Innovation und Energiewende

Tage der offenen Tür 2025

  • Förderaufruf zur Förderung von Demonstrations- und Pilotanlagen zum biologischen Rohstoff- und CO2-Recycling (XCUBIO und CCUBIO) aus Gasgemischen und Abgas

    Förderaufruf des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft vom 12.11.2024

    Die biologische Transformation zu einer nachhaltigen Bioökonomie, wie in der Landesstrategie Nachhaltige Bioökonomie für Baden-Württemberg definiert, ist ein wichtiges Element des gesellschaftlichen Wandels zu einer nachhaltigeren Wirtschaftsweise. Ziel ist es, durch die branchenübergreifende biologische Transformation, also der Verknüpfung von Biologie und Technik, der Wirtschaft Lösungen für einen Wandel weg vom Einsatz fossiler oder knapper Ressourcen hin zur Nutzung biologisch im Kreislauf geführter Stoffe und deren ressourceneffiziente Nutzung, anzubieten. Dabei nimmt der Kohlenstoff als chemisches Element in Natur bzw. Biologie und Industrie eine zentrale, nicht durch andere Elemente substituierbare Rolle ein. Die lineare Kohlenstoffwirtschaft stellt jedoch eine der Hauptursachen des Klimawandels dar. Zudem stößt die Erzeugung von Biomasse an ihre Grenzen (Flächen- und Wasserlimitierung). Aber gerade die Vielfalt an Organismen in der Natur liefert neben der pflanzlichen Fotosynthese weitere Lösungsansätze für die Nutzung von Kohlenstoffdioxid (CO2) zum Aufbau komplexer organischer Kohlenstoffverbindungen, welche als Ausgangsrohstoff für die Industrie genutzt werden können. Dies bietet industriell skalierbare, von der Fläche entkoppelbare Lösungen für eine klimaneutrale Wirtschaftsweise: Bereits heute sind Technologien verfügbar, die CO2 direkt mit Sonnenlicht oder regenerativer Energie recyceln können.

    Mit dem neuen Förderprogramm unterstützt das Umweltministerium Baden-Württemberg die Entwicklung und Umsetzung von innovativen Lösungen zum biologischen Recycling von CO2 (Carbon Capture and Utilization – im Folgenden CCUBIO) und gegebenenfalls weiterer Inhaltsstoffe (XCUBIO). Mit den geförderten Vorhaben soll eine Brücke zwischen Biologie, Technik und Informationstechnologie mit dem Ziel einer effizienten Kreislaufwirtschaft mit ökologischem Nutzen geschlagen werden. Übergeordnetes Ziel der geplanten Förderung ist die Reduktion des Ausstoßes klimaschädlicher Gase, insbesondere CO2 und deren Aufbereitung zu wieder als Rohstoff einsetzbaren Produkten oder Chemikalien.

    Konkret gefördert wird die Errichtung und Umsetzung (Probebetrieb) von Pilot- und Demonstrationsanlagen für das CO2-Recycling aus CO2-Punktquellen mit biologischen und biohybriden Technologien und gegebenenfalls die Nutzung von Abluft als Rohstoffquelle. Daneben kann auch eine wissenschaftliche Begleitung des Projekts gefördert werden.

    Die Mittel stammen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Die Zuwendung aus EFRE-Mitteln beträgt maximal 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

    Die Auswahl der Förderanträge erfolgt in einem einstufigen Verfahren:

    • Der komplette Förderantrag muss bis 14. März 2025 eingereicht werden.
    • Gemeinsam mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft wählt eine Jury die Projekte, die gefördert werden, aus.
    • Die Bewilligung erfolgt voraussichtlich im 3. Quartal 2025.

    Gerne beantworten wir auch Ihre Fragen zum Förderprogramm. Wenden Sie sich dazu direkt an unsere Ansprechpersonen.

    Antragsteller können eine Beratung in Anspruch nehmen. Dies wird dringend empfohlen.

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  • Förderung regionaler Technologietransfermanager/-innen

    Aufruf des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg vom 19. September 2024

    Das Wirtschaftsministerium unterstützt die Einstellung oder Abordnung von „Regionalen Technologietransfermanagern/-innen“. Diese sollen als Schnittstelle zwischen Unternehmen und wissenschaftlichen Einrichtungen agieren, um die Innovationsbeteiligung von KMU zu erhöhen. Ziel ist es, durch spezifische Formate die Effektivität des Technologietransfers zu steigern und die Zukunftsfähigkeit der KMU durch Technologieanwendung zu fördern. Die Technologietransfermanager/-innen sollen die bestehenden regionalen Angebote nutzen und relevante Akteure wie Wirtschaftsorganisationen und Forschungseinrichtungen einbinden, um ein transparentes und effektives Technologietransfersystem zu schaffen.

    Antragsberechtigte sind Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Baden-Württembergischer Industrie- und Handelskammertag, Baden-Württembergischer Handwerkstag, Verbände der gewerblichen Wirtschaft Baden-Württemberg und regionale Wirtschaftsfördereinrichtungen in Baden-Württemberg.

    Anträge können bis zum 31. Oktober 2024 eingereicht werden. Diese müssen vollständig und unterschrieben auf dem entsprechenden Formular bei der Landeskreditbank (L-Bank), Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe, eingegangen sein. Zusätzlich ist eine elektronische Version als Word-Datei an efre@l-bank.de zu senden. Der Antrag muss eine detaillierte Beschreibung des Projekts, die Projektziele, geplante Maßnahmen und einen Zeitplan mit Meilensteinen enthalten.

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  • Holz Innovativ Programm – Innovationstransfer

    Förderaufruf des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vom 31. März 2022

    Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) unterstützt in der Holzbauoffensive des Landes Vorhaben mit Fördermitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Landesmitteln, deren Gegenstand die Bereitstellung, Verarbeitung, Bearbeitung und Verwendung von Holz ist. Dadurch sollen Innovationen in der Nutzung von Holz forciert, neue Anwendungsfelder für den Rohstoff Holz erschlossen und deren Einführung beschleunigt werden. Mit dem Förderschwerpunkt „Innovationstransfer“ werden Projekte zur Beratung, zum Innovations- und Technologietransfer sowie zur Wissensvermittlung (Nr. 4.1 VwV HIP) und Forschungs- und Entwicklungsprojekte sowie Innovationstransferprojekte (Nr. 4.2 VwV HIP) finanziell unterstützt.

    Die Auswahl der Projekte und die Förderung erfolgen in einem zweistufigen Verfahren. Damit soll der Aufwand für Bewerbungen möglichst gering und überschaubar gehalten werden.

    Im ersten Schritt ist eine Vorhabensskizze zur Vorauswahl der Projekte einzureichen (Details entnehmen Sie bitte dem Förderaufruf). Die Projektauswahl aus den fristgerecht eingereichten Vorhabensskizzen erfolgt durch das MLR nach Abschluss der begleitenden Beratungen durch den vom MLR berufenen Clusterbeirat Forst und Holz. Die Entscheidung der Projektauswahl wird schriftlich durch das MLR bekannt gegeben. Insofern das Vorhaben durch das MLR zur Förderung ausgewählt wurde, liegt eine Berechtigung zum Stellen eines Förderantrags vor.

    Im zweiten Schritt ist dann ein formaler Förderantrag mit zusätzlich erforderlichen Unterlagen bei der L-Bank zu stellen. Diese nimmt den Antrag entgegen, bearbeitet ihn und erteilt bei positiver Prüfung der Antragsunterlagen einen Bewilligungsbescheid.

    Damit die Vorhabensskizzen durch den Clusterbeirat beraten werden können, sind diese bis zum 15. März und 15. September eines Jahres einzureichen. Fristgerecht zu den jeweiligen Stichtagen vorliegende Vorhabensskizzen werden gemeinsam in einer Sitzung beraten.

    Weitere Informationen finden Sie unter: www.cluster-forstholz-bw.de

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  • Förderaufruf im Förderprogramm „Ressourceneffizienz in Unternehmen“ Förderbaustein 2 Beratungsförderung im Bereich der Ressourceneffizienz

    Förderaufruf des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft vom 13.12.2021.

    Um Ressourceneffizienzpotenziale in Unternehmen auszuschöpfen, unterstützt das Umweltministerium mit dem neuen EFRE-Förderprogramm ab Januar 2022 die Einrichtung regionaler Kompetenzstellen für Ressourceneffizienz (KEFF+; Förderbaustein 1) in allen 12 Regionen Baden-Württembergs.

    Neben der neutralen und kostenlosen Sensibilisierung und Information der Unternehmen durch die KEFF+ ist die verstärkte Umsetzung von Maßnahmen im Bereich der Ressourceneffizienz ein weiteres Ziel des neuen EFRE-Förderprogramms. Angesichts der hohen Komplexität des Themas Ressourceneffizienz können branchenspezifische Beratungen (Ressourceneffizienzberatung) durch qualifizierte externe Beraterinnen oder qualifizierte externe Berater konkrete Ressourceneffizienzpotenziale in Unternehmen aufdecken und maßgeschneiderte Lösungen aufzeigen. Damit können sowohl die Leistungsfähigkeit der Unternehmen im regionalen wie im globalen Wettbewerb unterstützt als auch ein wesentlicher Beitrag zu den Nachhaltigkeitszielen geleistet werden.

    Das Umweltministerium wird im Rahmen dieses Förderprogramms (Förderbaustein 2) Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in Baden-Württemberg durch geförderte Ressourceneffizienzberatungen dabei unterstützen, Ressourceneffizienzpotenziale sowie mögliche konkrete Umsetzungsmaßnahmen und Lösungen in Zusammenarbeit mit externen Beraterinnen und Beratern zu identifizieren.

    Die Gelder für das geplante Förderprogramm kommen aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und vom Land Baden-Württemberg. Die Förderverwaltungsvorschrift VwV EFRE Ressourceneffizienz in Unternehmen 2021-2027 kann von dieser Internetseite heruntergeladen werden.

    Voraussetzung für die Beratungsförderung im Bereich der Ressourceneffizienz ist ein vorangegangenes individuelles Sensibilisierungsgespräch (KEFF+Check) mit dem interessierten Unternehmen durch die zuständige regionale Kompetenzstelle für Ressourceneffizienz. Eine Übersicht über alle regionalen Kompetenzstellen und die jeweiligen Kontaktdaten sind abrufbar unter www.keffplus-bw.de.

    Der Zuschuss zu Beratungen beträgt 550 Euro pro Personentag mit 8 Zeitstunden. Abrechenbar sind nur vollständig geleistete halbe oder volle Personentage. Pro Beratung werden bis zu 10 Personentage gefördert. Der maximale Zuschuss je Beratung liegt demnach bei 5.500 Euro (10 Personentage à 550 Euro). Die Beratungsförderung kann hierbei nur einmalig je Unternehmen in Anspruch genommen werden.

    Die Auswahl der Förderanträge erfolgt in einem einstufigen Verfahren:

    • Eine Antragsstellung bei der Landeskreditbank (L-Bank BW) ist längstens bis 30.11.2026 möglich.
    • Dieser Förderaufruf ist ein laufender Förderaufruf, das heißt Anträge auf Förderung können laufend eingereicht werden. Anträge, die den Anforderungen entsprechen, werden nach ihrem Eingang bei der L-Bank bearbeitet. Sie können solange bewilligt werden wie Fördermittel zur Verfügung stehen. Wenn die Fördermittel erschöpft sind, wird eine entsprechende Mitteilung auf 2021-27.efre-bw.de veröffentlicht.
    • Ein Unternehmen, das eine geförderte Ressourceneffizienzberatung in Anspruch nehmen möchte, muss seinen Antrag sowohl schriftlich als auch in elektronischer Form als Word-Datei bei der Landeskreditbank (L-Bank), 76113 Karlsruhe, an efre(at)l-bank.de als bewilligender Stelle einreichen.

     

    Weiterführende Informationen zur “Beratungsförderung im Bereich Ressourceneffizienz“ finden Sie im Förderaufruf.

    Teilnahme am Förderbaustein 2 – so geht’s

     

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  • Holz Innovativ Programm – Innovation im Holzbau

    Förderaufruf des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vom 16. März 2021

    Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) unterstützt in der Holzbauoffensive des Landes Vorhaben mit Fördermitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Landesmitteln, deren Gegenstand die Bereitstellung, Verarbeitung, Bearbeitung und Verwendung von Holz ist. Dadurch sollen Innovationen in der Nutzung von Holz forciert, neue Anwendungsfelder für den Rohstoff Holz erschlossen und deren Einführung beschleunigt werden. Mit dem Förderschwerpunkt „Innovation im Holzbau“ werden modellhafte Vorhaben zur Demonstration der innovativen Verwendung von Holz in Bauvorhaben (Nr. 4.3 VwV HIP) finanziell unterstützt.

    Die Auswahl der Projekte und die Förderung erfolgen in einem zweistufigen Verfahren. Damit soll der Aufwand für Bewerbungen möglichst gering und überschaubar gehalten werden.

    Im ersten Schritt ist eine Vorhabensskizze zur Vorauswahl der Projekte einzureichen (Details entnehmen Sie bitte dem Förderaufruf). Die Projektauswahl aus den fristgerecht eingereichten Vorhabensskizzen erfolgt durch das MLR nach Abschluss der begleitenden Beratungen durch die vom MLR berufene Jury. Die Entscheidung der Projektauswahl wird schriftlich durch das MLR bekannt gegeben. Insofern das Vorhaben durch das MLR zur Förderung ausgewählt wurde, liegt eine Berechtigung zum Stellen eines Förderantrags vor.

    Im zweiten Schritt ist dann ein formaler Förderantrag mit zusätzlich erforderlichen Unterlagen bei der L-Bank zu stellen. Diese nimmt den Antrag entgegen, bearbeitet ihn und erteilt bei positiver Prüfung der Antragsunterlagen einen Bewilligungsbescheid.

    Damit die Vorhabensskizzen durch die Jury beraten werden können, sind diese bis zum 15. März, 15. Juni, 15. September oder 31. Dezember eines Jahres einzureichen. Fristgerecht zum jeweiligen Stichtagen vorliegenden Vorhabensskizzen werden gemeinsam in einer Sitzung beraten.

    Weitere Informationen finden Sie unter: www.cluster-forstholz-bw.de

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  • Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg

    Förderaufruf des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vom 28.07.2020

    Mit der Ausschreibung „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum mit Kofinanzierung aus dem EFRE-Programm soll die Spitzenstellung des Landes weiter ausgebaut werden.

    Das Förderangebot spricht kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten im ländlichen Raum an, die aufgrund ihrer Innovationsfähigkeit und ihrer ausgeprägten Technologiekompetenz in der Umsetzung und Anwendung innovativer Produktionsprozesse und Produkte das Potenzial zur Technologieführerschaft erkennen lassen. Ein besonderer Schwerpunkt der Förderung liegt auf Unternehmen, die Baden-Württemberg in den Bereichen Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie voranbringen.

    Die Bewertung der Bewerbungen erfolgt durch einen Ausschuss. Maßgebliche Kriterien sind Qualität und Aussagekraft der Bewerbung, Beurteilung der eigenen Produkte/Dienstleitungen hinsichtlich Marktpotential, Technologie- und Innovationspotential des Unternehmens sowie der Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie.

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Die neue Förderperiode 2021-2027

Baden-Württemberg geht mit einem neuen Programm in die Förderperiode 2021-2027. Nach der Genehmigung am 24. Mai 2022 durch die Europäische Kommission bildet es die Grundlage für die Förderung durch den EFRE im Zeitraum 2021-2027. In der Umsetzung soll das Programm sichtbare Beiträge zu zentralen Zielen der Europäischen Union und des Landes leisten. Daher setzt Baden-Württemberg weiterhin auf die Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation sowie Energieeffizienz und Minderung der Treibhausgasemissionen, Kreislaufwirtschaft und Nachhaltige Bioökonomie. Das Programm knüpft unmittelbar an das EFRE-Programm 2014-2020 „Innovation und Energiewende“ an.

Pressemitteilungen

16. Dezember 2024

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg fördert die Weiterentwicklung der Forschungsinfrastruktur des Fraunhofer-Instituts für Angewandte Festkörperphysik (IAF) in Freiburg mit 4,35 Millionen Euro. Die Mittel stammen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

„Die Förderung ermöglicht den Ausbau der Forschungskapazitäten des Fraunhofer IAF im Bereich heterogene Integration und Chiplet-Technologien, welche die Grundlage für leistungsfähige und energieeffiziente Hochfrequenzanwendungen bilden. Die geplanten Maßnahmen tragen dazu bei, die Fertigungskapazitäten für Halbleiter in Europa zu erhöhen und damit die Wettbewerbsfähigkeit und technologische Resilienz Europas und des Landes in der Halbleiterindustrie zu stärken“, sagte Dr. Patrick Rapp, Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, anlässlich der heutigen Übergabe des symbolischen Förderschecks in Freiburg.

Das Vorhaben ist eingebettet in das europäische Projekt zum Aufbau einer Pilotlinie zum »Advanced Packaging and Heterogeneous Integration for Electronic Components and Systems« (APECS), den die Fraunhofer-Gesellschaft über ihre Forschungsfabrik Mikroelektronik Deutschland (FMD) im Rahmen des EU Chips Act koordiniert und umsetzt. An der Pilotlinie sind außer Deutschland weitere EU-Mitgliedstaaten beteiligt. Um die Chiplet-Pilotlinie für Hochfrequenzanwendungen aufzubauen, erweitert das Fraunhofer IAF seine technologischen Fähigkeiten im Bereich der III-V-Verbindungshalbleiter. Sowohl großen Industrieunternehmen als auch kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups wird die Pilotlinie einen niederschwelligen Zugang ermöglichen und hierüber für sichere, resiliente Halbleiterwertschöpfungsketten sorgen.

APECS: Schlüsseltechnologie für die europäische Industrie

Die APECS-Pilotlinie wird von der europäischen Partnerschaft Chips Joint Undertaking und acht Mitgliedstaaten gefördert. Die deutsche Förderung wird zu zwei Drittel vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und zu einem Drittel von den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein getragen. Die beteiligten Partner investieren insgesamt über 700 Millionen Euro in die Forschungsfabrik Mikroelektronik Deutschland (FMD). Mit der neuen Pilotlinie „Advanced Packaging for Electronic Components and Systems“ (APECS) wird die technologische Weiterentwicklung in der Mikroelektronik entscheidend vorangetrieben.

EFRE-Förderung in Baden-Württemberg

Um regionale Strukturförderung zu betreiben, erhält Baden-Württemberg in der Förderperiode 2021-2027 rund 279 Millionen Euro von der Europäischen Union aus dem EFRE. Die Pilotlinie ist Teil eines Maßnahmenbündels im Rahmen der Plattform „Strategische Technologien für Europa“ („Strategic Technologies for Europe Platform“ – STEP), die seitens der EU Anfang März 2024 ins Leben gerufen wurde. Mit STEP sollen kritische und neu entstehende strategische Technologien unterstützt werden, um Wettbewerbsfähigkeit, Sicherheit und Souveränität der EU zu stärken und Abhängigkeiten in strategischen Technologiebereichen zu verringern. Dazu zählen digitale Technologien und technologieintensive Innovationen (Deep Tech), umweltschonende und ressourceneffiziente Technologien sowie Biotechnologien. Das EFRE-Programm Baden-Württemberg ist an der Innovationsstrategie Baden-Württemberg ausgerichtet und unterstützt die Schwerpunkte Zukunftstechnologien und Kompetenzen sowie Ressourcen- und Klimaschutz.

Weitere Informationen unter: https://efre-bw.de/

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25. November 2024

Mit 6,1 Millionen Euro aus dem europäischen EFRE-Programm unterstützt das Land fünf Universitäten, die zuvor erfolgreich Förderungen bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) beantragt hatten. Diese Investition stärkt die Forschungskapazitäten und trägt zur Attraktivität des Wissenschaftsstandorts Baden-Württemberg bei.

Mikroskope, Massenspektrometer, 3D-Drucker für Quanten-Devices

 

Wissenschaftsministerin Petra Olschowski sagte: „Mit der EFRE-Förderung unterstützen wir unsere Universitäten bei den kontinuierlich notwendigen Investitionen in eine moderne Geräteausstattung. Denn exzellente, international konkurrenzfähige Forschung und Entwicklung ist auf leistungsfähige Mikroskope, Massenspektrometer oder 3D-Drucker für Quanten-Devices auf dem neusten Stand der Technik angewiesen.“

Geförderte Projekte und Universitäten:

  • Universität Stuttgart (1,5 Mio. Euro): Erhält Unterstützung für fünf Projekte, darunter zwei spezielle 3D-Drucker für Quanten-Devices und ein Rasterelektronenmikroskop zur Nanofabrikation. Ein weiteres Projekt, „DIFFRACT2023“, umfasst ein Röntgendiffraktometer zur Analyse molekularer Strukturen. Außerdem wird das Projekt „HIVE“ gefördert, das sich auf zukünftige Luftverkehrstechnologien konzentriert.
  • Universität Freiburg (2,5 Mio. Euro): Vier Projekte wurden ausgewählt, darunter der „Dualmode3D Printer“, der neuartige Materialien kombiniert, und ein hochauflösendes Mikroskop für die Erforschung von Viren. Auch die Rechenkapazität für Deep-Learning-Anwendungen wird im Rahmen der Förderung erweitert.
  • Universität Konstanz (1,3 Mio. Euro): Hier wird ein modernes NMR-Spektrometer zur Analyse von Biopolymeren finanziert, ebenso wie ein Lithographiesystem für Nano- und Quantentechnologien sowie ein Massenspektrometer für die chemische Biologie.
  • Universität Heidelberg (254 Tsd. Euro): Gefördert wird ein Rasterelektronenmikroskop zur 3D-Darstellung von Gewebeproben, das neue Einblicke in die Tumorforschung und Entwicklung von Therapien ermöglicht.
  • Universität Tübingen (548 Tsd. Euro): Gefördert wird die Anschaffung eines PET/CT-Scanners, der die veralteten Positronen-Emissions-Tomographie-(PET)-Scanner ersetzen soll. Dabei wird das neue Großgerät zu einer Qualitätsverbesserung der Forschungsdaten beitragen.

Die antragstellenden Universitäten durchliefen ein zweistufiges Antragsverfahren, in dem zunächst eine EFRE-Förderung beim Land beantragt wurde. Bei erfolgreicher Antragstellung wurde eine anteilige EFRE-Förderung in Aussicht gestellt, unter der Voraussetzung, dass zusätzlich eine Großgeräteförderung im Verfahren der DFG gemäß Art. 91b GG eingeworben wird. Insgesamt setzten sich 14 Großgeräteanträge durch. Die EFRE-Förderung beträgt bis zu 40 Prozent der Gesamtausgaben. Die übrigen Kosten werden jeweils hälftig aus DFG- und Eigenmitteln der Universitäten getragen.

Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung

Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) ist ein Finanzierungsinstrument der Europäischen Union, das Teil der Kohäsionspolitik ist. Er zielt darauf ab, den territorialen Zusammenhalt innerhalb der Europäischen Union zu stärken und so zu mehr Wachstum und Beschäftigung beizutragen.

In Baden-Württemberg dient der EFRE als Schlüsselinstrument zur Förderung von Innovation, Forschung und Entwicklung. Die aktuelle Förderperiode 2021-2027 konzentriert sich auf zentrale Zukunftsthemen wie technologische Fortschritte und wissenschaftliche Exzellenz, die zur Innovationsstrategie des Landes passen. Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst nutzt die EFRE-Mittel, um den Ausbau der Forschungsinfrastruktur und die Entwicklung moderner Technologien voranzutreiben und damit den Wissenschaftsstandort Baden-Württemberg nachhaltig zu stärken.

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20. November 2024

Land investiert 7 Millionen Euro in biologisches Recycling von CO2 aus der Abluft von Unternehmen

 

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft fördert die Errichtung und Umsetzung von Demonstrations- und Pilotanlagen zum Rohstoff- und CO2-Recycling aus Abgas und Abluft unter Einsatz biologischer und biohybrider Technologien. Dafür wurde jetzt ein neues Förderprogramm veröffentlicht. Anträge können ab sofort eingereicht werden.

Innovative Lösungen zum Kohlenstoffrecycling aus CO2

„Es wird zunehmend klar, dass wir um technische Lösungen zum Kohlenstoffrecycling aus CO2 nicht herumkommen, wenn wir einerseits die Treibhausgasemissionen reduzieren und andererseits die Versorgung der Industrie mit hochwertigen Kohlenstoffverbindungen sicherstellen wollen“, erklärt Umweltministerin Thekla Walker. „Einen ersten Grundstein dafür haben wir mit dem kürzlich verabschiedeten Positionspapier zum Carbon Management gelegt. Mit dem jetzt ausgeschriebenen Förderprogramm füllen wir die Strategie mit Leben und unterstützen die Unternehmen im Land bei der Entwicklung und Umsetzung innovativer Lösungen für das biologische Recycling von CO2.“

Ziel des Förderprogramms

Die geförderten Projekte sollen erproben, wie mit biologischen Verfahren CO2 aus unvermeidbaren Abgasen von Unternehmen aufgefangen und wieder als Rohstoff nutzbar gemacht werden kann (Carbon Capture and Utilisation – kurz: CCUBIO). Übergeordnetes Ziel des Förderprogramms ist neben der Reduktion des Ausstoßes klimaschädlicher Gase, insbesondere von CO2, auch deren Aufbereitung zu neuen Produkten oder Chemikalien. So soll die Entwicklung solcher Technologien zur Entwicklung eines geschlossenen, industriellen Kohlenstoff-Kreislaufs beitragen, welcher die künftige Rohstoffversorgung der chemischen Industrie sichert und neue Märkte für den Maschinen- und Anlagenbau im Bereich Klimaschutztechnologien eröffnet.

Walker betont: „Wir unterstützen unsere Unternehmen im Land gezielt bei der Entwicklung von innovativen Lösungen auf ihrem Weg in eine klimaneutrale Zukunft. Mit den Projekten wollen wir die Vorreiterrolle Baden-Württembergs in der industriellen Bioökonomie und im Bereich GreenTech stärken und zeigen, dass Unternehmen mit aktivem Klimaschutz neue Geschäftsfelder erschließen können.“

Zahlen, Daten, Fakten

  • Ein Antrag auf Förderung kann bis zum 14. März 2025 bei der L-Bank eingereicht werden.
  • Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und andere Institutionen sowie Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts.
  • Es stehen insgesamt rund 7 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung. Die Mittel stammen aus dem Europäischen Fond für Regionale Entwicklung (EFRE).
  • Die Förderung dient der Umsetzung der Landesstrategie Nachhaltige Bioökonomie.
  • Das Land Baden-Württemberg hat am 15. Oktober 2024 ein Positionspapier zum Carbon Management veröffentlicht.

Den ausführlichen Förderaufruf sowie weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier: https://2021-27.efre-bw.de/foerderungsuebersicht/ccu-bio/ und https://um.baden-wuerttemberg.de/ccubio

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