativ:
L-Bank
Bereich Finanzhilfen
Frau Jennifer Weber
Tel.: 0721/150-3356
E-Mail: efre(at)l-bank.de

 

Fachlich:
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Referat 33 „Forschungs- und Innovationspolitik, Forschung in den Bio- und Naturwissenschaften“ und Referat 25 „Europäische Union und Grenzüberschreitende Zusammenarbeit“
E-Mail: uni-forschungsgeraete(at)mwk.bwl.de

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