Innovation und Energiewende

Tage der offenen Tür 2025

  • Regionale Innovationssysteme

    Förderaufruf des Ministeriums für für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus vom 30.01.2025

    Um die Kompetenzen von Clusterinitiativen und Netzwerken im regionalen Innovationsökosystem gezielt zu stärken und weiterzuentwickeln, startet das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus einen neuen Förderaufruf. Mit einem Fördervolumen von rund 2,6 Millionen Euro sollen die Zielgruppen unterstützt werden, innovative Ansätze zur Bewältigung von Transformation und Strukturwandel zu entwickeln und zu erproben.

    Ziel ist es, maßgeschneiderte Lösungen für Zukunftsfragen in der Region auf der Grundlage der Innovationsstrategie Baden-Württemberg zu entwickeln.

    Anträge sind bis spätestens Donnerstag, 10. April 2025 bei der Landeskreditbank (L-Bank) einzureichen.

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  • Holz Innovativ Programm – Innovation im Holzbau

    Förderaufruf des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vom 08.01.2025

    Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) unterstützt im Rahmen der Holzbau-Offensive des Landes über das Holz Innovativ Programm (HIPVwV) die Innovationskraft und Innovationstätigkeit der Unternehmen des Clusters Forst & Holz, die Zusammenarbeit und Vernetzung der Unternehmen untereinander sowie mit Forschungseinrichtungen und die Demonstration und Einführung neuer Produkte und Produktionsverfahren. Mit dem Förderschwerpunkt „Innovation im Holzbau“ werden modellhafte Vorhaben zur Demonstration der innovativen Verwendung von Holz in Bauvorhaben (Nummer 4 Buchstabe b HIPVwV) finanziell unterstützt.

    Die Auswahl der Projekte und die Förderung erfolgen in einem zweistufigen Verfahren. Damit soll der Aufwand für Bewerbungen möglichst gering und überschaubar gehalten werden.

    Im ersten Schritt ist eine Vorhabensskizze zur Vorauswahl der Projekte einzureichen (Details entnehmen Sie bitte dem Förderaufruf). Die Projektauswahl aus den fristgerecht eingereichten Vorhabensskizzen erfolgt durch das MLR nach Abschluss der begleitenden Beratungen durch die vom MLR berufene Jury. Die Entscheidung der Projektauswahl wird per E-Mail durch das MLR bekannt gegeben. Insofern das Vorhaben durch das MLR zur Förderung ausgewählt wurde, liegt eine Berechtigung zum Stellen eines Förderantrags vor.

    Im zweiten Schritt ist dann ein formaler Förderantrag mit zusätzlich erforderlichen Unterlagen bei der L-Bank zu stellen. Diese nimmt den Antrag entgegen, bearbeitet ihn und erteilt bei positiver Prüfung der Antragsunterlagen einen Bewilligungsbescheid.

    Damit die Vorhabenskizzen durch die Jury beraten werden können, sind diese bis zum 15. März, 15. Juni, 15. September oder 31. Dezember eines Jahres einzureichen. Fristgerecht zum jeweiligen Stichtag vorliegende Vorhabenskizzen werden gemeinsam in einer Sitzung beraten.

    Weitere Informationen finden Sie unter: www.cluster-forstholz-bw.de

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  • Holz Innovativ Programm – Innovationstransfer

    Förderaufruf des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vom 08.01.2025

    Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) unterstützt im Rahmen der Holzbau-Offensive des Landes über das Holz Innovativ Programm (HIPVwV) die Innovationskraft und Innovationstätigkeit der Unternehmen des Clusters Forst & Holz, die Zusammenarbeit und Vernetzung der Unternehmen untereinander sowie mit Forschungseinrichtungen und die Demonstration und Einführung neuer Produkte und Produktionsverfahren. Mit dem Förderschwerpunkt „Innovationstransfer“ werden Projekte zur Beratung, zum Innovations- und Technologietransfer, zur Wissensvermittlung, zur klimafreundlichen Transformation und Stärkung regionaler Wertschöpfung sowie Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Zusammenhang mit Holz (nach Nummer 4 Buchstabe a HIPVwV) finanziell unterstützt.

    Die Auswahl der Projekte und die Förderung erfolgen in einem zweistufigen Verfahren. Damit soll der Aufwand für Bewerbungen möglichst gering und überschaubar gehalten werden.

    Im ersten Schritt ist eine Vorhabensskizze zur Vorauswahl der Projekte einzureichen (Details entnehmen Sie bitte dem Förderaufruf). Die Projektauswahl aus den fristgerecht eingereichten Vorhabensskizzen erfolgt durch das MLR nach Abschluss der begleitenden Beratungen durch den vom MLR berufenen Clusterbeirat Forst und Holz. Die Entscheidung der Projektauswahl wird per E-Mail durch das MLR bekannt gegeben. Insofern das Vorhaben durch das MLR zur Förderung ausgewählt wurde, liegt eine Berechtigung zum Stellen eines Förderantrags vor.

    Im zweiten Schritt ist dann ein formaler Förderantrag mit zusätzlich erforderlichen Unterlagen bei der L-Bank zu stellen. Diese nimmt den Antrag entgegen, bearbeitet ihn und erteilt bei positiver Prüfung der Antragsunterlagen einen Bewilligungsbescheid.

    Damit die Vorhabenskizzen durch den Clusterbeirat beraten werden können, sind diese bis zum 15. März oder 15. September eines Jahres einzureichen. Fristgerecht zum jeweiligen Stichtag vorliegende Vorhabenskizzen werden gemeinsam in einer Sitzung beraten.

    Weitere Informationen finden Sie unter: www.cluster-forstholz-bw.de

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  • Förderaufruf zur Förderung von Demonstrations- und Pilotanlagen zum biologischen Rohstoff- und CO2-Recycling (XCUBIO und CCUBIO) aus Gasgemischen und Abgas

    Förderaufruf des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft vom 12.11.2024

    Die biologische Transformation zu einer nachhaltigen Bioökonomie, wie in der Landesstrategie Nachhaltige Bioökonomie für Baden-Württemberg definiert, ist ein wichtiges Element des gesellschaftlichen Wandels zu einer nachhaltigeren Wirtschaftsweise. Ziel ist es, durch die branchenübergreifende biologische Transformation, also der Verknüpfung von Biologie und Technik, der Wirtschaft Lösungen für einen Wandel weg vom Einsatz fossiler oder knapper Ressourcen hin zur Nutzung biologisch im Kreislauf geführter Stoffe und deren ressourceneffiziente Nutzung, anzubieten. Dabei nimmt der Kohlenstoff als chemisches Element in Natur bzw. Biologie und Industrie eine zentrale, nicht durch andere Elemente substituierbare Rolle ein. Die lineare Kohlenstoffwirtschaft stellt jedoch eine der Hauptursachen des Klimawandels dar. Zudem stößt die Erzeugung von Biomasse an ihre Grenzen (Flächen- und Wasserlimitierung). Aber gerade die Vielfalt an Organismen in der Natur liefert neben der pflanzlichen Fotosynthese weitere Lösungsansätze für die Nutzung von Kohlenstoffdioxid (CO2) zum Aufbau komplexer organischer Kohlenstoffverbindungen, welche als Ausgangsrohstoff für die Industrie genutzt werden können. Dies bietet industriell skalierbare, von der Fläche entkoppelbare Lösungen für eine klimaneutrale Wirtschaftsweise: Bereits heute sind Technologien verfügbar, die CO2 direkt mit Sonnenlicht oder regenerativer Energie recyceln können.

    Mit dem neuen Förderprogramm unterstützt das Umweltministerium Baden-Württemberg die Entwicklung und Umsetzung von innovativen Lösungen zum biologischen Recycling von CO2 (Carbon Capture and Utilization – im Folgenden CCUBIO) und gegebenenfalls weiterer Inhaltsstoffe (XCUBIO). Mit den geförderten Vorhaben soll eine Brücke zwischen Biologie, Technik und Informationstechnologie mit dem Ziel einer effizienten Kreislaufwirtschaft mit ökologischem Nutzen geschlagen werden. Übergeordnetes Ziel der geplanten Förderung ist die Reduktion des Ausstoßes klimaschädlicher Gase, insbesondere CO2 und deren Aufbereitung zu wieder als Rohstoff einsetzbaren Produkten oder Chemikalien.

    Konkret gefördert wird die Errichtung und Umsetzung (Probebetrieb) von Pilot- und Demonstrationsanlagen für das CO2-Recycling aus CO2-Punktquellen mit biologischen und biohybriden Technologien und gegebenenfalls die Nutzung von Abluft als Rohstoffquelle. Daneben kann auch eine wissenschaftliche Begleitung des Projekts gefördert werden.

    Die Mittel stammen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Die Zuwendung aus EFRE-Mitteln beträgt maximal 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

    Die Auswahl der Förderanträge erfolgt in einem einstufigen Verfahren:

    • Der komplette Förderantrag muss bis 14. März 2025 eingereicht werden.
    • Gemeinsam mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft wählt eine Jury die Projekte, die gefördert werden, aus.
    • Die Bewilligung erfolgt voraussichtlich im 3. Quartal 2025.

    Gerne beantworten wir auch Ihre Fragen zum Förderprogramm. Wenden Sie sich dazu direkt an unsere Ansprechpersonen.

    Antragsteller können eine Beratung in Anspruch nehmen. Dies wird dringend empfohlen.

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  • Förderung regionaler Technologietransfermanager/-innen

    Aufruf des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg vom 19. September 2024

    Das Wirtschaftsministerium unterstützt die Einstellung oder Abordnung von „Regionalen Technologietransfermanagern/-innen“. Diese sollen als Schnittstelle zwischen Unternehmen und wissenschaftlichen Einrichtungen agieren, um die Innovationsbeteiligung von KMU zu erhöhen. Ziel ist es, durch spezifische Formate die Effektivität des Technologietransfers zu steigern und die Zukunftsfähigkeit der KMU durch Technologieanwendung zu fördern. Die Technologietransfermanager/-innen sollen die bestehenden regionalen Angebote nutzen und relevante Akteure wie Wirtschaftsorganisationen und Forschungseinrichtungen einbinden, um ein transparentes und effektives Technologietransfersystem zu schaffen.

    Antragsberechtigte sind Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Baden-Württembergischer Industrie- und Handelskammertag, Baden-Württembergischer Handwerkstag, Verbände der gewerblichen Wirtschaft Baden-Württemberg und regionale Wirtschaftsfördereinrichtungen in Baden-Württemberg.

    Anträge können bis zum 31. Oktober 2024 eingereicht werden. Diese müssen vollständig und unterschrieben auf dem entsprechenden Formular bei der Landeskreditbank (L-Bank), Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe, eingegangen sein. Zusätzlich ist eine elektronische Version als Word-Datei an efre@l-bank.de zu senden. Der Antrag muss eine detaillierte Beschreibung des Projekts, die Projektziele, geplante Maßnahmen und einen Zeitplan mit Meilensteinen enthalten.

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  • Förderaufruf im Förderprogramm „Ressourceneffizienz in Unternehmen“ Förderbaustein 2 Beratungsförderung im Bereich der Ressourceneffizienz

    Förderaufruf des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft vom 13.12.2021.

    Um Ressourceneffizienzpotenziale in Unternehmen auszuschöpfen, unterstützt das Umweltministerium mit dem neuen EFRE-Förderprogramm ab Januar 2022 die Einrichtung regionaler Kompetenzstellen für Ressourceneffizienz (KEFF+; Förderbaustein 1) in allen 12 Regionen Baden-Württembergs.

    Neben der neutralen und kostenlosen Sensibilisierung und Information der Unternehmen durch die KEFF+ ist die verstärkte Umsetzung von Maßnahmen im Bereich der Ressourceneffizienz ein weiteres Ziel des neuen EFRE-Förderprogramms. Angesichts der hohen Komplexität des Themas Ressourceneffizienz können branchenspezifische Beratungen (Ressourceneffizienzberatung) durch qualifizierte externe Beraterinnen oder qualifizierte externe Berater konkrete Ressourceneffizienzpotenziale in Unternehmen aufdecken und maßgeschneiderte Lösungen aufzeigen. Damit können sowohl die Leistungsfähigkeit der Unternehmen im regionalen wie im globalen Wettbewerb unterstützt als auch ein wesentlicher Beitrag zu den Nachhaltigkeitszielen geleistet werden.

    Das Umweltministerium wird im Rahmen dieses Förderprogramms (Förderbaustein 2) Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in Baden-Württemberg durch geförderte Ressourceneffizienzberatungen dabei unterstützen, Ressourceneffizienzpotenziale sowie mögliche konkrete Umsetzungsmaßnahmen und Lösungen in Zusammenarbeit mit externen Beraterinnen und Beratern zu identifizieren.

    Die Gelder für das geplante Förderprogramm kommen aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und vom Land Baden-Württemberg. Die Förderverwaltungsvorschrift VwV EFRE Ressourceneffizienz in Unternehmen 2021-2027 kann von dieser Internetseite heruntergeladen werden.

    Voraussetzung für die Beratungsförderung im Bereich der Ressourceneffizienz ist ein vorangegangenes individuelles Sensibilisierungsgespräch (KEFF+Check) mit dem interessierten Unternehmen durch die zuständige regionale Kompetenzstelle für Ressourceneffizienz. Eine Übersicht über alle regionalen Kompetenzstellen und die jeweiligen Kontaktdaten sind abrufbar unter www.keffplus-bw.de.

    Der Zuschuss zu Beratungen beträgt 550 Euro pro Personentag mit 8 Zeitstunden. Abrechenbar sind nur vollständig geleistete halbe oder volle Personentage. Pro Beratung werden bis zu 10 Personentage gefördert. Der maximale Zuschuss je Beratung liegt demnach bei 5.500 Euro (10 Personentage à 550 Euro). Die Beratungsförderung kann hierbei nur einmalig je Unternehmen in Anspruch genommen werden.

    Die Auswahl der Förderanträge erfolgt in einem einstufigen Verfahren:

    • Eine Antragsstellung bei der Landeskreditbank (L-Bank BW) ist längstens bis 30.11.2026 möglich.
    • Dieser Förderaufruf ist ein laufender Förderaufruf, das heißt Anträge auf Förderung können laufend eingereicht werden. Anträge, die den Anforderungen entsprechen, werden nach ihrem Eingang bei der L-Bank bearbeitet. Sie können solange bewilligt werden wie Fördermittel zur Verfügung stehen. Wenn die Fördermittel erschöpft sind, wird eine entsprechende Mitteilung auf 2021-27.efre-bw.de veröffentlicht.
    • Ein Unternehmen, das eine geförderte Ressourceneffizienzberatung in Anspruch nehmen möchte, muss seinen Antrag sowohl schriftlich als auch in elektronischer Form als Word-Datei bei der Landeskreditbank (L-Bank), 76113 Karlsruhe, an efre(at)l-bank.de als bewilligender Stelle einreichen.

     

    Weiterführende Informationen zur “Beratungsförderung im Bereich Ressourceneffizienz“ finden Sie im Förderaufruf.

    Teilnahme am Förderbaustein 2 – so geht’s

     

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  • Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg

    Förderaufruf des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vom 28.07.2020

    Mit der Ausschreibung „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum mit Kofinanzierung aus dem EFRE-Programm soll die Spitzenstellung des Landes weiter ausgebaut werden.

    Das Förderangebot spricht kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten im ländlichen Raum an, die aufgrund ihrer Innovationsfähigkeit und ihrer ausgeprägten Technologiekompetenz in der Umsetzung und Anwendung innovativer Produktionsprozesse und Produkte das Potenzial zur Technologieführerschaft erkennen lassen. Ein besonderer Schwerpunkt der Förderung liegt auf Unternehmen, die Baden-Württemberg in den Bereichen Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie voranbringen.

    Die Bewertung der Bewerbungen erfolgt durch einen Ausschuss. Maßgebliche Kriterien sind Qualität und Aussagekraft der Bewerbung, Beurteilung der eigenen Produkte/Dienstleitungen hinsichtlich Marktpotential, Technologie- und Innovationspotential des Unternehmens sowie der Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie.

    Seit Herbst 2024 erfolgt die Förderung auch auf der Grundlage der sogenannten STEP-Verordnung (Strategische Technologien für Europa). Vorhaben, die die vorgenannten Auswahlkriterien erfüllen und zudem auf die Entwicklung und Herstellung kritischer Technologien ausgerichtet sind, leisten insbesondere auch einen wichtigen Beitrag zur Verringerung der Abhängigkeiten der Europäischen Union in strategischen Branchen. Kritische Technologien sind insbesondere digitale Technologien, umweltschonende und ressourceneffiziente Technologien sowie Biotechnologien.

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Die neue Förderperiode 2021-2027

Baden-Württemberg geht mit einem neuen Programm in die Förderperiode 2021-2027. Nach der Genehmigung am 24. Mai 2022 durch die Europäische Kommission bildet es die Grundlage für die Förderung durch den EFRE im Zeitraum 2021-2027. In der Umsetzung soll das Programm sichtbare Beiträge zu zentralen Zielen der Europäischen Union und des Landes leisten. Daher setzt Baden-Württemberg weiterhin auf die Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation sowie Energieeffizienz und Minderung der Treibhausgasemissionen, Kreislaufwirtschaft und Nachhaltige Bioökonomie. Das Programm knüpft unmittelbar an das EFRE-Programm 2014-2020 „Innovation und Energiewende“ an.

Pressemitteilungen

30. Januar 2025

Förderaufruf geht in die nächste Runde: Um die Kompetenzen von Clusterinitiativen und Netzwerken im regionalen Innovationsökosystem gezielt zu stärken und weiterzuentwickeln, veröffentlicht das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus heute (30. Januar) einen neuen Förderaufruf. Mit einem Fördervolumen von rund 2,6 Millionen Euro sollen die Zielgruppen unterstützt werden, innovative Ansätze zur Bewältigung von Transformation und Strukturwandel zu entwickeln und zu erproben.

Baden-Württemberg ist bekannt für seine regionale Vielfalt und Innovationskraft. Um die herausragende Position des Landes als Wirtschafts- und Innovationsstandort langfristig zu sichern, zielt die Innovationsstrategie des Landes auf Zukunftsfelder wie Digitalisierung, nachhaltige Mobilität und Energiewende ab.

Gerade in Zeiten des Strukturwandels und des sich verschärfenden Wettbewerbs kommt den Clusterinitiativen und Netzwerken eine Schlüsselrolle zu. Als Intermediäre an der Schnittstelle zwischen Wirtschaft, Wissenschaft und Politik können sie Innovationsprozesse beschleunigen und als Katalysatoren fungieren. „Um die Fähigkeiten der Clusterinitiativen und Netzwerke für den Transformationsprozess noch besser zu nutzen, müssen wir diese gezielt unterstützen“, sagt Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus.

Daher startet das Wirtschaftsministerium nun einen Förderaufruf für die besten Ideen zur Entwicklung neuer Konzepte und Lösungen durch Clusterinitiativen und Netzwerke.

Im Fokus stehen drei Ansätze:

1. Cross-Cluster-Kooperationen, die transformative Themenfelder der regionalen Strategie adressieren,

2. neue und kollaborative Geschäftsmodelle sowie

3. innovative Dienstleistungen und Services, die Clusterakteurinnen und -akteure bei der Bewältigung von Transformation und Strukturwandel unterstützen.

Die Förderung stammt aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Rahmen des EFRE-Programms Baden-Württemberg 2021-2027. Insgesamt stehen dem Land in dieser Förderperiode rund 279 Millionen Euro EFRE-Mittel zur Verfügung, um Innovationen, Technologietransfer und Vernetzung in der Wirtschaft zu unterstützen.
Interessierte Clusterinitiativen und Netzwerke können sich ab sofort bis zum 10. April 2025 um die Fördermittel bewerben. Weitere Informationen zur Ausschreibung und zum Antragsverfahren finden Sie unter https://efre-bw.de/.

 

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30. Januar 2025

Mit der Übergabe eines symbolischen Förderschecks in Höhe von rund 7,6 Millionen Euro an die Projektverantwortlichen hat Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, heute (29. Januar) in Stuttgart den offiziellen Startschuss für das Projekt „ElyLab: Aufbau von Test- und Innovationsinfrastrukturen im Bereich Elektrolyse“ gegeben. Es entsteht die größte Prüfinfrastruktur für Elektrolyse-Technologien in Süddeutschland.

„Mit dem Ausbau der Prüfinfrastruktur verkürzen wir die Entwicklungszeiten von Elektrolyse-Technologien erheblich. Das stärkt die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen“, sagte Ministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. „Mit dem ElyLab können wir die Rahmenbedingungen für künftiges Wachstum schaffen. Das ist angesichts der derzeitigen wirtschaftlichen Lage wichtiger denn je“, so Hoffmeister-Kraut weiter.

Mit dem ElyLab wird das Elektrolysetestfeld am Standort des Zentrums für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) in Stuttgart ausgebaut. Ziel des ElyLab ist es, Unternehmen bei der Entwicklung von Elektrolyseprodukten zu unterstützen. Insbesondere können durch das neue Angebot Elektrolyse-Technologien zuverlässig und zeitnah validiert werden. Damit können die klimafreundlichen und klimaneutralen Technologien schneller Marktreife erlangen. Im Rahmen der Förderung werden Geräte für die Prüfstandtechnik beschafft und die Testinfrastruktur entsprechend ausgebaut. Dazu wird ein Teil des Bestandsgebäudes aufgestockt und ein Zwischengeschoss eingezogen. Mit den geplanten Infrastrukturerweiterungen und neuen Prüfständen können die Testkapazitäten nahezu verdoppelt werden und so die stetig steigende Nachfrage bedienen.

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus fördert das ElyLab mit rund 7,6 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

EFRE-Förderung in Baden-Württemberg

Um regionale Strukturförderung zu betreiben, erhält Baden-Württemberg in der Förderperiode 2021-2027 rund 279 Millionen Euro von der Europäischen Union aus dem EFRE. Das ElyLab ist Teil eines Maßnahmenbündels im Rahmen der Plattform „Strategische Technologien für Europa“ („Strategic Technologies for Europe Platform“ – STEP), die seitens der EU Anfang März 2024 ins Leben gerufen wurde. Mit STEP sollen kritische und neu entstehende strategische Technologien unterstützt werden, um Wettbewerbsfähigkeit, Sicherheit und Souveränität der EU zu stärken und Abhängigkeiten in strategischen Technologiebereichen zu verringern. Dazu zählen digitale Technologien und technologieintensive Innovationen (Deep Tech), umweltschonende und ressourceneffiziente Technologien sowie Biotechnologien. Das EFRE-Programm Baden-Württemberg ist an der Innovationsstrategie Baden-Württemberg ausgerichtet und unterstützt die Schwerpunkte Zukunftstechnologien und Kompetenzen sowie Ressourcen- und Klimaschutz.

Weitere Informationen unter: https://efre-bw.de/

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16. Dezember 2024

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg fördert die Weiterentwicklung der Forschungsinfrastruktur des Fraunhofer-Instituts für Angewandte Festkörperphysik (IAF) in Freiburg mit 4,35 Millionen Euro. Die Mittel stammen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

„Die Förderung ermöglicht den Ausbau der Forschungskapazitäten des Fraunhofer IAF im Bereich heterogene Integration und Chiplet-Technologien, welche die Grundlage für leistungsfähige und energieeffiziente Hochfrequenzanwendungen bilden. Die geplanten Maßnahmen tragen dazu bei, die Fertigungskapazitäten für Halbleiter in Europa zu erhöhen und damit die Wettbewerbsfähigkeit und technologische Resilienz Europas und des Landes in der Halbleiterindustrie zu stärken“, sagte Dr. Patrick Rapp, Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, anlässlich der heutigen Übergabe des symbolischen Förderschecks in Freiburg.

Das Vorhaben ist eingebettet in das europäische Projekt zum Aufbau einer Pilotlinie zum »Advanced Packaging and Heterogeneous Integration for Electronic Components and Systems« (APECS), den die Fraunhofer-Gesellschaft über ihre Forschungsfabrik Mikroelektronik Deutschland (FMD) im Rahmen des EU Chips Act koordiniert und umsetzt. An der Pilotlinie sind außer Deutschland weitere EU-Mitgliedstaaten beteiligt. Um die Chiplet-Pilotlinie für Hochfrequenzanwendungen aufzubauen, erweitert das Fraunhofer IAF seine technologischen Fähigkeiten im Bereich der III-V-Verbindungshalbleiter. Sowohl großen Industrieunternehmen als auch kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups wird die Pilotlinie einen niederschwelligen Zugang ermöglichen und hierüber für sichere, resiliente Halbleiterwertschöpfungsketten sorgen.

APECS: Schlüsseltechnologie für die europäische Industrie

Die APECS-Pilotlinie wird von der europäischen Partnerschaft Chips Joint Undertaking und acht Mitgliedstaaten gefördert. Die deutsche Förderung wird zu zwei Drittel vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und zu einem Drittel von den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein getragen. Die beteiligten Partner investieren insgesamt über 700 Millionen Euro in die Forschungsfabrik Mikroelektronik Deutschland (FMD). Mit der neuen Pilotlinie „Advanced Packaging for Electronic Components and Systems“ (APECS) wird die technologische Weiterentwicklung in der Mikroelektronik entscheidend vorangetrieben.

EFRE-Förderung in Baden-Württemberg

Um regionale Strukturförderung zu betreiben, erhält Baden-Württemberg in der Förderperiode 2021-2027 rund 279 Millionen Euro von der Europäischen Union aus dem EFRE. Die Pilotlinie ist Teil eines Maßnahmenbündels im Rahmen der Plattform „Strategische Technologien für Europa“ („Strategic Technologies for Europe Platform“ – STEP), die seitens der EU Anfang März 2024 ins Leben gerufen wurde. Mit STEP sollen kritische und neu entstehende strategische Technologien unterstützt werden, um Wettbewerbsfähigkeit, Sicherheit und Souveränität der EU zu stärken und Abhängigkeiten in strategischen Technologiebereichen zu verringern. Dazu zählen digitale Technologien und technologieintensive Innovationen (Deep Tech), umweltschonende und ressourceneffiziente Technologien sowie Biotechnologien. Das EFRE-Programm Baden-Württemberg ist an der Innovationsstrategie Baden-Württemberg ausgerichtet und unterstützt die Schwerpunkte Zukunftstechnologien und Kompetenzen sowie Ressourcen- und Klimaschutz.

Weitere Informationen unter: https://efre-bw.de/

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Veranstaltungen

  • Montag 01.01.2024

    Tage der offenen Tür 2025 – Informationsaktion Europa in meiner Region

    Projekte öffnen ihre Türen - Sie sind herzlich eingeladen! Auch...

    Ort: -

    Datum: 01.01.2024 - 31.12.2025

    Zeit: 0:00

  • Samstag 08.02.2025

    Eröffnung des Zukunft.Raum und EFRE-Tag im neuen „Gmeindshus“ in Lauchringen

    Mithilfe des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) fördert Baden-Württemberg...

    Ort: Lauchringen - Lauchringen

    Datum: 08.02.2025

    Zeit: 14:00 - 18:00

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