Innovation und Energiewende

Tage der offenen Tür 2025

  • Förderaufruf zur Förderung von Demonstrations- und Pilotanlagen zum biologischen Rohstoff- und CO2-Recycling (XCUBIO und CCUBIO) aus Gasgemischen und Abgas

    Förderaufruf des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft vom 12.11.2024

    Die biologische Transformation zu einer nachhaltigen Bioökonomie, wie in der Landesstrategie Nachhaltige Bioökonomie für Baden-Württemberg definiert, ist ein wichtiges Element des gesellschaftlichen Wandels zu einer nachhaltigeren Wirtschaftsweise. Ziel ist es, durch die branchenübergreifende biologische Transformation, also der Verknüpfung von Biologie und Technik, der Wirtschaft Lösungen für einen Wandel weg vom Einsatz fossiler oder knapper Ressourcen hin zur Nutzung biologisch im Kreislauf geführter Stoffe und deren ressourceneffiziente Nutzung, anzubieten. Dabei nimmt der Kohlenstoff als chemisches Element in Natur bzw. Biologie und Industrie eine zentrale, nicht durch andere Elemente substituierbare Rolle ein. Die lineare Kohlenstoffwirtschaft stellt jedoch eine der Hauptursachen des Klimawandels dar. Zudem stößt die Erzeugung von Biomasse an ihre Grenzen (Flächen- und Wasserlimitierung). Aber gerade die Vielfalt an Organismen in der Natur liefert neben der pflanzlichen Fotosynthese weitere Lösungsansätze für die Nutzung von Kohlenstoffdioxid (CO2) zum Aufbau komplexer organischer Kohlenstoffverbindungen, welche als Ausgangsrohstoff für die Industrie genutzt werden können. Dies bietet industriell skalierbare, von der Fläche entkoppelbare Lösungen für eine klimaneutrale Wirtschaftsweise: Bereits heute sind Technologien verfügbar, die CO2 direkt mit Sonnenlicht oder regenerativer Energie recyceln können.

    Mit dem neuen Förderprogramm unterstützt das Umweltministerium Baden-Württemberg die Entwicklung und Umsetzung von innovativen Lösungen zum biologischen Recycling von CO2 (Carbon Capture and Utilization – im Folgenden CCUBIO) und gegebenenfalls weiterer Inhaltsstoffe (XCUBIO). Mit den geförderten Vorhaben soll eine Brücke zwischen Biologie, Technik und Informationstechnologie mit dem Ziel einer effizienten Kreislaufwirtschaft mit ökologischem Nutzen geschlagen werden. Übergeordnetes Ziel der geplanten Förderung ist die Reduktion des Ausstoßes klimaschädlicher Gase, insbesondere CO2 und deren Aufbereitung zu wieder als Rohstoff einsetzbaren Produkten oder Chemikalien.

    Konkret gefördert wird die Errichtung und Umsetzung (Probebetrieb) von Pilot- und Demonstrationsanlagen für das CO2-Recycling aus CO2-Punktquellen mit biologischen und biohybriden Technologien und gegebenenfalls die Nutzung von Abluft als Rohstoffquelle. Daneben kann auch eine wissenschaftliche Begleitung des Projekts gefördert werden.

    Die Mittel stammen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Die Zuwendung aus EFRE-Mitteln beträgt maximal 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

    Die Auswahl der Förderanträge erfolgt in einem einstufigen Verfahren:

    • Der komplette Förderantrag muss bis 14. März 2025 eingereicht werden.
    • Gemeinsam mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft wählt eine Jury die Projekte, die gefördert werden, aus.
    • Die Bewilligung erfolgt voraussichtlich im 3. Quartal 2025.

    Gerne beantworten wir auch Ihre Fragen zum Förderprogramm. Wenden Sie sich dazu direkt an unsere Ansprechpersonen.

    Antragsteller können eine Beratung in Anspruch nehmen. Dies wird dringend empfohlen.

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  • Förderung regionaler Technologietransfermanager/-innen

    Aufruf des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg vom 19. September 2024

    Das Wirtschaftsministerium unterstützt die Einstellung oder Abordnung von „Regionalen Technologietransfermanagern/-innen“. Diese sollen als Schnittstelle zwischen Unternehmen und wissenschaftlichen Einrichtungen agieren, um die Innovationsbeteiligung von KMU zu erhöhen. Ziel ist es, durch spezifische Formate die Effektivität des Technologietransfers zu steigern und die Zukunftsfähigkeit der KMU durch Technologieanwendung zu fördern. Die Technologietransfermanager/-innen sollen die bestehenden regionalen Angebote nutzen und relevante Akteure wie Wirtschaftsorganisationen und Forschungseinrichtungen einbinden, um ein transparentes und effektives Technologietransfersystem zu schaffen.

    Antragsberechtigte sind Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Baden-Württembergischer Industrie- und Handelskammertag, Baden-Württembergischer Handwerkstag, Verbände der gewerblichen Wirtschaft Baden-Württemberg und regionale Wirtschaftsfördereinrichtungen in Baden-Württemberg.

    Anträge können bis zum 31. Oktober 2024 eingereicht werden. Diese müssen vollständig und unterschrieben auf dem entsprechenden Formular bei der Landeskreditbank (L-Bank), Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe, eingegangen sein. Zusätzlich ist eine elektronische Version als Word-Datei an efre@l-bank.de zu senden. Der Antrag muss eine detaillierte Beschreibung des Projekts, die Projektziele, geplante Maßnahmen und einen Zeitplan mit Meilensteinen enthalten.

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  • Holz Innovativ Programm – Innovationstransfer

    Förderaufruf des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vom 31. März 2022

    Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) unterstützt in der Holzbauoffensive des Landes Vorhaben mit Fördermitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Landesmitteln, deren Gegenstand die Bereitstellung, Verarbeitung, Bearbeitung und Verwendung von Holz ist. Dadurch sollen Innovationen in der Nutzung von Holz forciert, neue Anwendungsfelder für den Rohstoff Holz erschlossen und deren Einführung beschleunigt werden. Mit dem Förderschwerpunkt „Innovationstransfer“ werden Projekte zur Beratung, zum Innovations- und Technologietransfer sowie zur Wissensvermittlung (Nr. 4.1 VwV HIP) und Forschungs- und Entwicklungsprojekte sowie Innovationstransferprojekte (Nr. 4.2 VwV HIP) finanziell unterstützt.

    Die Auswahl der Projekte und die Förderung erfolgen in einem zweistufigen Verfahren. Damit soll der Aufwand für Bewerbungen möglichst gering und überschaubar gehalten werden.

    Im ersten Schritt ist eine Vorhabensskizze zur Vorauswahl der Projekte einzureichen (Details entnehmen Sie bitte dem Förderaufruf). Die Projektauswahl aus den fristgerecht eingereichten Vorhabensskizzen erfolgt durch das MLR nach Abschluss der begleitenden Beratungen durch den vom MLR berufenen Clusterbeirat Forst und Holz. Die Entscheidung der Projektauswahl wird schriftlich durch das MLR bekannt gegeben. Insofern das Vorhaben durch das MLR zur Förderung ausgewählt wurde, liegt eine Berechtigung zum Stellen eines Förderantrags vor.

    Im zweiten Schritt ist dann ein formaler Förderantrag mit zusätzlich erforderlichen Unterlagen bei der L-Bank zu stellen. Diese nimmt den Antrag entgegen, bearbeitet ihn und erteilt bei positiver Prüfung der Antragsunterlagen einen Bewilligungsbescheid.

    Damit die Vorhabensskizzen durch den Clusterbeirat beraten werden können, sind diese bis zum 15. März und 15. September eines Jahres einzureichen. Fristgerecht zu den jeweiligen Stichtagen vorliegende Vorhabensskizzen werden gemeinsam in einer Sitzung beraten.

    Weitere Informationen finden Sie unter: www.cluster-forstholz-bw.de

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  • Förderaufruf im Förderprogramm „Ressourceneffizienz in Unternehmen“ Förderbaustein 2 Beratungsförderung im Bereich der Ressourceneffizienz

    Förderaufruf des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft vom 13.12.2021.

    Um Ressourceneffizienzpotenziale in Unternehmen auszuschöpfen, unterstützt das Umweltministerium mit dem neuen EFRE-Förderprogramm ab Januar 2022 die Einrichtung regionaler Kompetenzstellen für Ressourceneffizienz (KEFF+; Förderbaustein 1) in allen 12 Regionen Baden-Württembergs.

    Neben der neutralen und kostenlosen Sensibilisierung und Information der Unternehmen durch die KEFF+ ist die verstärkte Umsetzung von Maßnahmen im Bereich der Ressourceneffizienz ein weiteres Ziel des neuen EFRE-Förderprogramms. Angesichts der hohen Komplexität des Themas Ressourceneffizienz können branchenspezifische Beratungen (Ressourceneffizienzberatung) durch qualifizierte externe Beraterinnen oder qualifizierte externe Berater konkrete Ressourceneffizienzpotenziale in Unternehmen aufdecken und maßgeschneiderte Lösungen aufzeigen. Damit können sowohl die Leistungsfähigkeit der Unternehmen im regionalen wie im globalen Wettbewerb unterstützt als auch ein wesentlicher Beitrag zu den Nachhaltigkeitszielen geleistet werden.

    Das Umweltministerium wird im Rahmen dieses Förderprogramms (Förderbaustein 2) Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in Baden-Württemberg durch geförderte Ressourceneffizienzberatungen dabei unterstützen, Ressourceneffizienzpotenziale sowie mögliche konkrete Umsetzungsmaßnahmen und Lösungen in Zusammenarbeit mit externen Beraterinnen und Beratern zu identifizieren.

    Die Gelder für das geplante Förderprogramm kommen aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und vom Land Baden-Württemberg. Die Förderverwaltungsvorschrift VwV EFRE Ressourceneffizienz in Unternehmen 2021-2027 kann von dieser Internetseite heruntergeladen werden.

    Voraussetzung für die Beratungsförderung im Bereich der Ressourceneffizienz ist ein vorangegangenes individuelles Sensibilisierungsgespräch (KEFF+Check) mit dem interessierten Unternehmen durch die zuständige regionale Kompetenzstelle für Ressourceneffizienz. Eine Übersicht über alle regionalen Kompetenzstellen und die jeweiligen Kontaktdaten sind abrufbar unter www.keffplus-bw.de.

    Der Zuschuss zu Beratungen beträgt 550 Euro pro Personentag mit 8 Zeitstunden. Abrechenbar sind nur vollständig geleistete halbe oder volle Personentage. Pro Beratung werden bis zu 10 Personentage gefördert. Der maximale Zuschuss je Beratung liegt demnach bei 5.500 Euro (10 Personentage à 550 Euro). Die Beratungsförderung kann hierbei nur einmalig je Unternehmen in Anspruch genommen werden.

    Die Auswahl der Förderanträge erfolgt in einem einstufigen Verfahren:

    • Eine Antragsstellung bei der Landeskreditbank (L-Bank BW) ist längstens bis 30.11.2026 möglich.
    • Dieser Förderaufruf ist ein laufender Förderaufruf, das heißt Anträge auf Förderung können laufend eingereicht werden. Anträge, die den Anforderungen entsprechen, werden nach ihrem Eingang bei der L-Bank bearbeitet. Sie können solange bewilligt werden wie Fördermittel zur Verfügung stehen. Wenn die Fördermittel erschöpft sind, wird eine entsprechende Mitteilung auf 2021-27.efre-bw.de veröffentlicht.
    • Ein Unternehmen, das eine geförderte Ressourceneffizienzberatung in Anspruch nehmen möchte, muss seinen Antrag sowohl schriftlich als auch in elektronischer Form als Word-Datei bei der Landeskreditbank (L-Bank), 76113 Karlsruhe, an efre(at)l-bank.de als bewilligender Stelle einreichen.

     

    Weiterführende Informationen zur “Beratungsförderung im Bereich Ressourceneffizienz“ finden Sie im Förderaufruf.

    Teilnahme am Förderbaustein 2 – so geht’s

     

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  • Holz Innovativ Programm – Innovation im Holzbau

    Förderaufruf des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vom 16. März 2021

    Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) unterstützt in der Holzbauoffensive des Landes Vorhaben mit Fördermitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Landesmitteln, deren Gegenstand die Bereitstellung, Verarbeitung, Bearbeitung und Verwendung von Holz ist. Dadurch sollen Innovationen in der Nutzung von Holz forciert, neue Anwendungsfelder für den Rohstoff Holz erschlossen und deren Einführung beschleunigt werden. Mit dem Förderschwerpunkt „Innovation im Holzbau“ werden modellhafte Vorhaben zur Demonstration der innovativen Verwendung von Holz in Bauvorhaben (Nr. 4.3 VwV HIP) finanziell unterstützt.

    Die Auswahl der Projekte und die Förderung erfolgen in einem zweistufigen Verfahren. Damit soll der Aufwand für Bewerbungen möglichst gering und überschaubar gehalten werden.

    Im ersten Schritt ist eine Vorhabensskizze zur Vorauswahl der Projekte einzureichen (Details entnehmen Sie bitte dem Förderaufruf). Die Projektauswahl aus den fristgerecht eingereichten Vorhabensskizzen erfolgt durch das MLR nach Abschluss der begleitenden Beratungen durch die vom MLR berufene Jury. Die Entscheidung der Projektauswahl wird schriftlich durch das MLR bekannt gegeben. Insofern das Vorhaben durch das MLR zur Förderung ausgewählt wurde, liegt eine Berechtigung zum Stellen eines Förderantrags vor.

    Im zweiten Schritt ist dann ein formaler Förderantrag mit zusätzlich erforderlichen Unterlagen bei der L-Bank zu stellen. Diese nimmt den Antrag entgegen, bearbeitet ihn und erteilt bei positiver Prüfung der Antragsunterlagen einen Bewilligungsbescheid.

    Damit die Vorhabensskizzen durch die Jury beraten werden können, sind diese bis zum 15. März, 15. Juni, 15. September oder 31. Dezember eines Jahres einzureichen. Fristgerecht zum jeweiligen Stichtagen vorliegenden Vorhabensskizzen werden gemeinsam in einer Sitzung beraten.

    Weitere Informationen finden Sie unter: www.cluster-forstholz-bw.de

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  • Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg

    Förderaufruf des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vom 28.07.2020

    Mit der Ausschreibung „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum mit Kofinanzierung aus dem EFRE-Programm soll die Spitzenstellung des Landes weiter ausgebaut werden.

    Das Förderangebot spricht kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten im ländlichen Raum an, die aufgrund ihrer Innovationsfähigkeit und ihrer ausgeprägten Technologiekompetenz in der Umsetzung und Anwendung innovativer Produktionsprozesse und Produkte das Potenzial zur Technologieführerschaft erkennen lassen. Ein besonderer Schwerpunkt der Förderung liegt auf Unternehmen, die Baden-Württemberg in den Bereichen Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie voranbringen.

    Die Bewertung der Bewerbungen erfolgt durch einen Ausschuss. Maßgebliche Kriterien sind Qualität und Aussagekraft der Bewerbung, Beurteilung der eigenen Produkte/Dienstleitungen hinsichtlich Marktpotential, Technologie- und Innovationspotential des Unternehmens sowie der Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie.

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Die neue Förderperiode 2021-2027

Baden-Württemberg geht mit einem neuen Programm in die Förderperiode 2021-2027. Nach der Genehmigung am 24. Mai 2022 durch die Europäische Kommission bildet es die Grundlage für die Förderung durch den EFRE im Zeitraum 2021-2027. In der Umsetzung soll das Programm sichtbare Beiträge zu zentralen Zielen der Europäischen Union und des Landes leisten. Daher setzt Baden-Württemberg weiterhin auf die Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation sowie Energieeffizienz und Minderung der Treibhausgasemissionen, Kreislaufwirtschaft und Nachhaltige Bioökonomie. Das Programm knüpft unmittelbar an das EFRE-Programm 2014-2020 „Innovation und Energiewende“ an.

Pressemitteilungen

20. November 2024

Land investiert 7 Millionen Euro in biologisches Recycling von CO2 aus der Abluft von Unternehmen

 

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft fördert die Errichtung und Umsetzung von Demonstrations- und Pilotanlagen zum Rohstoff- und CO2-Recycling aus Abgas und Abluft unter Einsatz biologischer und biohybrider Technologien. Dafür wurde jetzt ein neues Förderprogramm veröffentlicht. Anträge können ab sofort eingereicht werden.

Innovative Lösungen zum Kohlenstoffrecycling aus CO2

„Es wird zunehmend klar, dass wir um technische Lösungen zum Kohlenstoffrecycling aus CO2 nicht herumkommen, wenn wir einerseits die Treibhausgasemissionen reduzieren und andererseits die Versorgung der Industrie mit hochwertigen Kohlenstoffverbindungen sicherstellen wollen“, erklärt Umweltministerin Thekla Walker. „Einen ersten Grundstein dafür haben wir mit dem kürzlich verabschiedeten Positionspapier zum Carbon Management gelegt. Mit dem jetzt ausgeschriebenen Förderprogramm füllen wir die Strategie mit Leben und unterstützen die Unternehmen im Land bei der Entwicklung und Umsetzung innovativer Lösungen für das biologische Recycling von CO2.“

Ziel des Förderprogramms

Die geförderten Projekte sollen erproben, wie mit biologischen Verfahren CO2 aus unvermeidbaren Abgasen von Unternehmen aufgefangen und wieder als Rohstoff nutzbar gemacht werden kann (Carbon Capture and Utilisation – kurz: CCUBIO). Übergeordnetes Ziel des Förderprogramms ist neben der Reduktion des Ausstoßes klimaschädlicher Gase, insbesondere von CO2, auch deren Aufbereitung zu neuen Produkten oder Chemikalien. So soll die Entwicklung solcher Technologien zur Entwicklung eines geschlossenen, industriellen Kohlenstoff-Kreislaufs beitragen, welcher die künftige Rohstoffversorgung der chemischen Industrie sichert und neue Märkte für den Maschinen- und Anlagenbau im Bereich Klimaschutztechnologien eröffnet.

Walker betont: „Wir unterstützen unsere Unternehmen im Land gezielt bei der Entwicklung von innovativen Lösungen auf ihrem Weg in eine klimaneutrale Zukunft. Mit den Projekten wollen wir die Vorreiterrolle Baden-Württembergs in der industriellen Bioökonomie und im Bereich GreenTech stärken und zeigen, dass Unternehmen mit aktivem Klimaschutz neue Geschäftsfelder erschließen können.“

Zahlen, Daten, Fakten

  • Ein Antrag auf Förderung kann bis zum 14. März 2025 bei der L-Bank eingereicht werden.
  • Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und andere Institutionen sowie Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts.
  • Es stehen insgesamt rund 7 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung. Die Mittel stammen aus dem Europäischen Fond für Regionale Entwicklung (EFRE).
  • Die Förderung dient der Umsetzung der Landesstrategie Nachhaltige Bioökonomie.
  • Das Land Baden-Württemberg hat am 15. Oktober 2024 ein Positionspapier zum Carbon Management veröffentlicht.

Den ausführlichen Förderaufruf sowie weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier: https://2021-27.efre-bw.de/foerderungsuebersicht/ccu-bio/ und https://um.baden-wuerttemberg.de/ccubio

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6. November 2024

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus fördert das Projekt „Regionales digitales Innovationszentrum Mittlerer-Oberrhein (RegioMORE)“ mit rund 1,7 Millionen Euro aus EU– und Landesmitteln.

 

„RegioMORE wird einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung der regionalen Wirtschaft bei der Entwicklung wettbewerbsfähiger digitaler Geschäftsmodelle leisten“, so Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, anlässlich der Bewilligung des Projektes am 05. November 2024.

Mit dem Leuchtturmprojekt „RegioMORE“ sollen starre Wertschöpfungsketten aufgebrochen werden. Der zentrale Knotenpunkt des Vorhabens ist das digitale Innovationszentrum in Bühl, das ein wesentlicher Bestandteil der Regionalen Entwicklungsstrategie der Technologieregion Karlsruhe ist. Im digitalen Innovationszentrum sollen Angebote entlang der Kompetenztriade „Lernen, Experimentieren, Innovieren“ entstehen. Das Projekt besteht aus zwei Teilprojekten. In Teilprojekt 1, Digital.BÜHL, wird der Aufbau des Innovationszentrums in der Stadt Bühl und die Ausgestaltung von fünf Enabling-Modulen für kleine und mittlere Unternehmen koordiniert. In Teilprojekt 2, Digital.FACTORY, entsteht eine Experimentierlinie in unmittelbarer Nähe zum Innovationszentrum. Diese soll es Unternehmen ermöglichen, datengetriebene Produktionsoptimierungen zu testen. Zudem sind Veranstaltungen und Workshops für den intensiven Austausch und die Zusammenarbeit vorgesehen.

Im Mittelpunkt stehen reale Anwendungs- und Problemfälle von kleinen und mittleren Unternehmen der Region. Es sollen Arbeitsgemeinschaften aus Industrie, Start-ups und Forschung stimuliert und der Technologietransfer angekurbelt werden. Im Innovationszentrum in Bühl wird Raum für interessierte Unternehmen geschaffen, um eine gemeinschaftliche Entwicklung und Vermarktung regionaler Geschäftsmodelle, Produkte und Dienstleistungen anzuregen.

Leuchtturmprojekt des Wettbewerbs „RegioWIN“

„RegioMORE“ ist ein Leuchtturmprojekt im Rahmen des Landeswettbewerbs „RegioWIN 2030 – Regionale Wettbewerbsfähigkeit durch Innovation und Nachhaltigkeit“. Der Wettbewerb ist ein zentraler Baustein der Förderung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Baden-Württemberg in der Förderperiode 2021–2027.

Um regionale Strukturförderung zu betreiben, erhält Baden-Württemberg in der Förderperiode 2021-2027 rund 279 Millionen Euro von der Europäischen Union aus dem EFRE. RegioWIN 2030 zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit in den Regionen durch Innovation und Nachhaltigkeit zu verbessern und damit zu einer zukunftsfähigen Regionalentwicklung beizutragen.

Regionen, Landkreise und Kommunen waren aufgefordert, zusammen mit Akteuren aus Wirtschaft, Wissenschaft, der Gesellschaft und Verwaltung Stärken und Schwächen ihrer jeweiligen Wettbewerbsregion zu identifizieren und in eine Entwicklungsstrategie zu überführen. Alle geförderten RegioWIN-Projekte gelten als „Vorhaben von strategischer Bedeutung“ für die Europäische Union.

Weitere Informationen zum EFRE und RegioWIN 2030 finden Sie unter: https://2021-27.efre-bw.de/

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28. Oktober 2024

Minister Peter Hauk MdL: „Wir nutzen die Chancen der EU-Regionalpolitik und stärken so unsere heimische Wirtschaft in innovativen sowie zukunftsweisenden Branchen“

 

„Die von der Europäischen Union eingerichteten Plattform Strategische Technologien für Europa (STEP) zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken. Ebenso sollen Abhängigkeiten der EU in strategischen Branchen wie digitale, umweltschonende oder ressourceneffiziente Technologien sowie Biotechnologien vermindert werden. Als eine der ersten Regionen in Europa beteiligt sich Baden-Württemberg mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) an der Initiative. Mit unserer Beteiligung an STEP haben wir die EFRE-Förderung im Land strategisch weiterentwickelt, um die Mittel aus Brüssel effektiv in konkreten Projekten vor Ort einzusetzen. Geplant sind beispielsweise Vorhaben im Bereich Wasserstofftechnologien, Quantentechnologien und Bioökonomie sowie Biotechnologie. Mit der Genehmigung einer entsprechenden Programmänderung durch die Europäische Kommission vor wenigen Tagen fällt nun der Startschuss für die Umsetzung in Baden-Württemberg. Das EFRE-Programm stellt nun Investitionen in die Entwicklung und Herstellung von umweltschonenden und ressourceneffizienten Technologien stärker heraus. Damit unterstützen wir die Resilienz der baden-württembergischen Wirtschaft“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Montag (28. Oktober) in Stuttgart.

Bereits bisher war die Zielrichtung des EFRE-Programms auf Innovation und Zukunftstechnologien sowie Ressourcen und Klimaschutz ausgerichtet. Aktuell steht das EFRE-Programm ,Innovation und Energiewende‘ mit dem Programmteil ,REACT-EU‘ zur Vorbereitung einer nachhaltigen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft infolge der COVID-19-Pandemie vor dem erfolgreichen Abschluss. Die strategiebasierte Projektauswahl hat zu qualitativ hochwertigen Projekten mit hoher Sichtbarkeit und Strahlkraft geführt. Dazu gehört auch der langfristig angelegte Prozess der Regionalentwicklung ,RegioWIN‘, der als integraler Bestandteil der EFRE-Strategie im laufenden EFRE-Programm 2021-2027 fortgeführt wird. Begleitende externe Evaluierungen zeigen den Erfolg der Maßnahmen.

„Derzeit werden in Brüssel die Weichen für die künftige Kohäsionspolitik gestellt. Die Europäische Kommission stellt sich personell und thematisch neu auf und es wird am EU-Haushalt und an der strategischen Ausrichtung der Strukturförderung ab 2028 gearbeitet. Mit Sorge nehme ich die jüngsten Signale aus Brüssel zur Kenntnis. Geplant ist demnach eine Zentralisierung der Förderungen auf Mitgliedstaatsebene und gleichzeitig eine Reduzierung auf einen einzigen Fonds. Eine zukunftsweisende EU-Regionalpolitik können nur die Regionen maßgeschneidert planen und umsetzen. Wir müssen daher weiterhin unsere Anliegen auf Bundes- und EU-Ebene stark vertreten. Denn mit EFRE investieren wir in die Zukunft und arbeiten an den großen Herausforderungen unserer Zeit. Daher ist es mir wichtig, mich schon jetzt für eine starke, zukunftsorientierte EU-Regionalpolitik nach 2027 einzusetzen. Nur so können wir diese Erfolgsgeschichte gemeinsam weiterschreiben. Ich möchte alle Partner des EFRE-Programms dazu ermuntern, sich in diesen Prozess einzubringen, damit es in Baden-Württemberg auch weiterhin eine regional verortete EFRE-Förderung gibt“, appellierte Minister Hauk.

Mit dieser Zielsetzung haben die am EFRE beteiligten Ministerien bereits frühzeitig ein Positionspapier mit den Anliegen des Landes in Bezug auf die Zukunft der Kohäsionspolitik nach 2027 formuliert und bei einem Spitzengespräch im Februar 2024 an die amtierende Kommissarin Ferreira überreicht.

Wesentliche Forderungen sind eine weiterhin starke Rolle der Regionen bei der Umsetzung der Strukturfonds und die Beteiligung auch industrie- und innovationsstarker Transformationsregionen wie Baden-Württemberg.

Hintergrundinformationen:

Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) ist ein Strukturfonds der Europäischen Union (EU), der den wirtschaftlichen, territorialen und sozialen Zusammenhalt innerhalb der EU fördert. Das EFRE-Programm Baden-Württemberg 2021-2027 ist an der Innovationsstrategie Baden-Württemberg ausgerichtet und unterstützt die Schwerpunkte Zukunftstechnologien und Kompetenzen, Ressourcen und Klimaschutz sowie die Entwicklung und Herstellung von STEP-Technologien.

Bei der Planung und Umsetzung arbeiten in Baden-Württemberg das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (EFRE-Verwaltungsbehörde), das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst sowie das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft eng zusammen.

Das gemeinsame Positionspapier der beteiligten Ressorts „Gestaltung der Europäischen Kohäsionspolitik nach 2027 unter besonderer Berücksichtigung der EFRE-Förderung“ finden Sie hier: https://2021-27.efre-bw.de/wp-content/uploads/Gestaltung-der-Europaeischen-Kohaesionspolitik-nach-2027.pdf

Interessante Projektbeispiele in Baden-Württemberg finden Sie auf der EFRE-Internetseite unter https://2021-27.efre-bw.de/projekte-von-strategischer-bedeutung/

sowie in der Liste der EFRE-Vorhaben in Baden-Württemberg 2021 – 2027 unter https://2021-27.efre-bw.de/liste-der-vorhaben/.

Weitere Informationen zum EFRE Baden-Württemberg finden Sie unter https://efre-bw.de/.

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